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   EuGH, 24.03.2022 - C-533/20   

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https://dejure.org/2022,5901
EuGH, 24.03.2022 - C-533/20 (https://dejure.org/2022,5901)
EuGH, Entscheidung vom 24.03.2022 - C-533/20 (https://dejure.org/2022,5901)
EuGH, Entscheidung vom 24. März 2022 - C-533/20 (https://dejure.org/2022,5901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Upfield Hungary

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 - Information der Verbraucher über Lebensmittel - Kennzeichnung - Verpflichtende Angaben - Zutatenverzeichnis - Spezielle Bezeichnung dieser Zutaten - Zusatz eines Vitamins zu einem ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Somogy Megyei Kormányhivatal/Upfield Hungary

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lebensmittelkennzeichnung: "Vitamin A" reicht aus

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Notwendige Angaben bei Zusatz von Vitaminen zu Lebensmitteln

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Deklarationspflicht bei Vitaminzusätzen in Lebensmitteln

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Angaben wie z. B. Vitamin A oder Vitamin D im Zutatenverzeichnis sind ausreichend

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vitamin A-Angabe auf Lebensmittel muss reichen

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 577
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-533/20
    Bei der Prüfung dieses Erfordernisses ist nicht nur, wie in Rn. 45 des vorliegenden Urteils erwähnt, zu berücksichtigen, dass die Verbraucher möglicherweise unterschiedliche Erwartungen haben, sondern auch, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, auf einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (Urteile vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, EU:C:1998:369, Rn. 31, sowie vom 10. September 2009, Severi, C-446/07, EU:C:2009:530, Rn. 61).
  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-533/20
    Unter diesen Umständen sind bei der Auslegung dieser Vorschriften nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs über ihren Wortlaut hinaus auch der Zusammenhang, in dem sie stehen, und die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu berücksichtigen (Urteile vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, EU:C:2005:362, Rn. 41, sowie vom 21. Januar 2021, Deutschland/Esso Raffinage, C-471/18 P, EU:C:2021:48, Rn. 81).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-533/20
    Bei der Prüfung dieses Erfordernisses ist nicht nur, wie in Rn. 45 des vorliegenden Urteils erwähnt, zu berücksichtigen, dass die Verbraucher möglicherweise unterschiedliche Erwartungen haben, sondern auch, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, auf einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (Urteile vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, EU:C:1998:369, Rn. 31, sowie vom 10. September 2009, Severi, C-446/07, EU:C:2009:530, Rn. 61).
  • EuGH, 13.01.2022 - C-881/19

    Tesco Stores CR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-533/20
    Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung Nr. 1169/2011, wie sich aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 ergibt, u. a. darauf abzielt, ein hohes Verbraucherschutzniveau in Bezug auf Informationen über Lebensmittel unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Erwartungen der Verbraucher zu gewährleisten, indem ihnen eine Grundlage für eine fundierte Wahl geboten wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Januar 2022, Tesco Stores CR, C-881/19, EU:C:2022:15, Rn. 43 und 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.01.2021 - C-471/18

    Deutschland/ Esso Raffinage

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-533/20
    Unter diesen Umständen sind bei der Auslegung dieser Vorschriften nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs über ihren Wortlaut hinaus auch der Zusammenhang, in dem sie stehen, und die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu berücksichtigen (Urteile vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, EU:C:2005:362, Rn. 41, sowie vom 21. Januar 2021, Deutschland/Esso Raffinage, C-471/18 P, EU:C:2021:48, Rn. 81).
  • EuGH, 01.12.2022 - C-595/21

    LSI - Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Information

    Zum anderen ist, was die mit der Verordnung Nr. 1169/2011 verfolgten Ziele anbelangt, darauf hinzuweisen, dass diese Verordnung, wie sich aus ihrem Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit ihrem Art. 3 Abs. 1 ergibt, u. a. darauf abzielt, ein hohes Verbraucherschutzniveau in Bezug auf Informationen über Lebensmittel unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Erwartungen der Verbraucher zu gewährleisten, indem ihnen eine Grundlage für eine fundierte Wahl geboten wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2022, Upfield Hungary, C-533/20, EU:C:2022:211, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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