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   EuGH, 18.01.2017 - C-427/15   

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https://dejure.org/2017,376
EuGH, 18.01.2017 - C-427/15 (https://dejure.org/2017,376)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2017 - C-427/15 (https://dejure.org/2017,376)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - C-427/15 (https://dejure.org/2017,376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    NEW WAVE CZ

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie 2004/48/EG - Verfahren wegen Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums - Recht auf Auskunft - Auskunftsverlangen in einem Verfahren - Verfahren in Zusammenhang mit der Klage, die zur Feststellung der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NEW WAVE/ALLTOYS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    NEW WAVE CZ

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie 2004/48/EG - Verfahren wegen Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums - Recht auf Auskunft - Auskunftsverlangen in einem Verfahren - Verfahren in Zusammenhang mit der Klage, die zur Feststellung der ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    NEW WAVE CZ

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie 2004/48/EG - Verfahren wegen Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums - Recht auf Auskunft - Auskunftsverlangen in einem Verfahren - Verfahren in Zusammenhang mit der Klage, die zur Feststellung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 316
  • GRUR Int. 2017, 279
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-580/13

    Coty Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches

    Auszug aus EuGH, 18.01.2017 - C-427/15
    Drittens ist darauf hinzuweisen, dass das in Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48 vorgesehene Auskunftsrecht das in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbürgte Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsbehelf konkretisiert und dadurch die wirksame Ausübung des Grundrechts auf Eigentum sicherstellt, zu dem das durch Art. 17 Abs. 2 der Charta geschützte Recht des geistigen Eigentums gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Coty Germany, C-580/13, EU:C:2015:485, Rn. 29).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-681/13

    Diageo Brands - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 18.01.2017 - C-427/15
    Zweitens steht diese Auslegung auch im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie 2004/48, das nach ihrem zehnten Erwägungsgrund darin besteht, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Instrumente zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums einander anzunähern, um ein hohes, gleichwertiges und homogenes Schutzniveau für geistiges Eigentum im Binnenmarkt zu gewährleisten (Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 71).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-99/15

    Liffers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 18.01.2017 - C-427/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 17. März 2016, Liffers, C-99/15, EU:C:2016:173, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

    Zum anderen sind bei der Auslegung einer Unionsrechtsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ, C-427/15, EU:C:2017:18, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.06.2021 - C-597/19

    M.I.C.M. - Systematische Speicherung und Weiterleitung von IP-Daten, Namen und

    Ein solcher Ausschluss liefe nämlich dem allgemeinen Ziel der Richtlinie 2004/48 zuwider, das nach ihrem zehnten Erwägungsgrund u. a. darin besteht, ein hohes Schutzniveau für geistiges Eigentum im Binnenmarkt zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ, C-427/15, EU:C:2017:18, Rn. 23).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48 dahin auszulegen ist, dass er auf eine Situation Anwendung findet, in der ein Kläger nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens, in dem die Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums festgestellt wurde, in einem gesonderten Verfahren Auskünfte über den Ursprung und die Vertriebswege der Waren oder Dienstleistungen, die dieses Recht verletzen, verlangt (Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ, C-427/15, EU:C:2017:18, Rn. 28).

  • EuGH, 09.07.2020 - C-264/19

    Bei illegalem Hochladen eines Films auf eine Online-Plattform wie YouTube kann

    Insoweit trifft es zwar zu, dass das in Art. 8 der Richtlinie 2004/48 vorgesehene Auskunftsrecht das in Art. 47 der Charta der Grundrechte verbürgte Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsbehelf zur Anwendung bringen und konkretisieren soll und dadurch die wirksame Ausübung des Grundrechts auf Eigentum sicherstellen soll, zu dem das durch Art. 17 Abs. 2 der Charta geschützte Recht des geistigen Eigentums gehört (Urteil vom 16. Juli 2015, Coty Germany, C-580/13, EU:C:2015:485, Rn. 29), indem es dem Inhaber eines Rechts des geistigen Eigentums ermöglicht, die Person zu identifizieren, die letzteres Recht verletzt, und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz dieses Rechts zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ, C-427/15, EU:C:2017:18, Rn. 25).
  • EuGH, 11.06.2020 - C-786/18

    Pharmazeutische Unternehmen dürfen keine Gratismuster verschreibungspflichtiger

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ, C-427/15, EU:C:2017:18, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Hamburg, 22.03.2017 - 308 O 480/16

    Max Mutzke - Urheberrechtsverletzung: Durchsetzung des Begehrens eines

    Nach der Rechtsprechung des EuGH folgt daraus allerdings nicht, dass der Auskunftsanspruch nur innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geltend gemacht werden kann (EuGH, GRUR 2017, 316 Rn. 22 ff. - NEW WAVE/ALLTOYS).

    Grund dafür ist, dass zum einen der Dritte typischerweise nicht Partei eines solchen Verfahrens ist, in dem die Rechtsverletzung festgestellt wird, und zum anderen die Sicherung eines hohen Schutzniveaus für Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums ohne einen selbständig durchsetzbaren Anspruch nicht gewährleistet werden kann, weil anderenfalls die erforderliche Bezifferung des Schadensersatzanspruchs oder die Identifizierung des Rechtsverletzers nicht möglich wäre (EuGH, Urt. v. 18.01.2017 - C-427/15 - NEW WAVE/ALLTOYS, GRUR 2017, 316 Rn. 22 ff.).

    Dies folgt aus Sinn und Zweck der unionsrechtlichen Vorgabe des Art. 8 Richtlinie 2004/48, dem Urheber wirksame Mittel an die Hand zu geben, um Kenntnis über die Verantwortlichen zur Durchsetzung der Ansprüche zu erlangen (vgl. EuGH GRUR 2017, 316).

    Wie bereits oben dargestellt, gewährt Art. 8 Abs. 1 Richtlinie 2004/48 der Sache nach einen selbständigen Anspruch, der auch außerhalb eines Verletzungsverfahrens durchgesetzt werden kann (EuGH GRUR 2017, 316 Rn. 22 - NEW WAVE CZ / ALLTOYS; enger noch EuGH, GRUR 2015, 894 Rn. 36 - Coty Germany).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-597/19

    M.I.C.M. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und

    72 Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ (C-427/15, EU:C:2017:18, Rn. 20).

    73 Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ (C-427/15, EU:C:2017:18, Tenor).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-628/21

    Castorama Polska und Knor

    14 Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ (C-427/15, EU:C:2017:18, Rn. 24).

    16 Vgl. Urteile vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ (C-427/15, EU:C:2017:18, Rn. 25), und vom 17. Juni 2021, M.I.C.M. (C-597/19, EU:C:2021:492, Rn. 83).

  • EuGH, 27.04.2023 - C-628/21

    Castorama Polska und Knor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für geistiges Eigentum eine Auslegung abzulehnen, die das in Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48 vorgesehene Recht auf Auskunft nur im Rahmen eines Verfahrens anerkennt, in dem es um die Feststellung der Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums geht, denn die Gewährleistung eines solchen Schutzniveaus wäre gefährdet, wenn es nicht möglich wäre, dieses Auskunftsrecht auch in einem gesonderten Verfahren auszuüben, das erst nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens, in dem die Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums festgestellt wurde, eingeleitet wird (Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ, C-427/15, EU:C:2017:18, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18

    ratiopharm - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der öffentlichen Gesundheit -

    3 Vgl. aus einer umfangreichen Rechtsprechung Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ (C-427/15, EU:C:2017:18" Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.09.2020 - C-530/19

    Niki Luftfahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG)

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 18. Januar 2017, NEW WAVE CZ, C-427/15, EU:C:2017:18, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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