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   EuGH, 24.02.2022 - C-283/20   

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https://dejure.org/2022,3275
EuGH, 24.02.2022 - C-283/20 (https://dejure.org/2022,3275)
EuGH, Entscheidung vom 24.02.2022 - C-283/20 (https://dejure.org/2022,3275)
EuGH, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - C-283/20 (https://dejure.org/2022,3275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    EULEX-KOSOVO

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (Eulex Kosovo) - Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP - Art. 8 Abs. 3 und 5, Art. 9 Abs. 3 und Art. 10 Abs. 3 - Eigenschaft als ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP); Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (Eulex Kosovo); Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP; Art. 8 Abs. 3 und 5, Art. 9 Abs. 3 und Art. 10 Abs. 3; Eigenschaft als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (Eulex Kosovo) - Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP - Art. 8 Abs. 3 und 5, Art. 9 Abs. 3 und Art. 10 Abs. 3 - Eigenschaft als ...

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.07.2021 - C-709/20

    DISC

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-283/20
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland, C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland, C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.07.2018 - C-43/17

    Jenkinson / Rat u.a. - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Bedienstete

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-283/20
    Zum anderen stellt die Kommission auf Grundlage der Rn. 34 bis 51 des Urteils vom 5. Juli 2018, Jenkinson/Rat u. a. (C-43/17 P, EU:C:2018:531), die Unterscheidung des vorlegenden Gerichts zwischen den Zeiträumen vor und nach dem 12. Juni 2014 in Frage.

    Zwar hat der Gerichtshof in den Rn. 34 bis 51 des Urteils vom 5. Juli 2018, Jenkinson/Rat u. a. (C-43/17 P, EU:C:2018:531), entschieden, dass die Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung über einen Antrag auf Umqualifizierung des letzten Arbeitsvertrags, den ein Mitglied des Personals von Eulex Kosovo geschlossen hat, impliziert, dass das Gericht die zuvor von diesem Mitglied des Personals geschlossenen Verträge berücksichtigt, auch wenn es für die Entscheidung über diese Verträge in zeitlicher Hinsicht nicht zuständig war.

  • EuGH, 05.12.2019 - C-671/18

    Centraal Justitieel Incassobureau () und exécution des sanctions pécuniaires)

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-283/20
    Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in diesen Fragen nicht angeführt hat (Urteil vom 5. Dezember 2019, Centraal Justitieel Incassobureau [Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen oder Geldbußen], C-671/18, EU:C:2019:1054, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2021 - C-665/20

    Der Gerichtshof klärt die Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem, der bei der

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-283/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind für die Auslegung einer unionsrechtlichen Bestimmung ihr Wortlaut, ihr Regelungszusammenhangs sowie die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgten Zwecke zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2021, X [Europäischer Haftbefehl - Ne bis in idem], C-665/20 PPU, EU:C:2021:339, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.09.2014 - T-410/13

    Bitiqi u.a. / Kommission u.a.

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-283/20
    Mit Beschluss vom 30. September 2014, Bitiqi u. a./Kommission u. a. (T-410/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:871), wies das Gericht die Klage wegen Unzuständigkeit ab, da das Rechtsverhältnis, das Gegenstand des Rechtsstreits sei, in einem vertraglichen Kontext stehe und daher in den Anwendungsbereich der Klausel in den Arbeitsverträgen falle, mit der die Zuständigkeit für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten aus diesen Verträgen oder in Bezug auf diese Verträge den Gerichten in Brüssel zugewiesen werde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-460/20

    Generalanwalt Pitruzzella ist der Auffassung, dass ein auf die angebliche

    45 Vgl. Urteil vom 24. Februar 2022, Eulex Kosovo (C-283/20, EU:C:2022:126, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    46 Vgl. Urteil vom 24. Februar 2022, Eulex Kosovo (C-283/20, EU:C:2022:126, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.01.2024 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

    Der Rat, die Kommission und der EAD haben zwar kein Anschlussrechtsmittel eingelegt, weisen aber vorab darauf hin, dass die Klage im Hinblick auf das Urteil vom 24. Februar 2022, Eulex Kosovo (C-283/20, EU:C:2022:126), ihrer Auffassung nach, soweit sie sie betreffe, hätte für unzulässig erklärt werden müssen.

    Die Kommission macht insbesondere geltend, dass die Eulex Kosovo im Hinblick auf die Rn. 40 und 46 des Urteils vom 24. Februar 2022, Eulex Kosovo (C-283/20, EU:C:2022:126), die einzige Beklagte im vorliegenden Rechtsstreit sein müsse und das Rechtsmittel daher, soweit es sie betreffe, unzulässig sei.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem auf das Urteil vom 24. Februar 2022, Eulex Kosovo (C-283/20, EU:C:2022:126), gestützten Vorbringen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

    10 Vgl. beispielsweise die Rechtssache, in der das Urteil vom 24. Februar 2022, Eulex Kosovo (C-283/20, im Folgenden: Urteil Eulex Kosovo, EU:C:2022:126), ergangen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-626/21

    Generalanwältin Capeta: Wirtschaftsteilnehmer haben auf der Grundlage der den

    Vgl. z. B. Urteile vom 15. Juli 2021, Ministrstvo za obrambo (C-742/19, EU:C:2021:597, Rn. 31), und vom 24. Februar 2022, Eulex Kosovo (C-283/20, EU:C:2022:126, Rn. 33).
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