Rechtsprechung
EuGH, 07.11.2002 - C-348/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Unvollständige Umsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Artikel 226 EG
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 97/11/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die französische Republik; Unvollständige Umsetzung einer Richtlinie
- Judicialis
Richtlinie 97/11/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 97/11/EG
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist; [Artikel 226 EG] 2. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Frankreich
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 97/11/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-348/01
- EuGH, 07.11.2002 - C-348/01
- EuGH, 08.05.2003 - C-348/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 15.03.2001 - C-147/00
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 07.11.2002 - C-348/01
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26). - EuGH, 17.01.2002 - C-394/00
Kommission / Irland
Auszug aus EuGH, 07.11.2002 - C-348/01
Auch können bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung ihrem Wesen nach beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt gemacht sind, nicht als eine wirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag angesehen werden (vgl. u. a. Urteil vom 17. Januar 2002 in der Rechtssache C-394/00, Kommission/Irland, Slg. 2002, I-581, Randnr. 11).