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   EuGH, 28.10.2010 - C-423/09   

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https://dejure.org/2010,5040
EuGH, 28.10.2010 - C-423/09 (https://dejure.org/2010,5040)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - C-423/09 (https://dejure.org/2010,5040)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - C-423/09 (https://dejure.org/2010,5040)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Gemüse (Knoblauchknollen), getrocknet, nicht vollständig entfeuchtet

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Gemüse (Knoblauchknollen), getrocknet, nicht vollständig entfeuchtet

  • EU-Kommission PDF

    X

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Gemüse (Knoblauchknollen), getrocknet, nicht vollständig entfeuchtet

  • EU-Kommission

    X

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Gemüse (Knoblauchknollen), getrocknet, nicht vollständig entfeuchtet“

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsamer Zolltarif; Tarifierung von Knoblauchknollen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif; Tarifierung von Knoblauchknollen; Staatssecretaris van Financiën gegen X BV

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung von Gemüse (Knoblauchknollen), getrocknet und nicht vollständig entfeuchtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    X

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Gemüse (Knoblauchknollen), getrocknet, nicht vollständig entfeuchtet

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 29. Oktober 2009 - Staatssecretaris van Financiën/X

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 0703 UPos 2000, KN Pos 0712 UPos 9090
    Knoblauch; Knoblauchknolle; Zolltarif

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung der Verordnungen (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 20.05.2010 - C-370/08

    Data I / O - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-423/09
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2009, Kamino International Logistics, C-376/07, Slg. 2009, I-1167, Randnr. 31, und vom 20. Mai 2010, Data I/O, C-370/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 29).

    Die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur KN und von der Weltzollorganisation zur HS ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (Urteile vom 26. Oktober 2006, Turbon International, C-250/05, Slg. 2006, I-10531, Randnr. 16, und Data I/O, Randnr. 30).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-250/05

    Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-423/09
    Die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur KN und von der Weltzollorganisation zur HS ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (Urteile vom 26. Oktober 2006, Turbon International, C-250/05, Slg. 2006, I-10531, Randnr. 16, und Data I/O, Randnr. 30).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-376/07

    Kamino International Logistics - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-423/09
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2009, Kamino International Logistics, C-376/07, Slg. 2009, I-1167, Randnr. 31, und vom 20. Mai 2010, Data I/O, C-370/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 29).
  • EuGH, 08.06.2006 - C-196/05

    Sachsenmilch - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-423/09
    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (Urteil vom 8. Juni 2006, Sachsenmilch, C-196/05, Slg. 2006, I-5161, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.05.1989 - 40/88

    Weber / Milchwerke Paderborn-Rimbeck

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-423/09
    Es ist aber auch festzustellen, dass die Positionen 0703 und 0712 der KN keine Bezugnahme auf die Haltbarkeit als Einreihungskriterium enthalten, so dass daraus abzuleiten ist, dass die Haltbarkeitsdauer selbst keinen Einfluss auf die zolltarifliche Einreihung dieses Erzeugnisses hat (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Mai 1989, Weber, 40/88, Slg. 1989, 1395, Randnr. 16).
  • EuGH, 15.06.1976 - 120/75

    Riemer / Hauptzollamt Lübeck West

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-423/09
    Für ihr Vorbringen, dass die Einreihung als "frischer" oder "gekühlter" Knoblauch in die Unterposition 0703 20 00 ausgeschlossen sei, wenn die Knoblauchknollen in gewissem Maß getrocknet seien, und dass selbst teilgetrockneter Knoblauch in die Unterposition 0712 90 90 einzureihen sei, führt X das Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juni 1976, Riemer (120/75, Slg. 1976, 1003), an.
  • EuGH, 18.05.2011 - C-423/10

    Delphi Deutschland

    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (Urteil vom 28. Oktober 2010, X, C-423/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.2011 - C-559/10

    Deli Ostrich - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Die in Bezug auf die KN von der Kommission ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteile vom 29. April 2010, Roeckl Sporthandschuhe, C-123/09, Slg. 2010, I-4065, Randnr. 37, und vom 28. Oktober 2010, X, C-423/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 16).
  • FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 5/13

    Tarifrecht: Tarifierung von getrockneten und gesalzenen Tomaten

    Infolge dieses Verfahrens muss der Restflüssigkeitsgehalt in dem Gemüse unbedeutend sein (EuGH, Urteil vom 28.10.2010, C-423/09, Rz. 21, in jenem Fall unter 10%).
  • FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 48/12

    Tarifrecht: Tarifierung von getrockneten und gesalzenen Tomaten

    Infolge dieses Verfahrens muss der Restflüssigkeitsgehalt in dem Gemüse unbedeutend sein (EuGH, Urteil vom 28.10.2010, C-423/09, Rz. 21, in jenem Fall unter 10 %).
  • FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12

    Tarifrecht: Tarifierung von getrockneten und gesalzenen Tomaten

    Infolge dieses Verfahrens muss der Restflüssigkeitsgehalt in dem Gemüse unbedeutend sein (EuGH, Urteil vom 28.10.2010, C-423/09, Rz. 21, in jenem Fall unter 10%).
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