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   EuGH, 17.10.2017 - C-2/16   

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https://dejure.org/2017,42862
EuGH, 17.10.2017 - C-2/16 (https://dejure.org/2017,42862)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.2017 - C-2/16 (https://dejure.org/2017,42862)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - C-2/16 (https://dejure.org/2017,42862)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 26.07.2017 - C-599/14

    Der Gerichtshof stellt fest, dass das Gericht die Rechtsakte, mit denen die Hamas

    Auszug aus EuGH, 17.10.2017 - C-2/16
    Mit Schreiben vom 11. August 2017 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 26. Juli 2017, Rat/LTTE (C-599/14 P, EU:C:2017:583), übermittelt und es ersucht, dem Gerichtshof mitzuteilen, ob es angesichts dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wolle.
  • LG Hanau, 26.01.1988 - 2 S 357/87
    Zu [2]: nach wie vor keine Übereinstimmung in der Frage der Berechnungsmethode: dazu ES Kfz-Schaden C-2/9, ES Kfz-Schaden C-2/14, ES Kfz-Schaden C-2/15, ES Kfz-Schaden C-2/16, ES Kfz-Schaden C-2/20, ES Kfz-Schaden C-2/21, ES Kfz-Schaden C-2/24, ES Kfz-Schaden C-2/28, ES Kfz-Schaden C-2/29.
  • KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
    Die vorstehenden Urteilsausführungen zur Frage nach der "richtigen« Minderwert-Berechnung (vgl. ES Kfz-Schaden C-2/14, ES Kfz-Schaden C-2/15, ES Kfz-Schaden C-2/16, ES Kfz-Schaden C-2/20, ES Kfz-Schaden C-2/21), vom KG hier nach wie vor ohne Bindung an eine bestimmte Methode beantwortet (ES Kfz-Schaden C-2/9, ES Kfz-Schaden C-2/19, ES Kfz-Schaden C-2/24), sprechen weitere - festzuhaltende - Gesichtspunkte an: 1. Eine Minderwert-Schätzung ohne sachverständige Hilfe kann fehlerhaft sein - und ebenso das Gutachten eines Sachverständigen, der lediglich vorgegebene Werte aus schematischer Berechnung übernimmt.
  • OLG Hamburg, 21.11.1967 - 7 U 114/67
    Mit der wiederholten Bezugnahme in den Gründen auf "Ruhkopf/Sahm« ist gleichsam das Stichwort für die Gegenüberstellung der miteinander konkurrierenden Berechnungsmethoden gegeben - ein in der einschlägigen Rechtsprechung häufiges und nach wie vor aktuelles Thema: vgl. nachstehend ES Kfz-Schaden C-2/9, ES Kfz-Schaden C-2/14, ES Kfz-Schaden C-2/15, ES Kfz-Schaden C-2/16, ES Kfz-Schaden C-2/20, ES Kfz-Schaden C-2/21, ES Kfz-Schaden C-2/24, ES Kfz-Schaden C-2/26, ES Kfz-Schaden C-2/28, ES Kfz-Schaden C-2/29, sowie Anhang II. Ähnlich wie OLG Hamburg entschied das OLG Celle (Urteil - 5 U 5/68 - 13.6.1968, in VersR 1968, 1195 ): im Vergleich zum "Normalfall« höherer Minderwert eines reparierten fast neuwertigen Pkw der gehobenen Mittelklasse (6 % statt - wie sonst - 5 % der Summe von Zeitwert und Reparaturkosten).
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