Rechtsprechung
EuGH, 09.02.1984 - 60/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Metro
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - ' ' REGISTRIERKASSEN ' ' IM SINNE DER TARIFSTELLE 84.52 B - AUS MEHREREN TEILEN BESTEHENDES ERZEUGNIS - TARIFIERUNG GEMÄSS DER ALLGEMEINEN TARIFIERUNGS-VORSCHRIFT 3 B ( WARENZUSAMMENSTELLUNG )
- EU-Kommission
Metro
- Wolters Kluwer
Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die tarifliche Einordnung eines als "elektronische Registrierkasse" bezeichneten Erzeugnisses; Tarifierung eines im Einfuhrzeitpunkt aus mehreren getrennt in einem gemeinsamen Karton verpackten Teilen bestehenden ...
- Judicialis
Gemeinsamer Zolltarif Tarifnummer 84.52; ; Gemeinsamer Zolltarif Allgemeine Vorschrift 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - ' ' REGISTRIERKASSEN ' ' IM SINNE DER TARIFSTELLE 84.52 B - AUS MEHREREN TEILEN BESTEHENDES ERZEUGNIS - TARIFIERUNG GEMÄSS DER ALLGEMEINEN TARIFIERUNGS-VORSCHRIFT 3 B ( WARENZUSAMMENSTELLUNG )
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- BFH, 01.03.1983 - VII K 2/82
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1983 - 60/83
- EuGH, 09.02.1984 - 60/83
- BFH, 08.05.1984 - VII K 2/82
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 07.10.1985 - 163/84
Hauptzollamt Hannover / Telefunken
io Der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1977 in der Rechtssache 60/77 (Fuss, Sig. 1977, 2453) und vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 60/83 (Metro, Slg. 1984, 671) nicht nur diesen Begriff anerkannt, sondern auch die genannten Erläuterungen als maßgebliche Erkenntnismittel bei der Auslegung des GZT angesehen.n Das erwähnte Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 60/83 spreche allerdings eher für die Richtigkeit der Auffassung, daß die Lautsprecher deshalb keine Bestandteile einer Einheit seien und auch nicht zusammen mit der Kombination einer einzigen gemeinsamen Funktion dienten, weil sie unabhängig von dieser verwendbar seien.
Der vorliegende Fall sei mit der Rechtssache 60/83 vergleichbar, in der der Gerichtshof mit Urteil vom 9. Februar 1984 entschieden habe, daß ein Erzeugnis, das im Einfuhrzeitpunkt aus mehreren getrennt in einem gemeinsamen Karton verpackten Teilen bestehe, nicht als funktionelle Einheit angesehen werden könne, wenn einer der Bestandteile des Erzeugnisses "unabhängig von den anderen Bestandteilen und für andere Funktionen als die, die von der Kombination dieser Bestandteile erfüllt werden können", verwendbar sei.
- EuG, 30.09.2003 - T-243/01
Sony Computer Entertainment Europe / Kommission
Hierzu ist zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde" (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 253/87, Sportex, Slg. 1988, 3351, Randnr. 8, vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-288/99, VauDe Sport, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25, und vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-276/00, Turbon International, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 26; in diesem Sinne ferner Urteile des Gerichtshofes vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 60/83, Metro, Slg. 1984, 671, Randnr. 15, vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-121/95, VOBIS Microcomputer, Slg. 1996, I-3047, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 163/84
Hauptzollamt Hannover gegen Telefunken Fernseh und Rundfunk GmbH. - Tarifierung - …
Ihr Urteil vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 60/83 (Metro, Slg. 1984, 671) scheint mir eine Antwort auf diese erste Frage zu enthalten.