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   EuGH, 21.10.2010 - C-185/08   

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https://dejure.org/2010,20105
EuGH, 21.10.2010 - C-185/08 (https://dejure.org/2010,20105)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.2010 - C-185/08 (https://dejure.org/2010,20105)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - C-185/08 (https://dejure.org/2010,20105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte - Richtlinie 89/686/EWG - Persönliche Schutzausrüstungen - Beschluss 93/465/EWG - CE-Kennzeichnung - Anschlageinrichtungen für den Fallschutz bei Arbeiten auf Dächern - Norm EN 795

  • Europäischer Gerichtshof

    Latchways und Eurosafe Solutions

    Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte - Richtlinie 89/686/EWG - Persönliche Schutzausrüstungen - Beschluss 93/465/EWG - CE-Kennzeichnung - Anschlageinrichtungen für den Fallschutz bei Arbeiten auf Dächern - Norm EN 795

  • EU-Kommission PDF

    Latchways und Eurosafe Solutions

    Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte - Richtlinie 89/686/EWG - Persönliche Schutzausrüstungen - Beschluss 93/465/EWG - CE-Kennzeichnung - Anschlageinrichtungen für den Fallschutz bei Arbeiten auf Dächern - Norm EN 795

  • EU-Kommission

    Latchways und Eurosafe Solutions

    Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte - Richtlinie 89/686/EWG - Persönliche Schutzausrüstungen - Beschluss 93/465/EWG - CE-Kennzeichnung - Anschlageinrichtungen für den Fallschutz bei Arbeiten auf Dächern - Norm EN 795“

  • Wolters Kluwer

    Rechtsangleichung; Normierung von Bauprodukten [Anschlageinrichtungen für den Fallschutz bei Arbeiten auf Dächern]; Latchways plc und Eurosafe Solutions BV gegen Kedge Safety Systems BV u.a.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung; Normierung von Bauprodukten [Anschlageinrichtungen für den Fallschutz bei Arbeiten auf Dächern]; Latchways plc und Eurosafe Solutions BV gegen Kedge Safety Systems BV u.a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Latchways und Eurosafe Solutions

    Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte - Richtlinie 89/686/EWG - Persönliche Schutzausrüstungen - Beschluss 93/465/EWG - CE-Kennzeichnung - Anschlageinrichtungen für den Fallschutz bei Arbeiten auf Dächern - Norm EN 795

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank 's-Gravenhage, eingereicht am 29. April 2008 - Latchways plc und Eurosafe Solutions BV / Kedge Safety Systems BV und Consolidated Nederland BV

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (ABl. 1989, L 40, S. 12), der Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.01.2008 - C-361/07

    Polier

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-185/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens auf die Prüfung der Bestimmungen des Unionsrechts beschränkt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 16. Januar 2008, Polier, C-361/07, Randnr. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.11.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-185/08
    Denn nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung von Rechtsakten der Union aus, im Fall von Zweifeln eine Bestimmung für sich allein zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, Slg. 2008, I-8691, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-613/14

    James Elliott Construction - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Gemäß Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 89/106 in Verbindung mit deren elftem Erwägungsgrund hat diese Veröffentlichung zur Folge, dass zugunsten der Erzeugnisse, die von dieser Richtlinie erfasst werden und die technischen Anforderungen erfüllen, die in den harmonisierten Normen für diese Erzeugnisse festgelegt sind, vermutet wird, dass sie mit den wesentlichen Anforderungen dieser Richtlinie übereinstimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2010, Latchways und Eurosafe Solutions, C-185/08, EU:C:2010:619, Rn. 31), so dass die CE-Kennzeichnung auf ihnen angebracht werden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-613/14

    James Elliott Construction - Art. 267 AEUV - Zuständigkeit des Gerichtshofs -

    25 - Rechtssache C-185/08, EU:C:2010:619, Rn. 36.

    26 - Rechtssache C-185/08, EU:C:2010:619, Rn. 35.

    33 - Rechtssache C-185/08, EU:C:2010:619.

  • EuGH, 13.03.2014 - C-132/13

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - Vorabentscheidungsersuchen -

    Denn jede andere Wertung hätte zur Folge, dass die Gefahr einer Verwechslung in Bezug auf die Bedeutung dieser Kennzeichnung geschaffen würde (Urteil vom 21. Oktober 2010, Latchways und Eurosafe Solutions, C-185/08, Slg. 2010, I-9989, Rn. 63).
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