Rechtsprechung
   EuGH, 22.10.1998 - C-184/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1808
EuGH, 22.10.1998 - C-184/96 (https://dejure.org/1998,1808)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.1998 - C-184/96 (https://dejure.org/1998,1808)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - C-184/96 (https://dejure.org/1998,1808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 EG-Vertrag

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EG-Vertrag, Artikel 30
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Rechtsvorschriften, die bestimmte Verkaufsbezeichnungen Stopfleberzubereitungen vorbehalten, die bestimmte Eigenschaften haben - Fehlen einer Bestimmung über die gegenseitige ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Anerkennung von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat ; Anerkennung von Stopfleberzubereitungen aus anderen Mitgliedstaaten

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 30
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Rechtsvorschriften, die bestimmte Verkaufsbezeichnungen Stopfleberzubereitungen vorbehalten, die bestimmte Eigenschaften haben - Fehlen einer Bestimmung über die gegenseitige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 EG-Vertrag - Nationale Vorschriften über Leber-Zubereitungen, die nicht die gegenseitige Anerkennung von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten gewährleisten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-184/96
    Das läßt sich jedoch nicht nur dadurch erreichen, daß bestimmte Verkaufsbezeichnungen Erzeugnissen vorbehalten werden, die bestimmte Eigenschaften haben, sondern auch durch Mittel, die den Vertrieb von Erzeugnissen aus einem Mitgliedstaat, die den von diesem Staat erlassenen Bestimmungen entsprechen, in geringerem Maße einschränken, etwa eine entsprechende Etikettierung, aus der die Natur und die Merkmale des verkauften Erzeugnisses hervorgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227, Randnr. 35).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-184/96
    Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5) richtet sich das Verbot des Artikels 30 EG-Vertrag gegen jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
  • EuGH, 07.05.1997 - C-321/94

    FREIER WARENVERKEHR

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-184/96
    Seiner Anwendung steht nicht entgegen, daß bislang kein konkreter Fall aufgetreten ist, der eine Verbindung mit einem anderen Mitgliedstaat aufweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 1997 in den Rechtssachen C-321/94 bis C-324/94, Pistre u. a., Slg. 1997, I-2343, Randnr. 44).
  • EuGH, 22.09.1988 - 286/86

    Ministère public / Deserbais

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-184/96
    Nach Randnummer 13 des Urteils des Gerichtshofes vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86 (Deserbais, Slg. 1988, 4907) können die Mitgliedstaaten im Interesse der Bekämpfung von Betrügereien von den Betroffenen verlangen, daß sie die Bezeichnung eines Lebensmittels ändern, wenn dieses Erzeugnis nach seiner Zusammensetzung oder Herstellungsweise so stark von den in der Gemeinschaft unter dieser Bezeichnung allgemein bekannten Waren abweicht, daß es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet werden kann.
  • EuGH, 05.02.2004 - C-24/00

    DAS FRANZÖSISCHE VERFAHREN DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN

    17 Nach Ansicht der Kommission genügt gemäß dem Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197) das Fehlen einer Klausel über die gegenseitige Anerkennung in der französischen Regelung, um das Vorliegen einer Vertragsverletzung zu beweisen.

    Dieses Verfahren muss leicht zugänglich sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden können; wenn es zu einer Ablehnung führt, muss die Ablehnungsentscheidung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens angefochten werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 1992, Kommission/Frankreich, Randnr. 9).

    74 Was den wirksamen Schutz der Verbraucher betrifft, den die französische Regierung gleichfalls anführt, so ist es zwar, wie aus den Randnummern 63 und 67 des vorliegenden Urteils hervorgeht, rechtmäßig, auf eine korrekte Information der Verbraucher über die von ihnen verbrauchten Erzeugnisse achten zu wollen (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 10, und vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 274/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 229).

    75 Eine geeignete Kennzeichnung, mit der die Verbraucher über die Art, die Inhaltsstoffe und die Eigenschaften der angereicherten Lebensmittel informiert werden, könnte es den Verbrauchern, für die der übermäßige Konsum eines diesen Lebensmitteln zugesetzten Nährstoffs eine Gefahr darstellen könnte, ermöglichen, selbst über deren Verwendung zu entscheiden (vgl. Urteil vom 23. Februar 1988, Kommission/Frankreich, Randnr. 16).

  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Diesem Vorbringen der französischen Regierung ist daher nicht zu folgen; dass eine Vorschrift in der Praxis nicht auf eingeführte Erzeugnisse angewandt wird, schließt für sich genommen nicht aus, dass sie möglicherweise Wirkungen entfaltet, die den innergemeinschaftlichen Handel mittelbar und potentiell behindern (vgl. dazu Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-372/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT GEELHOED IST DAS DERZEITIGE NHS-SYSTEM FÜR DIE

    38 - Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 28) ("Foie gras").

    39 - Urteil vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, Randnrn.

  • EuGH, 12.09.2000 - C-366/98

    Geffroy

    Entspricht die Zusammensetzung von aus Äpfeln hergestellten alkoholischen Getränken, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig unter der Bezeichnung "cider" hergestellt und vermarktet werden, nicht den Anforderungen der Regelung eines anderen Mitgliedstaats für die Herstellung von Cidre, so reicht dies nicht aus, um die Vermarktung dieser Getränke unter der Bezeichnung "cidre" in letzterem Mitgliedstaat mit der Begründung zu verbieten, dass diese Bezeichnung den Verbraucher irreführen könne (siehe für Stopfleber Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 24).

    Die Mitgliedstaaten können jedoch von den Betroffenen verlangen, dass sie die Bezeichnung eines Lebensmittels ändern, wenn dieses Erzeugnis nach seiner Zusammensetzung oder Herstellungsweise so stark von den in der Gemeinschaft unter dieser Bezeichnung allgemein bekannten Waren abweicht, dass es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet werden kann (siehe Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 13, und Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-239/02

    Douwe Egberts

    24 - Urteile vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 17) und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98 (Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnrn.

    25 - Urteil vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 152/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 2299, Randnr. 11).

  • EuGH, 15.02.2001 - C-230/99

    Kommission / Frankreich

    Im Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197) habe es sich wie im vorliegenden Fall um eine ausführliche Stellungnahme und nicht um eine schriftliche Aufforderung zur Äußerung gehandelt.

    Dass diese Verfahrensfrage von der französischen Regierung im oben genannten Urteil Kommission/Frankreich nicht aufgeworfen worden sei, hindere nicht daran, sie im vorliegenden Fall aufzuwerfen, und hindere erst recht den Gerichtshof, der sich nicht von Amts wegen mit ihr befasst habe, nicht daran, sie in der vorliegenden Rechtssache auf Verlangen der Beklagten zu prüfen.

  • EuGH, 14.06.2018 - C-169/17

    Asociación Nacional de Productores de Ganado Porcino - Vorlage zur

    Ihrer Anwendung steht nicht entgegen, dass bislang kein konkreter Fall aufgetreten ist, der eine Verbindung mit einem anderen Mitgliedstaat aufweist (Urteil vom 22. Oktober 1998, Kommission/Frankreich, C-184/96, EU:C:1998:495, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In dieser Auslegung gewährleistet diese Bestimmung, dass die im Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung keine Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels darstellt (vgl. im Umkehrschluss Urteil vom 22. Oktober 1998, Kommission/Frankreich, C-184/96, EU:C:1998:495).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-163/09

    Repertoire Culinaire - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuer auf Alkohol und

    58 - Dieser Grundsatz ist seit dem Urteil vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral ("Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Randnr. 14), in der Rechtsprechung zum freien Warenverkehr fest etabliert; vgl. etwa Urteil vom 22. Oktober 1998, Kommission/Frankreich ("Gänsestopfleber", C-184/96, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99

    Kommission / Irland

    26: - Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-184/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-6197, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-205/06

    Kommission / Österreich

    Vgl. auch das in einigen Erklärungen der Mitgliedstaaten erwähnte Urteil vom 22. Oktober 1998, Kommission/Frankreich ("Foie gras", C-184/96, Slg. 1998, I-6197).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-358/01

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-249/06

    Kommission / Schweden - Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98

    Guimont

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2001 - C-510/99

    Tridon

  • VG Oldenburg, 18.04.2000 - 2 B 704/00

    Tötungsanordnung für Galloway-Rinder; Begriffsbestimmung "Tier" im Sinne der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht