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   EuGH, 27.10.2011 - C-559/10   

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https://dejure.org/2011,2211
EuGH, 27.10.2011 - C-559/10 (https://dejure.org/2011,2211)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.2011 - C-559/10 (https://dejure.org/2011,2211)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - C-559/10 (https://dejure.org/2011,2211)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Gefrorenes Kamelfleisch, das nicht aus einer Zucht stammt - Einreihung in die Unterposition 0208 90 40 (andere [Wildfleischarten]) oder 0208 90 95 (andere)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deli Ostrich

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Gefrorenes Kamelfleisch, das nicht aus einer Zucht stammt - Einreihung in die Unterposition 0208 90 40 (andere [Wildfleischarten]) oder 0208 90 95 (andere)

  • EU-Kommission PDF

    Deli Ostrich

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Gefrorenes Kamelfleisch, das nicht aus einer Zucht stammt - Einreihung in die Unterposition 0208 90 40 (andere [Wildfleischarten]) oder 0208 90 95 (andere)

  • EU-Kommission

    Deli Ostrich

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Gefrorenes Kamelfleisch, das nicht aus einer Zucht stammt - Einreihung in die Unterposition 0208 90 40 (andere [Wildfleischarten]) oder 0208 90 95 (andere)“

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsamer Zolltarif; Kombinierte Nomenklatur; Tarifierung von nicht aus einer Zucht stammendem gefrorenen Kamelfleisch; Einreihung in die Unterposition 0208 90 40 (andere [Wildfleischarten]) oder 0208 90 95 [andere]; Deli Ostrich NV gegen Belgischer Staat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif; Kombinierte Nomenklatur; Tarifierung von nicht aus einer Zucht stammendem gefrorenen Kamelfleisch; Einreihung in die Unterposition 0208 90 40 (andere [Wildfleischarten]) oder 0208 90 95 [andere]; Deli Ostrich NV gegen Belgischer Staat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 29. November 2010 - Deli Ostrich NV/Belgische Staat

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN, ZK Art 20, EWGV 2913/92 Art 20
    KN-Code, Kamelfleisch

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtbank van eerste aanleg te Antwerpen - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Kamelfleisch, das nicht aus einer Zucht stammt - Einreihung in die Unterposition 0208 9040 (Wild) oder 02089095 (andere)?

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.05.2010 - C-370/08

    Data I / O - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 27.10.2011 - C-559/10
    In einem Vorabentscheidungsverfahren auf dem Gebiet der zolltariflichen Einreihung ist es Aufgabe des Gerichtshofs, dem nationalen Gericht die Kriterien aufzuzeigen, anhand deren es die betreffenden Waren richtig in die KN einreihen kann, nicht aber, diese Einreihung selbst vorzunehmen, zumal er nicht immer über die hierfür erforderlichen Angaben verfügt (vgl. Urteile vom 16. Juli 2009, Pärlitigu, C-56/08, Slg. 2009, I-6719, Randnr. 23, und vom 20. Mai 2010, Data I/O, C-370/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 24).
  • EuGH, 14.07.2011 - C-196/10

    Paderborner Brauerei Haus Cramer - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Auszug aus EuGH, 27.10.2011 - C-559/10
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteil vom 14. Juli 2011, Paderborner Brauerei Haus Cramer, C-196/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-290/05

    Nádasdi - Inländische Abgaben - Zulassungssteuer auf Kraftfahrzeuge -

    Auszug aus EuGH, 27.10.2011 - C-559/10
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegte Frage zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betrifft (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2006, Nádasdi und Németh, C-290/05 und C-333/05, Slg. 2006, I-10115, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-123/09

    Roeckl Sporthandschuhe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Auszug aus EuGH, 27.10.2011 - C-559/10
    Die in Bezug auf die KN von der Kommission ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteile vom 29. April 2010, Roeckl Sporthandschuhe, C-123/09, Slg. 2010, I-4065, Randnr. 37, und vom 28. Oktober 2010, X, C-423/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 16).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-423/09

    X - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Gemüse

    Auszug aus EuGH, 27.10.2011 - C-559/10
    Die in Bezug auf die KN von der Kommission ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteile vom 29. April 2010, Roeckl Sporthandschuhe, C-123/09, Slg. 2010, I-4065, Randnr. 37, und vom 28. Oktober 2010, X, C-423/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 16).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-56/08

    Pärlitigu - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus EuGH, 27.10.2011 - C-559/10
    In einem Vorabentscheidungsverfahren auf dem Gebiet der zolltariflichen Einreihung ist es Aufgabe des Gerichtshofs, dem nationalen Gericht die Kriterien aufzuzeigen, anhand deren es die betreffenden Waren richtig in die KN einreihen kann, nicht aber, diese Einreihung selbst vorzunehmen, zumal er nicht immer über die hierfür erforderlichen Angaben verfügt (vgl. Urteile vom 16. Juli 2009, Pärlitigu, C-56/08, Slg. 2009, I-6719, Randnr. 23, und vom 20. Mai 2010, Data I/O, C-370/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 24).
  • EuGH, 12.12.1973 - 149/73

    Witt / Hauptzollamt Hamburg Ericus

    Auszug aus EuGH, 27.10.2011 - C-559/10
    Der Gerichtshof hat in Randnr. 3 des Urteils vom 12. Dezember 1973, Witt (149/73, Slg. 1973, 1587), in Bezug auf Rentierfleisch, das von Wild- oder Zuchttieren stammen kann, festgestellt, dass der Begriff "Wild" nach dem üblichen Wortsinn die Tierarten erfasst, die in freier Wildbahn leben und gejagt werden.
  • FG Hamburg, 06.12.2021 - 4 K 9/18

    Tarifrecht: Voraussetzungen für die entsprechende Anwendung von

    Die in Bezug auf die Kombinierte Nomenklatur von der Kommission ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (EuGH Urteil v. 27.10.2011, C-559/10, Rz. 23 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 19.09.2012 - 4 K 21/11

    Zolltarif: Einreihung von Aminosäuremischungen

    Soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Einreihung nach AV 2 bis 5. Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen (ErlHS) und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. aus jüngerer Zeit EuGH, Urteil vom 27.10.2011, Rs. C-559/10 m. w. N).
  • FG Hamburg, 24.05.2013 - 4 K 42/12

    Zolltarifrecht: Einreihung von Schmelzmagnesiachrom

    Die in Bezug auf die Kombinierte Nomenklatur von der Kommission ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (EuGH Urteil v. 27.10.2011, C-559/10, Rz. 23 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 11.01.2012 - 4 K 71/11

    Zolltarif: Einreihung von erotischen Körperpflegemitteln

    Soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Einreihung nach AV 2 bis 5. Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen (ErlHS) und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. aus jüngerer Zeit EuGH, Urteil vom 27.10.2011, Rs. C-559/10 m. w. N).
  • FG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 K 1294/12

    Einreihung digitaler Fotokameras mit ergänzender Videoaufnahmefunktion

    Dass im Streitfall keine eindeutige Einreihung nach den von der Kommission zur KN ausgearbeiteten Erläuterungen möglich ist, ist unerheblich, weil die Erläuterungen nicht rechtsverbindlich sind (EuGH Urteil v. 27.10.2011, C-559/10, Rz. 23).
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