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   EuGH, 05.12.2013 - C-637/11   

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https://dejure.org/2013,58745
EuGH, 05.12.2013 - C-637/11 (https://dejure.org/2013,58745)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2013 - C-637/11 (https://dejure.org/2013,58745)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - C-637/11 (https://dejure.org/2013,58745)
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Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 2006/112/EG Art 79 B uchst c, RL 77/388/EWG Art 11 Teil A Abs 3 Buchst c
    Dienstleistung; Gegenleistung; Mehrwertsteuer; Vorführungsabgabe; Werbung

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 73, EGRL 112/2006 Art 79 Buchst c, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 3 Buchst c
    Werbedienstleistung, Vorführungsabgabe, Mehrwertsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    TVI

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2013 - C-618/11

    TVI - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates -

    In den vorliegenden Rechtssachen geht es um die Erhebung von Mehrwertsteuer zu drei verschiedenen Zeitpunkten: Februar 2004 (Rechtssache C-637/11), Oktober 2004 (Rechtssache C-618/11) und Januar 2007 (Rechtssache C-659/11).

    Zu der für die Rechtssachen C-637/11 und C-618/11 maßgeblichen Zeit befand sich die Sechste Richtlinie in Kraft.

    TVI bezweifelte, dass die Vorführungsabgabe wirklich in die Besteuerungsgrundlage einzubeziehen sei, und legte Widerspruch gegen die Steuererklärungen im Hinblick auf die an verschiedene Werbende im Februar 2004 (Rechtssache C-637/11), Oktober 2004 (Rechtssache C-618/11) und Januar 2007 (Rechtssache C-659/11) erbrachten Werbedienstleistungen ein.

    Vor diesem Hintergrund hat die Secção de Contencioso Tributário des Supremo Tribunal Administrativo am 12. Oktober 2011 (Rechtssache C-618/11), am 2. November 2011 (Rechtssache C-637/11) bzw. am 16. November 2011 (Rechtssache C-659/11) das Verfahren jeweils ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende - in allen drei Rechtssachen identische - Fragen vorgelegt:.

    Bezüglich der Rechtssachen C-618/11 und C-637/11 weist Portugal ferner darauf hin, dass der ihnen zugrunde liegende Sachverhalt in die Zeit vor Inkrafttreten des Decreto-Lei Nr. 227/2006 falle.

    6 - Urteile vom 29. November 2010 (C-618/11), 21. Oktober 2010 (C-637/11), 16. September 2010 (C-659/11).

  • EuGH, 05.12.2013 - C-618/11

    TVI - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 11 Teil

    In den verbundenen Rechtssachen C-618/11, C-637/11 und C-659/11.

    Da es in den Ausgangsrechtsstreitigkeiten um die Zahlung der Mehrwertsteuer für die Monate Februar und Oktober 2004 (Rechtssachen C-637/11 und C-618/11) sowie für den Monat Januar 2007 (Rechtssache C-659/11) geht, finden sich die einschlägigen Rechtsvorschriften für die Rechtssachen C-637/11 und C-618/11 in der Sechsten Richtlinie und für die Rechtssache C-659/11 in der Richtlinie 2006/112.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Januar 2012 sind die Rechtssachen C-618/11, C-637/11 und C-659/11 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Was die Vorlagefragen in den Rechtssachen C-618/11 und C-637/11 betreffe, sei die portugiesische Regelung, die die Anwendung der Vorführungsabgabe vorsehe, zur Zeit der in den Ausgangsverfahren maßgebenden Ereignisse nicht anwendbar gewesen.

    Die Bestimmung, welche nationale Regelung in zeitlicher Hinsicht in den Rechtssachen C-618/11 und C-637/11 anwendbar ist, ist somit eine Frage der Auslegung des nationalen Rechts, die in die alleinige Zuständigkeit des nationalen Gerichts fällt.

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