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   EuGH, 09.06.2005 - C-135/04   

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https://dejure.org/2005,12167
EuGH, 09.06.2005 - C-135/04 (https://dejure.org/2005,12167)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.2005 - C-135/04 (https://dejure.org/2005,12167)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - C-135/04 (https://dejure.org/2005,12167)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erhaltung der Tiere - Wild lebende Vogelarten - Jagdzeiten - Jagd auf Ringeltauben während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen in der Provinz Guipúzcoa

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Erhaltung der Tiere - Wild lebende Vogelarten - Jagdzeiten - Jagd auf Ringeltauben während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen in der Provinz Guipúzcoa

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Erhaltung der Tiere - Wild lebende Vogelarten - Jagdzeiten - Jagd auf Ringeltauben während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen in der Provinz Guipúzcoa

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Jagd auf Ringeltauben während des Rückzugs zu den Nistplätzen; Traditioneller Charakter der Jagd, geringe Auswirkungen, strenge Bedingungen und Fehlen anderer Möglichkeiten als Rechtfertigung; Fehlen der Notwendigkeit der Erlaubnis ...

  • Judicialis

    RiLi 79/409 EWG Art. 7 Abs. 4; ; RiLi 79/409 EWG Art. 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Erhaltung der Tiere - Wild lebende Vogelarten - Jagdzeiten - Jagd auf Ringeltauben während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen in der Provinz Guipúzcoa

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 12. März 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) - Jagd auf Ringeltauben in der Provinz Guipúzcoa während ihres Rückflugs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.10.2003 - C-182/02

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN VON DEN VORSCHRIFTEN ÜBER

    Auszug aus EuGH, 09.06.2005 - C-135/04
    17 Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie lässt allerdings die Möglichkeit zu, unter Beachtung der darin genannten Bedingungen die Jagd auf die in Anhang II aufgeführten Arten während der in Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie angegebenen Zeiten, also u. a. während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen, zu erlauben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-182/02, Ligue pour la protection des oiseaux u. a., Slg. 2003, I-12105, Randnrn.

    18 Zu den Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Jagd nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie erlaubt werden kann, gehört die, dass es keine andere zufrieden stellende Lösung gibt (vgl. Urteil Ligue pour la protection des oiseaux u. a., Randnr. 15).

    Eine solche Notwendigkeit würde insbesondere dann nicht bestehen, wenn die Maßnahme, die die Jagd ausnahmsweise gestattet, nur den Zweck hätte, die Jagdzeiten für bestimmte Vogelarten in Gebieten zu verlängern, in denen sich diese Arten bereits während der nach Artikel 7 der Richtlinie festgelegten Jagdzeiten aufhalten (vgl. Urteil Ligue pour la protection des oiseaux u. a., Randnr. 16).

  • EuGH, 12.07.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der

    Auch unter diesen Umständen ist § 51 Abs. 2 Krnt JagdG nicht mit der Einleitung des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie vereinbar, wonach die Genehmigung von Abweichungen von den Vogelschutzbestimmungen voraussetzt, dass es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2005, Kommission/Spanien, C-135/04, Slg. 2005, I-5261, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-557/15

    Kommission / Malta

    43 Vgl. hierzu Urteile vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (C-182/02, EU:C:2003:558, Rn. 15), und vom 9. Juni 2005, Kommission/Spanien (C-135/04, EU:C:2005:374, Rn. 18).

    52 Vgl. Urteile vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (C-182/02, EU:C:2003:558, Rn. 16), vom 9. Juni 2005, Kommission/Spanien (C-135/04, EU:C:2005:374, Rn. 19), und vom 10. September 2009, Kommission/Malta (C-76/08, EU:C:2009:535, Rn. 50).

  • EuGH, 15.12.2005 - C-344/03

    Kommission / Finnland - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden

    9 bis 11, und vom 9. Juni 2005 in der Rechtssache C-135/04, Kommission/Spanien, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 17).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-76/08

    Kommission / Malta - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

    Eine solche Notwendigkeit besteht insbesondere dann nicht, wenn die Maßnahme, die die Jagd ausnahmsweise gestattet, nur den Zweck hat, die Jagdzeiten für bestimmte Vogelarten in Gebieten zu verlängern, in denen sich diese Arten bereits während der nach Art. 7 der Richtlinie festgelegten Jagdzeiten aufhalten (vgl. Urteile Ligue pour la protection des oiseaux u. a., Randnr. 16, und vom 9. Juni 2005, Kommission/Spanien, C-135/04, Slg. 2005, I-5261, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Umsetzung der

    9 bis 11) und vom 9. Juni 2005, Kommission/Spanien [Contrapasa] (C-135/04 , Slg. 2005, I-5261, Randnr. 17).
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