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   EuGH, 11.12.1985 - 110/84   

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EuGH, 11.12.1985 - 110/84 (https://dejure.org/1985,2380)
EuGH, Entscheidung vom 11.12.1985 - 110/84 (https://dejure.org/1985,2380)
EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1985 - 110/84 (https://dejure.org/1985,2380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Gemeente Hillegom / Hillenius

    RECHTSANGLEICHUNG - KREDITINSTITUTE - FÜR DIE ZULASSUNG UND DIE ÜBERWACHUNG ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN - VERPFLICHTUNG ZUR WAHRUNG DES BERUFSGEHEIMNISSES - UMFANG - AUSNAHMEN - INNERSTAATLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN , DIE DIE WEITERGABE VON VERTRAULICHEN AUSKÜNFTEN ZULASSEN - ...

  • EU-Kommission

    Gemeente Hillegom / Hillenius

  • Wolters Kluwer

    Grenzen und Ausmaß der Gewährleistung der Vertraulichkeit von Informationen; Stufen der Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften; Wahrung des Berufsgeheimnisses und Verpflichtung zur Zeugenaussage in einem Zivilprozess; Auskünfte an ...

  • Judicialis

    Richtlinie 77/780 Art. 7; ; Richtlinie 77/780 Art. 12; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RECHTSANGLEICHUNG - KREDITINSTITUTE - FÜR DIE ZULASSUNG UND DIE ÜBERWACHUNG ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN - VERPFLICHTUNG ZUR WAHRUNG DES BERUFSGEHEIMNISSES - UMFANG - AUSNAHMEN - INNERSTAATLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN , DIE DIE WEITERGABE VON VERTRAULICHEN AUSKÜNFTEN ZULASSEN - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie 77/780/EWG - Berufsgeheimnis der Bediensteten der für die Zulassung und die Überwachung der Kreditinistitute zuständigen Behörden.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 767
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Dieses weite Verständnis folgt aus dem von der Richtlinie verfolgten Ziel einer wirksamen Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierunternehmen, was auch den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der zuständigen Behörden bedingt (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - C-110/84 [ECLI:EU:C:1985:495], Gemeinde Hillegom/Hillenius - Rn. 27, vom 12. November 2014 - C-140/13 [ECLI:EU:C:2014:2362], Altmann u.a. - Rn. 31, vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - Rn. 31, 46 und vom 13. September 2018 - C-358/16 [ECLI:EU:C:2018:715], UBS - Rn. 38).
  • EuGH, 12.11.2014 - C-140/13

    Altmann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie

    Das wirksame Funktionieren des in den vorstehenden Randnummern kurz beschriebenen Systems zur Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen, das auf einer Überwachung innerhalb eines Mitgliedstaats und dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden mehrerer Mitgliedstaaten beruht, erfordert es, dass sowohl die überwachten Firmen als auch die zuständigen Behörden sicher sein können, dass die vertraulichen Informationen grundsätzlich auch vertraulich bleiben (vgl. entsprechend Urteil Hillenius, 110/84, EU:C:1985:495, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16

    Baumeister - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Märkte für

    30 Urteile vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 27), und vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31 und 32), sowie Erwägungsgründe 44 und 63 der Richtlinie 2004/39.

    41 Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 26).

  • BVerwG, 04.11.2015 - 7 C 4.14

    Finanzaufsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Verschwiegenheitspflicht; Geheimhaltung;

    Dies folgt aus dem von der Richtlinie verfolgten Ziel einer wirksamen Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierunternehmen, was auch den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der zuständigen Behörden bedingt (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - C-110/84 [ECLI:EU:C:1985:495], Gemeente Hillegom / Hillenius - Rn. 27 und vom 12. November 2014 - C-140/13 - Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16

    Buccioni - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten

    14 Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495).

    15 Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 28 und 29).

    16 Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 33).

    44 Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 33).

    47 Zur Vorläuferregelung von Art. 53 Abs. 1, nämlich Art. 12 Abs. 1 der Ersten Richtlinie des Rates, vgl. Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 27); zu Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 vgl. Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31 bis 33).

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Dieses weite Verständnis folgt aus dem von der Richtlinie verfolgten Ziel einer wirksamen Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierunternehmen, was auch den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der zuständigen Behörden bedingt (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - C-110/84 [ECLI:EU:C:1985:495], Gemeinde Hillegom/Hillenius - Rn. 27, vom 12. November 2014 - C-140/13 [ECLI:EU:C:2014:2362], Altmann u.a. - Rn. 31, vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - Rn. 31, 46 und vom 13. September 2018 - C-358/16 [ECLI:EU:C:2018:715], UBS - Rn. 38).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Der EuGH führt im Urteil vom 12. November 2014 unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 11. Dezember 1985 (Az. C-110/84, ZIP 1986, 767, "Hillenius") als Antwort auf das Vorlageersuchen aus, dass Art. 54 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2004/39/EG dahin auszulegen ist, dass sich eine nationale Aufsichtsbehörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens auf die Pflicht berufen kann, gegenüber einer Person, die bei ihr in einem Fall, der weder unter das Strafrecht fällt noch ein zivil- oder handelsrechtliches Verfahren betrifft, Zugang zu Informationen über eine nunmehr in Liquidation befindliche Wertpapierfirma beantragt hat, das Berufsgeheimnis zu wahren, auch wenn das wesentliche Geschäftskonzept dieser Firma in groß angelegtem Anlagebetrug bestand.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-358/16

    UBS Europe und Alain Hondequin, Holzem, und consorts - Vorlage zur

    11 Vgl. Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a.Altmann u. a.Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31 und 32), und ferner Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 27), sowie die Erwägungsgründe 44 und 63 der Richtlinie 2004/39.

    12 Dass die "Verwendung" vertraulicher Daten nach Art. 54 Abs. 3 auch die "Weitergabe" der Informationen im Sinne von Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie umfassen kann, halte ich für zweifelhaft (vgl. aber Schlussanträge des Generalanwalts Slynn in der Rechtssache Hillenius, 110/84, EU:C:1985:333, S. 3950).

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1598/13

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

    Der EuGH führt im Urteil vom 12. November 2014 unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 11. Dezember 1985 (Az. C-110/84, ZIP 1986, 767, "Hillenius") als Antwort auf das Vorlageersuchen aus, dass Art. 54 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2004/39/EG dahin auszulegen ist, dass sich eine nationale Aufsichtsbehörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens auf die Pflicht berufen kann, gegenüber einer Person, die bei ihr in einem Fall, der weder unter das Strafrecht fällt noch ein zivil- oder handelsrechtliches Verfahren betrifft, Zugang zu Informationen über eine nunmehr in Liquidation befindliche Wertpapierfirma beantragt hat, das Berufsgeheimnis zu wahren, auch wenn das wesentliche Geschäftskonzept dieser Firma in groß angelegtem Anlagebetrug bestand.
  • EuG, 06.10.2021 - T-827/17

    Aeris Invest/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - Dokumente im

    Im ersten und im dritten angefochtenen Beschluss hat die EZB in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 27), sowie vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31 bis 33), verwiesen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-140/13

    Altmann u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 und 2 -

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14

    Der Kläger begehrt auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 329/14

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2006 - C-438/04

    Mobistar - Telekommunikation - Mobiltelefonie - Nummernübertragbarkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 166/85

    Strafverfahren gegen Italo Bullo und Francesco Bonivento. - Auslegung einer

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