Rechtsprechung
EuGH, 05.07.2018 - C-162/18 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Wenger/ EUIPO
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Wenger/ EUIPO
Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung - Gegenstandslos gewordenes Rechtsmittel - Erledigung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Wenger/ EUIPO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung - Gegenstandslos gewordenes Rechtsmittel - Erledigung
Verfahrensgang
- EuG, 23.01.2018 - T-869/16
- EuGH, 05.07.2018 - C-162/18 P
Wird zitiert von ... (3)
- AG Düsseldorf, 11.04.2022 - 290a C 132/21 Bereits ergangene Beschlüsse zur Genehmigung von Jahresabrechnungen 2017 und Entlastungen der Verwaltung für 2017 wurden durch das Amtsgericht in den Verfahren 290a C 103/18 und 290a C 162/18 für ungültig erklärt und die Kosten des Verfahrens jeweils den Beklagten (den übrigen Wohnungseigentümern) auferlegt.
Hierbei handelt es sich um Kosten aus dem Verfahren 290a C 162/18.
Dies vorangestellt, rügt die Klägerin jedenfalls hinsichtlich der Verteilung der Rechtskosten aus den Verfahren 290a C 103/18 und 290a C 162/18 mit einer Verteilung der Kosten auch auf sie abrechnungsrelevante Fehler.
- EuGH, 31.10.2019 - C-281/18
Repower/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Widerruf …
Nach ständiger Rechtsprechung setzt ein Rechtsschutzinteresse des Rechtsmittelführers voraus, dass ihm das Rechtsmittel im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (…Urteil vom 19. Oktober 1995, Rendo u. a./Kommission, C-19/93 P, EU:C:1995:339, Rn. 13, Beschluss vom 5. Juli 2018, Wenger/EUIPO, C-162/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:545, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie Urteil vom 13. Juli 2000, Parlament/Richard, C-174/99 P, EU:C:2000:412, Rn. 33). - EuGH, 12.12.2019 - C-123/19
Vans/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Rücknahme des …
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsschutzinteresse in der Person des Rechtsmittelführers voraussetzt, dass ihm das Rechtsmittel im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (…Beschlüsse vom 16. Mai 2013, Volkswagen/HABM, C-260/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:316, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. Juli 2018, Wenger/EUIPO, C-162/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:545, Rn. 13).