Rechtsprechung
EuGH, 19.05.1989 - C-107/89 R |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Caturla-Poch / Parlament
Verfahrensordnung, Artikel 83 § 2
Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Interesse des Antragstellers am Erlaß der beantragten Anordnung - EU-Kommission
Caturla-Poch / Parlament
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Antrags auf einstweilige Anordnung
- Judicialis
Verfahrensgang
- EuGH, 19.05.1989 - C-107/89 R
- EuGH - C-107/89 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 08.02.2007 - C-114/06
Kommission / Slowakei
Auszug aus EuGH, 19.05.1989 - C-107/89
Beklagter, wegen einstweiliger Anordnung, die Bekanntgabe der Ergebnisse der Bewertung der Befähigungsnachweise und schriftlichen Prüfungen des vom Europäischen Parlament zur Besetzung der Stelle eines linguistischen Beraters spanischer Sprache veranstalteten allgemeinen Auswahlverfahrens 88/C 114/06 aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen (…ABl. C 114 vom 30.4. 1988, S. 19) auszusetzen hat.
- EuG, 02.07.2004 - T-76/04
Bactria / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 - …
52 Der Erlass einstweiliger Anordnungen setzt voraus, dass der Antragsteller ein Interesse an den beantragten Maßnahmen nachweist (in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 19. Mai 1989 in der Rechtssache 107/89 R, Caturla-Poch/Parlament, Slg. 1989, 1357, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Moccia Irme/Kommission, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26). - EuG, 02.07.2004 - T-78/04
Sumitomo Chemical / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung (EG) Nr. …
52 Der Erlass einstweiliger Anordnungen setzt voraus, dass der Antragsteller ein Interesse an den beantragten Maßnahmen nachweist (in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 19. Mai 1989 in der Rechtssache 107/89 R, Caturla-Poch/Parlament, Slg. 1989, 1357, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Moccia Irme/Kommission, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26).