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   EuGH, 09.07.2015 - C-360/14 P   

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https://dejure.org/2015,16809
EuGH, 09.07.2015 - C-360/14 P (https://dejure.org/2015,16809)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.2015 - C-360/14 P (https://dejure.org/2015,16809)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - C-360/14 P (https://dejure.org/2015,16809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    Rechtsmittel - Rechtsangleichung - Richtlinie 2009/48/EG - Sicherheit von Spielzeug - Grenzwerte für Blei, Barium, Arsen, Antimon, Quecksilber, Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeug - Beschluss der Kommission, die von den deutschen Behörden mitgeteilten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsangleichung im Binnenmarkt; Beibehaltung mitgliedstaatlicher Grenzwerte für Schwermetalle in Kinderspielzeug; unbegründetes Rechtsmittel der Bundesrepublik Deutschland gegen die Abweisung ihrer Nichtigkeitsklage zum Missbilligungsbeschluss der Europäischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung im Binnenmarkt; Beibehaltung mitgliedstaatlicher Grenzwerte für Schwermetalle in Kinderspielzeug; unbegründetes Rechtsmittel der Bundesrepublik Deutschland gegen die Abweisung ihrer Nichtigkeitsklage zum Missbilligungsbeschluss der Europäischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SANT - Nach dem Gericht bestätigt auch der Gerichtshof, dass die Kommission Deutschland die Beibehaltung eigener Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug untersagen durfte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug

  • spiegel.de (Pressemeldung, 09.07.2015)

    Deutschland muss Schadstoffwerte für Spielzeug anpassen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 09.07.2015)

    Schadstoffe-Grenzwerte in Spielzeug gelten auch in Deutschland

  • marktueberwachung.eu (Kurzinformation)

    Deutschland muss die europäischen Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug übernehmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Deutschland muss EU-Grenzwerte für Schwermetalle im Kinderspielzeug zulassen

  • marktueberwachung.eu (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bundesrepublik legt im Streit um die Spielzeugrichtlinie Rechtsmittel beim EuGH ein

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-360/14
    Zudem muss die Kommission im Rahmen des Verfahrens nach Art. 114 Abs. 4 AEUV alle relevanten Gesichtspunkte gebührend berücksichtigen und in ihrer endgültigen Entscheidung die wesentlichen Erwägungen darlegen, die zu ihrem Erlass geführt haben (vgl. entsprechend, zu den Anwendungsvoraussetzungen von Art. 95 Abs. 5 EG-Vertrag, jetzt Art. 114 Abs. 5 AEUV, Urteil Niederlande/Kommission, C-405/07, EU:C:2008:613, Rn. 67).

    So muss der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. Urteile Spanien/Lenzing, C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 57, und Niederlande/Kommission, C-405/07, EU:C:2008:613, Rn. 55).

    Ferner genügt zu einem etwaigen Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem SCHER und der Kommission der Hinweis, dass die Kommission im Rahmen eines Antrags auf Beibehaltung einzelstaatlicher Bestimmungen nach Art. 114 Abs. 4 AEUV die Begründetheit dieses Antrags selbst zu beurteilen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Niederlande/Kommission, C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 67).

  • EuGH, 20.03.2003 - C-3/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DEN IM

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-360/14
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass sich der beantragende Mitgliedstaat im Rahmen von Art. 114 Abs. 4 AEUV zur Rechtfertigung der Beibehaltung bestehender einzelstaatlicher Bestimmungen darauf berufen kann, dass er die Gefahr für die öffentliche Gesundheit anders bewerte, als es der Unionsgesetzgeber in der Harmonisierungsmaßnahme getan habe, wobei abweichende Bewertungen dieser Gefahren legitimerweise vorgenommen werden können, ohne dass sie unbedingt auf andere oder neue wissenschaftliche Daten gestützt werden müssen (Urteil Dänemark/Kommission, C-3/00, EU:C:2003:167, Rn. 63).

    Dabei hat der beantragende Mitgliedstaat nachzuweisen, dass die einzelstaatlichen Bestimmungen ein höheres Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit gewährleisten als die Harmonisierungsmaßnahme der Union und dass sie nicht über das zur Erreichung dieses Zieles erforderliche Maß hinausgehen (Urteil Dänemark/Kommission, C-3/00, EU:C:2003:167, Rn. 64).

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-360/14
    Die Begründung kann daher auch implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die getroffenen Maßnahmen zu erfahren, und dem zuständigen Gericht ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit es seine Kontrolle wahrnehmen kann (vgl. Urteil Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2007:88, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-360/14
    Zu dem Vorbringen, das Gericht habe den Inhalt von Tabelle 3 offensichtlich verfälscht, ist festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland, wie die Kommission in ihrer Rechtsmittelbeantwortung zutreffend vorträgt, zur Stützung dieses Vorbringens auf neue Beweise wie die Anlagen 3 und 4 zur Rechtsmittelschrift zurückgreift, die für den Nachweis einer Verfälschung nicht berücksichtigt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 37).
  • EuGH, 03.10.2012 - C-649/11

    Cooperativa Vitivinícola Arousana / HABM

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-360/14
    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweise, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Beschluss Cooperativa Vitivinícola Arousana/HABM, C-649/11 P, EU:C:2012:603, Rn. 39).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-360/14
    So muss der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. Urteile Spanien/Lenzing, C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 57, und Niederlande/Kommission, C-405/07, EU:C:2008:613, Rn. 55).
  • EuG, 14.05.2014 - T-198/12

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach Deutschland seine

    Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-360/14
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Bundesrepublik Deutschland die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Deutschland/Kommission (T-198/12, EU:T:2014:251, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/160/EU der Kommission vom 1. März 2012 zu den von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen zur Beibehaltung der Grenzwerte für Blei, Barium, Arsen, Antimon, Quecksilber sowie für Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeug nach Anwendungsbeginn der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug (ABl. L 80, S. 19, im Folgenden: streitiger Beschluss) teilweise abgewiesen hat.
  • EuGH, 15.10.2015 - C-360/14

    Deutschland / Kommission - Urteilsberichtigung

    In der Rechtssache C-360/14 P-REC.

    Am 9. Juli 2015 hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) das Urteil Deutschland/Kommission (C-360/14 P, EU:C:2015:457) erlassen.

    Im Rubrum des Urteils Deutschland/Kommission (C-360/14 P, EU:C:2015:457) sind nach der Nennung des Kanzlers die Angaben "aufgrund des schriftlichen Verfahrens," und "aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden," einzufügen.

  • EuG, 21.02.2024 - T-536/22

    PAN Europe / Kommission

    Les limites au contrôle du juge mentionnées ci-dessus n'affectent cependant pas le devoir de ce dernier de vérifier l'exactitude matérielle des éléments de preuve invoqués, leur fiabilité et leur cohérence ainsi que de contrôler si ces éléments constituent l'ensemble des données pertinentes devant être prises en considération pour apprécier une situation complexe et s'ils sont de nature à étayer les conclusions qui en sont tirées (voir, en ce sens, arrêts du 15 février 2005, Commission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, point 39 ; du 9 juillet 2015, Allemagne/Commission, C-360/14 P, non publié, EU:C:2015:457, point 37, et du 4 mai 2023, BCE/Crédit lyonnais, C-389/21 P, EU:C:2023:368, point 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-281/16

    Vereniging Hoekschewaards Landschap - Umweltrecht - Richtlinie 92/43/EWG -

    23 Urteile vom 18. Juli 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission (C-326/05 P, EU:C:2007:443, Rn. 76 und 77), vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission (C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 55 und 56), sowie vom 9. Juli 2015, Deutschland/Kommission (C-360/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:457, Rn. 37).
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