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   EuGH, 16.03.2017 - C-211/16   

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https://dejure.org/2017,6514
EuGH, 16.03.2017 - C-211/16 (https://dejure.org/2017,6514)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.2017 - C-211/16 (https://dejure.org/2017,6514)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 2017 - C-211/16 (https://dejure.org/2017,6514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Bimotor

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Grundsatz der steuerlichen Neutralität - Nationale Regelung, die einen festen Höchstbetrag vorsieht, auf den die Erstattung oder Verrechnung des Mehrwertsteuerguthabens oder -überschusses beschränkt ist

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Köln, 13.12.2018 - 7 Sa 269/18

    Anspruch Abgeltung Urlaub - Freistellungsphase Altersteilzeitvertrag im

    "Zudem ist die Schaffung eines Anreizes, auf den Erholungsurlaub zu verzichten oder die Arbeitnehmer dazu anzuhalten, darauf zu verzichten, mit den in Rn. 32 und 33 des vorliegenden Urteils genannten Zielen unvereinbar, die mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfolgt werden und u. a. darin bestehen zu gewährleisten, dass der Arbeitnehmer zum wirksamen Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit über eine tatsächliche Ruhezeit verfügt... Demnach verstößt auch jede Praxis oder Unterlassung eines Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer davon abhalten kann, den Jahresurlaub zu nehmen, gegen das mit dem Recht auf Jahresurlaub verfolgte Ziel (Urteil vom 29.11.2017, K , C-211/16 ...).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-446/18

    AGROBET CZ - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 179

    8 Urteile vom 16. März 2017, Bimotor (C-211/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:221, Rn. 20), vom 18. Oktober 2012, Mednis (C-525/11, EU:C:2012:652, Rn. 23), vom 28. Juli 2011, Kommission/Ungarn (C-274/10, EU:C:2011:530, Rn. 40), und vom 12. Mai 2011, Enel Maritsa Iztok 3 (C-107/10, EU:C:2011:298, Rn. 28), beide unter Zitierung des Urteils vom 21. Januar 2010, Alstom Power Hydro (C-472/08, EU:C:2010:32, Rn. 15).

    13 Urteile vom 16. März 2017, Bimotor (C-211/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:221, Rn. 33), vom 18. Oktober 2012, Mednis (C-525/11, EU:C:2012:652, Rn. 24), vom 28. Juli 2011, Kommission/Ungarn (C-274/10, EU:C:2011:530, Rn. 45), vom 12. Mai 2011, Enel Maritsa Iztok 3 (C-107/10, EU:C:2011:298, Rn. 33 und 64), und vom 10. Juli 2008, Sosnowska (C-25/07, EU:C:2008:395, Rn. 17).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-101/16

    Paper Consult

    Bekanntlich weist der Gerichtshof regelmäßig darauf hin, dass sich die Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit solcher Mittel bedienen müssen, die es zwar erlauben, das Ziel wirksam zu erreichen, die jedoch die Ziele und Grundsätze des Unionsrechts, wie das Grundprinzip des Rechts auf Vorsteuerabzug, möglichst wenig beeinträchtigen, vgl. u. a. Urteile vom 18. Oktober 2012, Mednis (C-525/11, EU:C:2012:652, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 16. März 2017, Bimotor (C-211/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:221, Rn.27).
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