Rechtsprechung
EuGH, 16.04.2012 - C-239/11 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Siemens / Kommission
Streithilfe - EFTA-Überwachungsbehörde - Art. 40 Abs. 2 und 3 der Satzung des Gerichtshofs - Vertraulichkeit
- Wolters Kluwer
Zulassung der EFTA-Überwachungsbehörde als Streithelferin zur Unterstützung der Europäischen Kommission unter Wahrung der Vertraulichkeit; Streithilfebeschluss des Europäischen Gerichtshofes im Rechtsmittelverfahren eines Unternehmens zur Aufhebung einer klageabweisenden ...
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Zulassung der EFTA-Überwachungsbehörde als Streithelferin zur Unterstützung der Europäischen Kommission unter Wahrung der Vertraulichkeit; Streithilfebeschluss des Europäischen Gerichtshofes im Rechtsmittelverfahren eines Unternehmens zur Aufhebung einer klageabweisenden ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel der Siemens AG gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 3. März 2011 in der Rechtssache T-110/07, Siemens AG gegen Europäische Kommission, eingelegt am 19. Mai 2011
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- EuG, 10.12.2008 - T-110/07
- EuG, 03.03.2011 - T-110/07
- EuGH, 16.04.2012 - C-239/11 P
- EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuG, 03.03.2011 - T-110/07
Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte …
Auszug aus EuGH, 16.04.2012 - C-239/11
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Siemens AG (im Folgenden: Siemens) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 3. März 2011, Siemens/Kommission (T-110/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit dem das Gericht ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 6762 endg.noch im Urteil Siemens/Kommission erwähnt worden seien und sich auf Erklärungen bezögen, die aufgrund der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2002 über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (…ABl. C 45, S. 3, im Folgenden: Kronzeugenregelung) abgegeben worden seien.
- EuGH, 02.09.2010 - C-124/10
Kommission / EDF
Auszug aus EuGH, 16.04.2012 - C-239/11
Zum anderen regelt Art. 40 Abs. 3 der Satzung des Gerichtshofs, unter welchen Umständen, abgesehen von den durch Art. 40 Abs. 2 ausgeschlossenen Fällen, davon auszugehen ist, dass die Vertragsstaaten des EWR-Abkommens, die nicht Mitgliedstaaten sind, und die EFTA-Überwachungsbehörde ein berechtigtes Interesse am Ausgang eines Rechtsstreits haben, nämlich dann, wenn er einen der Anwendungsbereiche des EWR-Abkommens betrifft (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 2. September 2010, Kommission/EDF, C-124/10 P, Randnr. 7).
- EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte …
In den verbundenen Rechtssachen C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P.Siemens AG mit Sitz in München (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. Brinker, C. Steinle und M. Hörster (C-239/11 P),.
Streithelferin im Rechtsmittelverfahren (C-239/11 P),.
Die EFTA-Überwachungsbehörde (im Folgenden: Überwachungsbehörde), die durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 16. April 2012 als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Kommission in der Rechtssache C-239/11 P zugelassen worden ist, beantragt, das Rechtsmittel in dieser Rechtssache zurückzuweisen.
Nach Anhörung der Parteien, der Berichterstatterin und des Generalanwalts sind die Rechtssachen C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P durch Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer nach Art. 54 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs zu gemeinsamem Urteil verbunden worden.