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   EuGH, 05.07.2018 - C-162/18 P   

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https://dejure.org/2018,21006
EuGH, 05.07.2018 - C-162/18 P (https://dejure.org/2018,21006)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.2018 - C-162/18 P (https://dejure.org/2018,21006)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - C-162/18 P (https://dejure.org/2018,21006)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Wenger/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung - Gegenstandslos gewordenes Rechtsmittel - Erledigung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Wenger/ EUIPO

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung - Gegenstandslos gewordenes Rechtsmittel - Erledigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Düsseldorf, 11.04.2022 - 290a C 132/21
    Bereits ergangene Beschlüsse zur Genehmigung von Jahresabrechnungen 2017 und Entlastungen der Verwaltung für 2017 wurden durch das Amtsgericht in den Verfahren 290a C 103/18 und 290a C 162/18 für ungültig erklärt und die Kosten des Verfahrens jeweils den Beklagten (den übrigen Wohnungseigentümern) auferlegt.

    Hierbei handelt es sich um Kosten aus dem Verfahren 290a C 162/18.

    Dies vorangestellt, rügt die Klägerin jedenfalls hinsichtlich der Verteilung der Rechtskosten aus den Verfahren 290a C 103/18 und 290a C 162/18 mit einer Verteilung der Kosten auch auf sie abrechnungsrelevante Fehler.

  • EuGH, 31.10.2019 - C-281/18

    Repower/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Widerruf

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt ein Rechtsschutzinteresse des Rechtsmittelführers voraus, dass ihm das Rechtsmittel im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteil vom 19. Oktober 1995, Rendo u. a./Kommission, C-19/93 P, EU:C:1995:339, Rn. 13, Beschluss vom 5. Juli 2018, Wenger/EUIPO, C-162/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:545, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 13. Juli 2000, Parlament/Richard, C-174/99 P, EU:C:2000:412, Rn. 33).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-123/19

    Vans/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Rücknahme des

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsschutzinteresse in der Person des Rechtsmittelführers voraussetzt, dass ihm das Rechtsmittel im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Beschlüsse vom 16. Mai 2013, Volkswagen/HABM, C-260/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:316, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. Juli 2018, Wenger/EUIPO, C-162/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:545, Rn. 13).
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