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   EuGH, 06.06.1972 - 94/71   

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https://dejure.org/1972,1129
EuGH, 06.06.1972 - 94/71 (https://dejure.org/1972,1129)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.1972 - 94/71 (https://dejure.org/1972,1129)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 1972 - 94/71 (https://dejure.org/1972,1129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Schlüter & Maack / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    RATSVERORDNUNG NR . 1009/67, ARTIKEL 17
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - ZUCKER - AUSFUHRERSTATTUNGEN - ANTRAG - FORM

  • EU-Kommission

    Schlüter & Maack / Hauptzollamt Hamburg Jonas

  • Wolters Kluwer

    Kundgabe des Willens zur Inanspruchnahme einer Erstattung; Formvoraussetzungen und Fristvoraussetzungen des Erstattungsantrags; Erstattungsantrag durch Vorlage einer Ausgangsbescheinigung bei der Zollstelle; Verpflichtung zur Ausfuhr durch Vorlage einer ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1041/67 Art. 1 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1009/67 Art. 17 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 1041/67 Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - ZUCKER - AUSFUHRERSTATTUNGEN - ANTRAG - FORM

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Soweit das Gemeinschaftsrecht einschließlich der allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze hierfür keine gemeinsamen Vorschriften enthält, gehen die nationalen Behörden bei dieser Durchführung der Gemeinschaftsregelungen nach den formellen und materiellen Bestimmungen ihres nationalen Rechts vor, wobei dieser Rechtssatz freilich, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Juni 1972 (Rechtssache 94/71, Schlüter, Slg. S. 307) ausgeführt hat, mit den Erfordernissen der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts in Einklang gebracht werden muß, die notwendig ist, um zu vermeiden, daß die Wirtschaftsteilnehmer ungleich behandelt werden.
  • EuGH, 09.11.1983 - 46/82

    Deutschland / Kommission

    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verweist auf die Urteile vom 6. Juni 1972 (Schlüter und Maack, Rechtssache 94/71, Slg. 1972, 307) und vom 22. Januar 1975 (Unkel, Rechtssache 55/74, Slg. 1975, 9), die beide Fälle beträfen, in denen die zuständige Behörde die Zahlung von Ausfuhrerstattungen abgelehnt habe, weil ein nach deutschem Recht vorgeschriebener förmlicher Erstattungsantrag nicht fristgerecht vorgelegt worden sei.

    io Hierzu ist zunächst zu bemerken, daß zwar das geordnete Funktionieren des komplizierten Systems der Währungsausgleichsbeträge das in Artikel 13 der zitierten Verordnung Nr. 1463/73 aufgestellte Erfordernis eines schriftlichen Antrags des Betroffenen rechtfertigt, daß dabei aber, wie der Gerichtshof bereits in bezug auf die Erstattungen in seinen Urteilen vom 6. Juni 1972 (Schlüter, Rechtssache 94/71, Slg. 1972, S. 307) und 22. Januar 1975 (Unkel, a. a. O.) ausgeführt hat, ein Formalismus, der über das zur wirksamen Kontrolle der Geschäfte Notwendige hinausgeht, vermieden werden muß.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978 - 11/76

    Regierung des Königreichs der Niederlande gegen Kommission der Europäischen

    Meines Erachtens genügt es in diesem Zusammenhang, auf Ihre ständige Rechtsprechung hinzuweisen, nach der es unzulässig ist, daß die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts einseitig Maßnahmen ergreifen, die die Tragweite gemeinschaftlicher Vorschriften ändern und insbesondere den Schutz des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Marktbürger im ganzen Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen können (vgl. Urteile vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 40/69, Bollmann, Slg. 1970, 69; vom 11. Februar 1971 in der Rechtssache 39/70, Fleischkontor, Slg. 1971, 49; vom 1. Februar 1972 in der Rechtssache 49/71, Hagen, und 59/71, Wünsche, Slg. 1972, 24, 54; vom 6. Juni 1972 in der Rechtssache 94/71, Schlüter, Slg. 1972, 308 und vom 30. November 1972 in der Rechtssache 32/72, Wasaknäcke, Slg. 1972, 1181).
  • EuGH, 22.01.1975 - 55/74

    Unkel / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist der Ansicht, die Erkenntnisse des Gerichtshofes in der Rechtssache 94/71 (EuGH 6. Juni 1972-Schlüter & Maack/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1972, 307) könnten auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • EuGH, 15.05.1974 - 186/73

    Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor / Einfuhr- und Vorratsstelle für

    Die Firma verweist im übrigen auf das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juni 1972 (Schlüter/Hauptzollamt Hamburg - Slg. 1972, 307), aus dem sie folgern zu können glaubt, daß die Ordnungsmäßigkeit des Zollantrages nichts weiter voraussetze, als daß er schriftlich gestellt werde und alles Notwendige enthalte, um der Zollstelle deutlich zu machen, daß bei ihr'die Abfertigung des lizenzierten Erzeugnisses beantragt werde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-87/89

    Société nationale interprofessionnelle de la tomate u. a. gegen Kommission der

    - Vgl. hierzu auch das Urteil vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a./Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1983, 2633, wonach es nach dem institutionellen System der Gemeinschaft und den Vorschriften, die die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten beherrschen, in Ermangelung einer gegenteiligen Bestimmung des Gemeinschaftsrechts Sache der Mitgliedstaaten ist, in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der Gemeinschaftsregelungen, namentlich im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zu sorgen (vgl. auch die Urteile vom 6. Juni 1972 in der Rechtssache 94/71, Schlüter, Slg. 1972, 307, und vom 7. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 89/86 und 91/86, L'Étoile commerciale u. a./Kommission, Slg. 1987, 3005).
  • EuG, 25.04.2001 - T-244/00

    Coillte Teoranta / Kommission

    Dabei gehen die Mitgliedstaaten vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen nach den Vorschriften und Modalitäten des nationalen Rechts vor (siehe Urteile [des Gerichtshofes] vom 6. Juni 1972 in der Rechtssache 94/71, Schlüter, Slg. 1972, 307, und vom 21. September 1983, [Deutsche Milchkontor]).".
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1983 - 46/82

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    - Rechtssache 94/71, Slg. 1972, 307.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1976 - 48/75

    Aufenthaltsrecht und die öffentliche Ordnung.

    Sie haben am 6. Juni 1972 in der Rechtssache 94/71 (Schlüter & Maack - Slg. 1972, 307) für Recht erkannt, daß die vom Ausführer abzugebende Erklärung und insbesondere die Vorlage der Ausgangsbescheinigung eine den Anforderungen der Gemeinschaftsregelung genügende Kundgabe des Willens des Ausführers darstellt, die Erstattung in Anspruch zu nehmen.
  • EuGH, 15.11.1972 - 27/72

    Aimer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Diese Notwendigkeit zur Vereinheitlichung sei dem Gerichtshof in dem Urteil 94/71 (Urteil vom 6. Juni 1972, Schlüter &C Maack, Slg. 1972, 307; in vergleichbarem Zusammenhang hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen unterstrichen worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1974 - 55/74

    Robert Unkel gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

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