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   EuGH, 05.07.2018 - C-43/17 P   

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https://dejure.org/2018,18373
EuGH, 05.07.2018 - C-43/17 P (https://dejure.org/2018,18373)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.2018 - C-43/17 P (https://dejure.org/2018,18373)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - C-43/17 P (https://dejure.org/2018,18373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Jenkinson / Rat u.a.

    Rechtsmittel - Schiedsklausel - Bedienstete internationaler Missionen der Europäischen Union - Zuständigkeit für Streitigkeiten über Arbeitsverträge - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Schiedsklauseln, nach denen im letzten Vertrag die Unionsgerichte und in ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel - Schiedsklausel - Bedienstete internationaler Missionen der Europäischen Union - Zuständigkeit für Streitigkeiten über Arbeitsverträge - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Schiedsklauseln, nach denen im letzten Vertrag die Unionsgerichte und in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Schiedsklausel - Bedienstete internationaler Missionen der Europäischen Union - Zuständigkeit für Streitigkeiten über Arbeitsverträge - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Schiedsklauseln, nach denen im letzten Vertrag die Unionsgerichte und in ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Jenkinson / Rat u.a.

    Rechtsmittel - Schiedsklausel - Bedienstete internationaler Missionen der Europäischen Union - Zuständigkeit für Streitigkeiten über Arbeitsverträge - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Schiedsklauseln, nach denen im letzten Vertrag die Unionsgerichte und in ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Jenkinson / Rat u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Schiedsklausel - Bedienstete internationaler Missionen der Europäischen Union - Zuständigkeit für Streitigkeiten über Arbeitsverträge - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Schiedsklauseln, nach denen im letzten Vertrag die Unionsgerichte und in ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.12.2009 - C-197/09

    Réexamen M / EMEA - Überprüfung des Urteils T-12/08 P - Rechtsstreit, der zur

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-43/17
    Da sich das Gericht nämlich darauf beschränkt hat, über seine Zuständigkeit und die Zulässigkeit der Klage zu entscheiden, ohne auf die Begründetheit der Rechtssache einzugehen, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Rechtsstreit grundsätzlich nicht zur Entscheidung über die Begründetheit der beim Gericht erhobenen Klage reif ist, wenn dieses die Klage aufgrund einer Einrede der Unzulässigkeit als unzulässig abgewiesen hat, ohne die Entscheidung dem Endurteil vorzubehalten (Urteil vom 17. Dezember 2009, Überprüfung M/EMEA, C-197/09 RX-II, EU:C:2009:804, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies kann zum einen der Fall sein, wenn die Aufhebung des angefochtenen Urteils oder des angefochtenen Beschlusses zwangsläufig mit einer bestimmten Sachentscheidung über die fragliche Klage verbunden ist oder zum anderen, wenn die inhaltliche Prüfung der Aufhebungsklage auf Argumenten beruht, die von den Parteien im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens im Anschluss an Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts ausgetauscht wurden (Urteil vom 17. Dezember 2009, Überprüfung M/EMEA, C-197/09 RX-II, EU:C:2009:804, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.11.2016 - T-602/15

    Jenkinson / Rat u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-43/17
    Mit seinem Rechtsmittel begehrt Herr Liam Jenkinson die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 9. November 2016, Jenkinson/Rat u. a. (T-602/15, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2016:660), mit dem dieses seine Klage wegen eines auf Art. 272 AEUV gestützten Antrags zum einen auf Umqualifizierung sämtlicher Vertragsverhältnisse von Herrn Jenkinson in einen "unbefristeten Arbeitsvertrag" und auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die missbräuchliche Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Verträge und durch eine missbräuchliche Entlassung entstanden sein soll, zum anderen auf Feststellung, dass der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) den Rechtsmittelführer diskriminierend behandelt haben, und demzufolge auf deren Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz und wegen eines hilfsweise gestellten, auf die außervertragliche Haftung der europäischen Organe gestützten Antrags zurückgewiesen hat.

    Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 9. November 2016, Jenkinson/Rat u. a. (T - 602/15, EU:T:2016:660), wird aufgehoben.

  • EuGH, 18.12.1986 - 426/85

    Kommission / Zoubek

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-43/17
    Nach diesen Vorschriften stellt die Zuständigkeit des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel eine Abweichung vom allgemeinen Recht dar und ist daher eng auszulegen (Urteil vom 18. Dezember 1986, Kommission/Zoubek, 426/85, EU:C:1986:501, Rn. 11).

    Das Gericht kann somit nur über Forderungen entscheiden, die auf den von der Union geschlossenen Vertrag, der die Schiedsklausel enthält, gestützt werden oder die in unmittelbarem Zusammenhang mit den sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 1986, Kommission/Zoubek, 426/85, EU:C:1986:501, Rn. 11).

  • EuGH, 26.02.2015 - C-564/13

    Planet / Kommission - Rechtsmittel - Art. 340 Abs. 1 AEUV - Vertragliche Haftung

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-43/17
    Darüber hinaus kann das Gericht im Rahmen einer gemäß Art. 272 AEUV vereinbarten Schiedsklausel zwar den Rechtsstreit auf der Grundlage des für den betreffenden Vertrag maßgeblichen nationalen Rechts zu entscheiden haben; jedoch bestimmt sich seine Zuständigkeit für die Entscheidung eines Rechtsstreits über diesen Vertrag allein nach diesem Artikel und den Bestimmungen der Schiedsklausel, ohne dass ihm Vorschriften des nationalen Rechts entgegengehalten werden können, die seine Zuständigkeit angeblich ausschließen (Urteil vom 26. Februar 2015, Planet/Kommission, C-564/13 P, EU:C:2015:124, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.07.1982 - 109/81

    Porta / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-43/17
    Wie der Generalanwalt in den Nrn. 45 und 46 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hat jedoch der Gerichtshof in Bezug auf ein dem Arbeitsverhältnis im vorliegenden Fall analoges Arbeitsverhältnis, soweit es eine Reihe von aufeinanderfolgenden Verträgen betraf, die über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschlossen worden waren und von denen nur die letzten vier Verträge eine Schiedsklausel enthielten, wonach der Gerichtshof für Streitigkeiten über die Gültigkeit, die Auslegung oder die Durchführung dieser Verträge zuständig war, entschieden, dass der Umstand, dass diese Schiedsklausel in den vorhergehenden Verträgen nicht enthalten ist und dass während der ersten Jahre nicht einmal schriftliche Verträge geschlossen wurden, den Gerichtshof nicht hindert, bei seiner Beurteilung der zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen sämtliche geschlossenen Verträge zu berücksichtigen (Urteil vom 1. Juli 1982, Porta/Kommission, 109/81, EU:C:1982:253, Rn. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-730/18

    SC/ Eulex Kosovo

    Darüber hinaus ergibt sich, wie in den schriftlichen Erklärungen der Parteien ausgeführt(38), aus dem Urteil Jenkinson/Rat u. a. (im Folgenden: Jenkinson)(39), dass der Gerichtshof für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen SC und Eulex Kosovo zuständig ist, auch wenn das Vertragsverhältnis teilweise einen Bezug zu Ereignissen aufweist, die sich während der Laufzeit der ersten beiden Arbeitsverträge ereignet haben, in denen die Zuständigkeit der Gerichte von Brüssel vereinbart war (siehe Nr. 18 der vorliegenden Schlussanträge).

    Mit dem ersten Teil des zweiten Rechtsmittelgrundes macht SC geltend, das Gericht habe rechtsfehlerhaft nicht geprüft, ob es berechtigt sei, die Tatsachen zu würdigen, die sich während der Laufzeit der ersten beiden Arbeitsverträge - in denen die Zuständigkeit der Gerichte in Brüssel vorgesehen gewesen sei - ereignet hätten, obwohl sich aus dem Urteil Jenkinson ergebe, dass das Gericht nach Art. 272 AEUV dafür zuständig sei.

    Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass das Urteil Jenkinson(64) Hinweise darauf enthält, dass die Entscheidung über die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrags in den Bereich der vertraglichen Beziehung zwischen SC und Eulex Kosovo fällt.

    38 Insbesondere erklärt Eulex Kosovo in den Rn. 9 bis 11 ihrer Rechtsmittelbeantwortung, dass sie das Vorbringen in ihrer Einrede der Unzulässigkeit hinsichtlich der Klauseln in den Arbeitsverträgen, die die Zuständigkeit der Gerichte von Brüssel begründeten, angesichts des Urteils vom 5. Juli 2018, Jenkinson/Rat u. a. (C-43/17 P, EU:C:2018:531), nicht aufrechterhalte.

    39 Urteil vom 5. Juli 2018 (C-43/17 P, EU:C:2018:531).

    40 Urteil vom 5. Juli 2018 (C-43/17 P, EU:C:2018:531, insbesondere Rn. 1 bis 3).

    41 Urteil vom 5. Juli 2018, Jenkinson (C-43/17 P, EU:C:2018:531, insbesondere Rn. 40 bis 48).

    44 SC verweist insbesondere auf das Urteil vom 5. Juli 2018, Jenkinson (C-43/17 P, EU:C:2018:531), und den Beschluss vom 30. September 2014, Bitiqi u. a./Kommission u. a. (T-410/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:871).

    50 Vgl. z. B. Urteil vom 5. Juli 2018, Jenkinson (C-43/17 P, EU:C:2018:531, Rn. 40).

    64 Vgl. Urteil vom 5. Juli 2018, Jenkinson (C-43/17 P, EU:C:2018:531, insbesondere Rn. 1 bis 3, 34 und 40 bis 48).

    65 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Jenkinson (C-43/17 P, EU:C:2018:231, insbesondere Nrn. 39, 47 und 48).

  • EuGH, 18.01.2024 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

    Mit Urteil vom 5. Juli 2018, Jenkinson/Rat u. a. (C-43/17 P, EU:C:2018:531), hob der Gerichtshof den Beschluss auf und verwies die Rechtssache an das Gericht zurück.

    Da die Kommission mithin Partei in dem Verfahren vor dem Gericht war, ist es nicht zu beanstanden, dass Herr Jenkinson sein Rechtsmittel auch gegen sie gerichtet hat (vgl. entsprechend Urteile vom 21. Januar 2016, SACBO/Kommission und INEA, C-281/14 P, EU:C:2016:46, Rn. 25 und 26, und vom 5. Juli 2018, Jenkinson/Rat u. a., C-43/17 P, EU:C:2018:531, Rn. 19).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-283/20

    EULEX-KOSOVO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und

    Zum anderen stellt die Kommission auf Grundlage der Rn. 34 bis 51 des Urteils vom 5. Juli 2018, Jenkinson/Rat u. a. (C-43/17 P, EU:C:2018:531), die Unterscheidung des vorlegenden Gerichts zwischen den Zeiträumen vor und nach dem 12. Juni 2014 in Frage.

    Zwar hat der Gerichtshof in den Rn. 34 bis 51 des Urteils vom 5. Juli 2018, Jenkinson/Rat u. a. (C-43/17 P, EU:C:2018:531), entschieden, dass die Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung über einen Antrag auf Umqualifizierung des letzten Arbeitsvertrags, den ein Mitglied des Personals von Eulex Kosovo geschlossen hat, impliziert, dass das Gericht die zuvor von diesem Mitglied des Personals geschlossenen Verträge berücksichtigt, auch wenn es für die Entscheidung über diese Verträge in zeitlicher Hinsicht nicht zuständig war.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-283/20

    EULEX-KOSOVO

    10 C-43/17 P, EU:C:2018:531 (im Folgenden: Urteil Jenkinson).

    57 C-43/17 P, EU:C:2018:531, insbesondere Rn. 15, 34 und 40 bis 51. Die Rechtssache ist derzeit beim Gericht anhängig (Jenkinson/Rat u. a., T-602/15 RENV).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

    6 C-43/17 P, im Folgenden: Urteil Jenkinson I, EU:C:2018:531.
  • EuG, 05.07.2023 - T-649/20

    Entreprise commune "Aviation propre"/ NG

    Le Tribunal ne peut connaître que des seules demandes qui dérivent du contrat passé par l'Union et qui contient une clause au sens de l'article 272 TFUE ou qui ont un rapport direct avec les obligations qui découlent de ce contrat (voir, en ce sens, arrêts du 18 décembre 1986, Commission/Zoubek, 426/85, EU:C:1986:501, point 11, et du 5 juillet 2018, Jenkinson/Conseil e.a., C-43/17 P, EU:C:2018:531, points 38 et 40 et jurisprudence citée).

    Par ailleurs, si, dans le cadre d'une clause conclue en vertu de l'article 272 TFUE, le Tribunal peut être appelé à trancher le litige en appliquant un droit national régissant le contrat, sa compétence pour connaître d'un litige concernant ce contrat s'apprécie sur le fondement des seules dispositions de cet article et des stipulations de ladite clause, sans que puissent lui être opposées des dispositions du droit national qui feraient prétendument obstacle à sa compétence (voir, en ce sens, arrêts du 18 décembre 1986, Commission/Zoubek, 426/85, EU:C:1986:501, point 10, et du 5 juillet 2018, Jenkinson/Conseil e.a., C-43/17 P, EU:C:2018:531, point 39 et jurisprudence citée).

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