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   EuGH, 23.05.1990 - C-59/90 R   

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https://dejure.org/1990,4721
EuGH, 23.05.1990 - C-59/90 R (https://dejure.org/1990,4721)
EuGH, Entscheidung vom 23.05.1990 - C-59/90 R (https://dejure.org/1990,4721)
EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - C-59/90 R (https://dejure.org/1990,4721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzklage wegen Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur; Einordnung von Gasöl zur Benutzung im begünstigten Verfahren, Gasöl zur chemischen Umwandlung und Gasöl zu anderer Verwendung; Investitionen für Destillationsanlagen als Schaden; Begriff und ...

  • Judicialis

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.05.1990 - C-51/90

    Comos Tank u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.05.1990 - C-59/90
    Volltext siehe unter: EuGH - 23.05.1990 - AZ: C 51/90 R.
  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    In Anbetracht der Quasi-Monopolstellung der Antragstellerin auf dem deutschen Markt könne keine Rede davon sein, dass ihr Bestand durch den Vollzug der angefochtenen Entscheidung gefährdet wäre (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. Mai 1990 in den Rechtssachen C-51/90 R und C-59/90 R, Comos-Tank u. a./Kommission, Slg. 1990, I-2167, Randnrn.
  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

    All diese Erwägungen legen die Annahme nahe, daß jedes betroffene Gemeinschaftsunternehmen mit hinlänglicher Genauigkeit feststellen könnte, in welcher Lage es sich befände, wenn der Rat den Vorschlag der Kommission angenommen hätte, und demgemäß den ihm während eines bestimmten Zeitraums infolge der Entscheidung des Rates entstandenen Schaden beziffern könnte, so daß, falls erforderlich, ein angemessener finanzieller Ausgleich zugesprochen werden könnte (vgl. für gleichartige Fälle Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. Mai 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-51/90 R und C-59/90 R, Cosmos-Tank u. a./Kommission, Slg. 1990, I-2167, Randnr. 31, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts in den Rechtssachen Industries des poudres sphériques/Rat, a. a. O., Randnr. 32, und Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, a. a. O., Randnrn.
  • EuG, 19.07.2007 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag

    Hinsichtlich der Schwere des Schadens, der mit dem Verlust von Marktanteilen verbunden ist, ist daran zu erinnern, dass in Fällen, in denen es sich beim Antragsteller um ein Unternehmen handelt, die Schwere eines materiellen Schadens u. a. im Hinblick auf die Größe des Unternehmens bewertet werden muss (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. September 2005, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05 R, Slg. 2005, II-3485, Randnr. 156, vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Mai 1990, Comos Tank u. a./Kommission, C-51/90 R und C-59/90 R, Slg. 1990, I-2167, Randnrn.
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