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EuGH, 17.10.2017 - C-2/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
J. S. R.
Streichung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
J. S. R.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 26.07.2017 - C-599/14
Der Gerichtshof stellt fest, dass das Gericht die Rechtsakte, mit denen die Hamas …
Auszug aus EuGH, 17.10.2017 - C-2/16
Mit Schreiben vom 11. August 2017 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 26. Juli 2017, Rat/LTTE (C-599/14 P, EU:C:2017:583), übermittelt und es ersucht, dem Gerichtshof mitzuteilen, ob es angesichts dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wolle.
- LG Hanau, 26.01.1988 - 2 S 357/87
- KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89 Die vorstehenden Urteilsausführungen zur Frage nach der "richtigen« Minderwert-Berechnung (vgl. ES Kfz-Schaden C-2/14, ES Kfz-Schaden C-2/15, ES Kfz-Schaden C-2/16, ES Kfz-Schaden C-2/20, ES Kfz-Schaden C-2/21), vom KG hier nach wie vor ohne Bindung an eine bestimmte Methode beantwortet (ES Kfz-Schaden C-2/9, ES Kfz-Schaden C-2/19, ES Kfz-Schaden C-2/24), sprechen weitere - festzuhaltende - Gesichtspunkte an: 1. Eine Minderwert-Schätzung ohne sachverständige Hilfe kann fehlerhaft sein - und ebenso das Gutachten eines Sachverständigen, der lediglich vorgegebene Werte aus schematischer Berechnung übernimmt.
- OLG Hamburg, 21.11.1967 - 7 U 114/67 Mit der wiederholten Bezugnahme in den Gründen auf "Ruhkopf/Sahm« ist gleichsam das Stichwort für die Gegenüberstellung der miteinander konkurrierenden Berechnungsmethoden gegeben - ein in der einschlägigen Rechtsprechung häufiges und nach wie vor aktuelles Thema: vgl. nachstehend ES Kfz-Schaden C-2/9, ES Kfz-Schaden C-2/14, ES Kfz-Schaden C-2/15, ES Kfz-Schaden C-2/16, ES Kfz-Schaden C-2/20, ES Kfz-Schaden C-2/21, ES Kfz-Schaden C-2/24, ES Kfz-Schaden C-2/26, ES Kfz-Schaden C-2/28, ES Kfz-Schaden C-2/29, sowie Anhang II. Ähnlich wie OLG Hamburg entschied das OLG Celle (Urteil - 5 U 5/68 - 13.6.1968, in VersR 1968, 1195 ): im Vergleich zum "Normalfall« höherer Minderwert eines reparierten fast neuwertigen Pkw der gehobenen Mittelklasse (6 % statt - wie sonst - 5 % der Summe von Zeitwert und Reparaturkosten).