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   EuGH, 08.07.1986 - 73/85   

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https://dejure.org/1986,404
EuGH, 08.07.1986 - 73/85 (https://dejure.org/1986,404)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1986 - 73/85 (https://dejure.org/1986,404)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1986 - 73/85 (https://dejure.org/1986,404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte

    1 . STEUERRECHT - HARMONISIERUNG - UMSATZSTEUERN - GEMEINSAMES MEHRWERTSTEUERSYSTEM - STEUERBEFREIUNGEN NACH DER SECHSTEN RICHTLINIE - BEFREIUNG DER LIEFERUNG VON GEBÄUDEN UND DES DAZUGEHÖRIGEN GRUND UND BODENS - ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN - STEUERPFLICHT

  • EU-Kommission

    Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Mehrwertsteuer bei Bauherrenmodellen; Zusätzliche Besteuerung in den Mitgliedsstaaten; Besteuerung von Bauherrenmodellen trotz gemeinschaftsrechtlicher Steuererhebung

  • Judicialis

    6.RiLi Rat 77/388 Art. 2 Nr. 1; ; 6.RiLi Rat 77/388 Art. 13; ; 6.RiLi Rat 77/388 Art. 28 Abs. 3 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STEUERRECHT - HARMONISIERUNG - UMSATZSTEUERN - GEMEINSAMES MEHRWERTSTEUERSYSTEM - STEUERBEFREIUNGEN NACH DER SECHSTEN RICHTLINIE - BEFREIUNG DER LIEFERUNG VON GEBÄUDEN UND DES DAZUGEHÖRIGEN GRUND UND BODENS - ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN - STEUERPFLICHT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3016
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit

    Der Wortlaut dieses Artikels verbietet es den Mitgliedstaaten somit nicht, einen Umsatz der Mehrwertsteuer und, kumulativ, einer Sonderabgabe zu unterwerfen, die keinen Umsatzsteuercharakter hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 1986, Kerrutt, 73/85, Slg. 1986, 2219, Randnr. 22).
  • EuGH, 27.11.2008 - C-156/08

    Vollkommer - Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Sechste

    Das Gericht verweist auf das Urteil vom 8. Juli 1986, Kerrutt (73/85, Slg. 1986, 2219), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat, dass das Gemeinschaftsrecht einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, einen der Mehrwertsteuer unterliegenden Vorgang zusätzlich mit weiteren Verkehrsteuern, wie der im deutschen Recht vorgesehenen Grunderwerbsteuer, zu belegen, sofern diese Steuern nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben.
  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Die Einbeziehung der auf die Baukosten entfallenden Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Beschlüsse des BVerfG in BStBl II 1992, 212, und vom 11. Januar 1988 1 BvR 391/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 153) und verstößt auch nicht gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juli 1986 Rs. 73/85, Umsatzsteuer-Rundschau 1986, 297).
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