Rechtsprechung
EuGH, 15.10.2014 - C-221/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Mascellani
Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung der UNICE, CEEP und EGB über Teilzeitarbeit - Umwandlung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Einverständnis des Arbeitnehmers
- Wolters Kluwer
Umwandlung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Einverständnis der Beschäftigten; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Tribunale ordinario di Trento
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung der UNICE, CEEP und EGB über Teilzeitarbeit - Umwandlung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Einverständnis des Arbeitnehmers
- rechtsportal.de
Umwandlung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Einverständnis der Beschäftigten; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Tribunale ordinario di Trento
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anordnung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses gegen den Willen des Teilzeitbeschäftigten
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Mascellani
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale ordinario di Trento - Auslegung von Paragraph 5 Nr. 2 der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl. 1998, L 14, S. 9) - Nationale ...
Verfahrensgang
- EuGH, 30.06.2011 - C-221/13
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-221/13
- EuGH, 15.10.2014 - C-221/13
Papierfundstellen
- EuZW 2015, 106
- NZA 2014, 1257
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 10.06.2010 - C-395/08
Bruno und Pettini - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit …
Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-221/13
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 97/81 und die Rahmenvereinbarung zum einen die Teilzeitarbeit fördern und zum anderen die Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten beseitigen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile Bruno u. a., C-395/08 und C-396/08, EU:C:2010:329, Rn. 24 und 77 sowie Michaeler u. a., C-55/07 und C-56/07, EU:C:2008:248, Rn. 21).Soweit das vorlegende Gericht davon ausgeht, dass die Möglichkeit, ein Teilzeitarbeitsverhältnis ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers in ein Vollzeitarbeitsverhältnis umzuwandeln, diskriminierend sei, ist darauf hinzuweisen, dass im Einklang mit dem von der Rahmenvereinbarung verfolgten Ziel, die Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zu beseitigen, ihr Paragraf 4 verbietet, dass Teilzeitbeschäftigte in ihren Beschäftigungsbedingungen nur deswegen, weil sie teilzeitbeschäftigt sind, gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten schlechter behandelt werden, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt (Urteil Bruno u. a., EU:C:2010:329, Rn. 25).
- EuGH, 24.04.2008 - C-55/07
Michaeler und Subito - Richtlinie 97/81/EG - Gleichbehandlung von Teilzeit- und …
Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-221/13
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 97/81 und die Rahmenvereinbarung zum einen die Teilzeitarbeit fördern und zum anderen die Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten beseitigen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile Bruno u. a., C-395/08 und C-396/08, EU:C:2010:329, Rn. 24 und 77 sowie Michaeler u. a., C-55/07 und C-56/07, EU:C:2008:248, Rn. 21).