Rechtsprechung
   EuGH, 16.11.2015 - C-239/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,106076
EuGH, 16.11.2015 - C-239/14 (https://dejure.org/2015,106076)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2015 - C-239/14 (https://dejure.org/2015,106076)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2015 - C-239/14 (https://dejure.org/2015,106076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,106076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.12.2014 - C-562/13

    Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 16.11.2015 - C-239/14
    51 Somit sind die Merkmale des in Art. 39 der Richtlinie geregelten Rechtsbehelfs im Einklang mit Art. 47 der Charta auszulegen, der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt und nach dem jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. entsprechend Urteil Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    58 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsbehelf jedenfalls dann notwendigerweise aufschiebende Wirkung haben muss, wenn er gegen eine Rückkehrentscheidung gerichtet ist, deren Vollzug geeignet ist, den betroffenen Drittstaatsangehörigen einer ernsthaften Gefahr der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe auszusetzen, so dass auf diese Weise im Hinblick auf diesen Drittstaatsangehörigen die Einhaltung der Anforderungen von Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta gewährleistet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53).

  • EuGH, 28.07.2011 - C-69/10

    Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den

    Auszug aus EuGH, 16.11.2015 - C-239/14
    43 Zunächst ist hervorzuheben, dass die durch die Richtlinie 2005/85 vorgesehenen Verfahren Mindestnormen darstellen und dass die Mitgliedstaaten in mehrfacher Hinsicht über ein Ermessen verfügen, bei der Umsetzung dieser Bestimmungen die Besonderheiten des nationalen Rechts zu berücksichtigen (Urteil Samba Diouf, C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht