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   EuGH, 26.09.2019 - C-358/19 P   

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https://dejure.org/2019,32376
EuGH, 26.09.2019 - C-358/19 P (https://dejure.org/2019,32376)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2019 - C-358/19 P (https://dejure.org/2019,32376)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2019 - C-358/19 P (https://dejure.org/2019,32376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    PITEE Fogyasztóvédelmi Egyesület/ Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Institutionelles Recht - Schadensersatzklage - Versäumnis der Europäischen Kommission, geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die ungarischen Gerichte die Grundsätze eines fairen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Institutionelles Recht - Schadensersatzklage - Versäumnis der Europäischen Kommission, geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die ungarischen Gerichte die Grundsätze eines fairen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    PITEE Fogyasztóvédelmi Egyesület/ Kommission

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    PITEE Fogyasztóvédelmi Egyesület/ Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Institutionelles Recht - Schadensersatzklage - Versäumnis der Europäischen Kommission, geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die ungarischen Gerichte die Grundsätze eines fairen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 18.12.2009 - T-440/03

    Arizmendi u.a. / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Zollunion -

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-358/19
    In Rn. 9 des angefochtenen Beschlusses hat das Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil vom 18. Dezember 2009, Arizmendi u. a./Rat und Kommission (T-440/03, T-121/04, T-171/04, T-208/04, T-365/04 und T-484/04, EU:T:2009:530, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung der Kommission, kein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einzuleiten, mangels einer dahin gehenden Verpflichtung jedenfalls nicht rechtswidrig sei, so dass die außervertragliche Haftung der Union nicht ausgelöst werde.

    In Rn. 9 des angefochtenen Beschlusses hat das Gericht, gestützt auf das Urteil vom 18. Dezember 2009, Arizmendi u. a./Rat und Kommission (T-440/03, T-121/04, T-171/04, T-208/04, T-365/04 und T-484/04, EU:T:2009:530, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), erläutert, dass eine Entscheidung der Kommission, kein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einzuleiten, mangels einer dahin gehenden Verpflichtung nicht rechtswidrig sein könne.

  • EuGH, 17.07.2008 - C-114/08

    Pellegrini / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-358/19
    In Rn. 8 des angefochtenen Beschlusses hat das Gericht ausgeführt, wenn die Kommission aufgefordert werde, sich zu einem angeblichen Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht zu äußern, stehe ihr nach dem durch die Verträge errichteten Rechtssystem als einzige Möglichkeit zur Abstellung dieses Verstoßes die Einleitung des in Art. 258 AEUV vorgesehenen Vertragsverletzungsverfahrens gegen den betreffenden Mitgliedstaat zur Verfügung (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 17. Juli 2008, Pellegrini/Kommission, C-114/08 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2008:438, Rn. 21).

    Im vorliegenden Fall hat das Gericht in Rn. 8 des angefochtenen Beschlusses unter Bezugnahme auf den Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 17. Juli 2008, Pellegrini/Kommission (C-114/08 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2008:438), ausgeführt, dass der Kommission nach dem durch die Verträge errichteten Rechtssystem als einzige Möglichkeit, um einen angeblichen Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht abzustellen, die Einleitung des in Art. 258 AEUV vorgesehenen Vertragsverletzungsverfahrens gegen den betreffenden Mitgliedstaat zur Verfügung stehe.

  • EuGH, 13.12.2018 - C-150/17

    Europäische Union / Kendrion - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art. 340 Abs.

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-358/19
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen aus der Begründung des angefochtenen Urteils oder Beschlusses die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen, so dass die Betroffenen die Gründe für die Entscheidung des Gerichts erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteile vom 26. Mai 2016, Rose Vision/Kommission, C-224/15 P, EU:C:2016:358, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Dezember 2018, Europäische Union/Kendrion, C-150/17 P, EU:C:2018:1014, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 09.12.1994 - 18064/91

    HIRO BALANI v. SPAIN

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-358/19
    Ein Gericht muss zwar seine Entscheidungen so begründen, dass die Bürger von ihrem Rechtsbehelf wirksam Gebrauch machen können, aber es muss nicht auf alle Argumente der Parteien detailliert antworten (vgl. u. a. EGMR, 9. Dezember 1994, Hiro Balani gegen Spanien, CE:ECHR:1994:1209JUD001806491, § 27, 9. Dezember 1994, Ruiz Torija gegen Spanien, CE:ECHR:1994:1209JUD001839091, § 30, und 27. September 2001, Hirvisaari gegen Finnland, CE:ECHR:2001:0927JUD004968499, Rn. 30).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-224/15

    Rose Vision / Kommission - Rechtsmittel - Von der Europäischen Union im Bereich

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-358/19
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen aus der Begründung des angefochtenen Urteils oder Beschlusses die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen, so dass die Betroffenen die Gründe für die Entscheidung des Gerichts erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteile vom 26. Mai 2016, Rose Vision/Kommission, C-224/15 P, EU:C:2016:358, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Dezember 2018, Europäische Union/Kendrion, C-150/17 P, EU:C:2018:1014, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.03.2019 - T-566/18

    PITEE Fogyasztóvédelmi Egyesület/ Kommission - Schadensersatzklage -

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-358/19
    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die PITEE Fogyasztóvédelmi Egyesület die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 22. März 2019, PITEE Fogyasztóvédelmi Egyesület/Kommission (T-566/18, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2019:187), mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des Schadens, der ihr aufgrund eines Verstoßes der Europäischen Kommission gegen deren Überwachungspflicht entstanden sein soll, weil diese es unterlassen habe, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die ungarischen Gerichte die Grundsätze eines fairen Verfahrens einhalten, als offensichtlich unzulässig abgewiesen hat.
  • EGMR, 09.12.1994 - 18390/91

    RUIZ TORIJA c. ESPAGNE

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-358/19
    Ein Gericht muss zwar seine Entscheidungen so begründen, dass die Bürger von ihrem Rechtsbehelf wirksam Gebrauch machen können, aber es muss nicht auf alle Argumente der Parteien detailliert antworten (vgl. u. a. EGMR, 9. Dezember 1994, Hiro Balani gegen Spanien, CE:ECHR:1994:1209JUD001806491, § 27, 9. Dezember 1994, Ruiz Torija gegen Spanien, CE:ECHR:1994:1209JUD001839091, § 30, und 27. September 2001, Hirvisaari gegen Finnland, CE:ECHR:2001:0927JUD004968499, Rn. 30).
  • EGMR, 27.09.2001 - 49684/99

    HIRVISAARI v. FINLAND

    Auszug aus EuGH, 26.09.2019 - C-358/19
    Ein Gericht muss zwar seine Entscheidungen so begründen, dass die Bürger von ihrem Rechtsbehelf wirksam Gebrauch machen können, aber es muss nicht auf alle Argumente der Parteien detailliert antworten (vgl. u. a. EGMR, 9. Dezember 1994, Hiro Balani gegen Spanien, CE:ECHR:1994:1209JUD001806491, § 27, 9. Dezember 1994, Ruiz Torija gegen Spanien, CE:ECHR:1994:1209JUD001839091, § 30, und 27. September 2001, Hirvisaari gegen Finnland, CE:ECHR:2001:0927JUD004968499, Rn. 30).
  • EuGH, 02.10.2013 - C-262/13

    Aleweld - Streichung

    Le fait que le Tribunal se fonde sur la jurisprudence de la Cour afin de motiver sa décision ne porte nullement atteinte au caractère suffisant et adapté de cette motivation (voir, par analogie, ordonnance du 26 septembre 2019, PITEE Fogyasztóvédelmi Egyesület/Commission, C-358/19 P, non publiée, EU:C:2019:794, point 18).
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