Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.2000 - C-174/99 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1999
EuGH, 13.07.2000 - C-174/99 P (https://dejure.org/2000,1999)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2000 - C-174/99 P (https://dejure.org/2000,1999)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - C-174/99 P (https://dejure.org/2000,1999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Beamte - Einstellungsverfahren - Anwendung von Artikel 29 Absatz 1 des Statuts

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Richard

  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Richard

    Beamtenstatut, Artikel 29 Absatz 1
    Beamte - Einstellung - Verfahren - Auswahl - Vorrang der Beförderung, der Versetzung und des internen Auswahlverfahrens

  • EU-Kommission

    Parlament / Richard

  • Wolters Kluwer

    Falsche Auslegung der Rechtsprechung des Gerichtshofes; Entscheidung zur Ernennung zur Abteilungsleiterin

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 7 Abs. 1; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 27 Abs. 3; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamte - Einstellung - Verfahren - Auswahl - Vorrang der Beförderung, der Versetzung und des internen Auswahlverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in der Rechtssache T-273/97, mit dem das Gericht i) das Ernennungsverfahren für eine Stelle als Abteilungsleiter ("Ausstattung und innerer Dienst") und ii) die Entscheidung, mit der die Bewerbung des Rechtsmittelführers abgelehnt wurde, aufgehoben ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 09.03.1999 - T-273/97

    Richard / Parlament

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 9. März 1999 in der Rechtssache T-273/97 (Richard/Parlament, Slg. ÖD 1999, I-A-45 und II-235) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Pierre Richard, Beamter des Europäischen Parlaments, wohnhaft in Luxemburg, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Lutgen und J. Feltgen, Luxemburg, Zustellungsanschrift: Kanzlei der Rechtsanwälte A. Lutgen und J. Feltgen, 1, rue Jean-Pierre Brasseur, Luxemburg, Kläger im ersten Rechtszug,.

    Das Europäische Parlament hat mit Rechtsmittelschrift, die am 10. Mai 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und der entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. März 1999 in der Rechtssache T-273/97 (Richard/Parlament, Slg. ÖD 1999, I-A-45 und II-235; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung über die Ernennung von Frau S. zur Abteilungsleiterin der Besoldungsgruppe A 3 aufgehoben hat.

  • EuGH, 18.03.1999 - C-304/97

    Carbajo Ferrero / Parlament

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Wie das Gericht in Randnummer 42 des angefochtenen Urteils entschieden hat, ist die Anstellungsbehörde, wenn die Bewerbungen im Rahmen der Beförderung oder Versetzung für sie nicht zufriedenstellend sind, verpflichtet, die in Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben b und c des Statuts vorgesehenen Möglichkeiten zu prüfen, bevor sie das Einstellungsverfahren fortsetzt (vgl. insbesondere Urteil vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-304/97 P, Carbajo Ferrero/Parlament, Slg. 1999, I-1749, Randnr. 29).
  • EuGH, 19.10.1995 - C-19/93

    Rendo u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Bezüglich der Stichhaltigkeit des Grundes ist darauf hinzuweisen, daß ein Rechtsschutzinteresse des Rechtsmittelführers voraussetzt, daß das Rechtsmittel der Partei, die es eingelegt hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteil vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-19/93 P, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1995, I-3319, Randnr. 13).
  • EuGH, 08.06.1988 - 135/87

    Vlachou / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Zur ersten Rüge des Parlaments ist festzustellen, daß die Anstellungsbehörde bei der Suche nach Bewerbern, die in bezug auf Befähigung, Integrität und Leistung höchsten Ansprüchen genügen, über einen weiten Ermessensspielraum verfügt (vgl. insbesondere Urteil vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, Randnr. 23).
  • EuGH, 18.03.1993 - C-35/92

    Parlament / Frederiksen

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Die Gründe, die das Gericht in dieser Hinsicht angeführt hat, genügen also, um den Tenor des angefochtenen Urteils zu rechtfertigen, und auf die Mängel, die den übrigen Gründen des angefochtenen Urteils möglicherweise anhaften, kommt es damit nicht an (vgl. Urteil vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-35/92 P, Parlament/Frederiksen, Slg. 1993, I-991, Randnr. 31).
  • EuGH, 31.03.1965 - 12/64

    Ley / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Die Verwendung des Begriffes "Möglichkeiten" in Artikel 29 Absatz 1 des Statuts bedeutet eindeutig, daß die Anstellungsbehörde nicht absolut verpflichtet ist, bei der Besetzung einer freien Planstelle eine Beförderung oder Versetzung vorzunehmen, sondern daß sie nur in jedem Fall prüfen muß, ob diese Maßnahmen zur Ernennung einer Person führen können, die in bezug auf Befähigung, Leistung und Integrität höchsten Ansprüchen genügt (vgl. Urteil vom 31. März 1965 in der Rechtssache 12/64 und 29/64, Ley/Kommission, Slg. 1965, 148, 166).
  • EuGH, 14.07.1983 - 10/82

    Mogensen u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-174/99
    Daraus folgt, daß es der Anstellungsbehörde frei steht, auch die folgenden Möglichkeiten zu prüfen (Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 10/82, Mogensen u. a./Kommission, Slg. 1983, 2397, Randnr. 10).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses voraussetzt, dass das Rechtsmittel der Partei, die es eingelegt hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-174/99 P, Parlament/Richard, Slg. 2000, I-6189, Randnr. 33).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung -

    Ebenso wie das Klageinteresse muss auch der Streitgegenstand bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung weiter vorliegen - andernfalls ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt -, was voraussetzt, dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 1986, AKZO Chemie/Kommission, 53/85, Slg. 1986, 1965, Randnr. 21, sowie entsprechend Urteile vom 19. Oktober 1995, Rendo u. a./Kommission, C-19/93 P, Slg. 1995, I-3319, Randnr. 13, und vom 13. Juli 2000, Parlament/Richard, C-174/99 P, Slg. 2000, I-6189, Randnr. 33).
  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES

    59 und 60, und die dort zitierte Rechtsprechung, und vom 20. Juni 2001 in der Rechtssache T-188/99, Euroalliages/Kommission, Slg. 2001, II-1757, Randnr. 26) oder wenn - nach einer anderen Formel - der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-174/99 P, Parlament/Richard, Slg 2000, I-6189, Randnr. 33, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht