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   EuGH, 29.02.2024 - C-437/22   

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https://dejure.org/2024,3307
EuGH, 29.02.2024 - C-437/22 (https://dejure.org/2024,3307)
EuGH, Entscheidung vom 29.02.2024 - C-437/22 (https://dejure.org/2024,3307)
EuGH, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - C-437/22 (https://dejure.org/2024,3307)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Eesti Vabariik (Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 18.12.2014 - C-599/13

    Somvao - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Dennoch habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Dezember 2014, Somvao (C-599/13, EU:C:2014:2462), entschieden, dass die Wiedereinziehung einer rechtsgrundlos erhaltenen Beihilfe, da die Verordnung Nr. 2988/95 lediglich allgemeine Regeln für Kontrollen und Sanktionen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union aufstelle, auf der Grundlage anderer, gegebenenfalls sektorbezogener Bestimmungen, zu erfolgen habe.

    Es ist jedoch zu prüfen, ob eine solche Auslegung den Grundsatz der Rechtssicherheit wahrt, da der Gerichtshof entschieden hat, dass die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge im Einklang mit diesem Grundsatz zu erfolgen hat, wonach eine Unionsregelung den Betroffenen ermöglichen muss, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2014, Somvao, C-599/13, EU:C:2014:2462, Rn. 50 und 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-670/11

    FranceAgriMer - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Verordnung (EG,

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Insoweit geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass im Rahmen der GAP in den Fällen, in denen der Unionsgesetzgeber Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe festlegt, der Ausschluss, den die Nichtbeachtung einer dieser Voraussetzungen mit sich bringt, keine Sanktion darstellt, sondern die bloße Folge der Nichteinhaltung der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen ist (Urteil vom 13. Dezember 2012, FranceAgriMer, C-670/11, EU:C:2012:807, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Feststellung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt des unionsrechtlich vorgesehenen Vorteils künstlich geschaffen worden sind, führt nämlich jedenfalls dazu, dass der erlangte Vorteil rechtsgrundlos gewährt wurde, und rechtfertigt daher die Pflicht, ihn zurückzuerstatten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2012, FranceAgriMer, C-670/11, EU:C:2012:807, Rn. 63 bis 65 und 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.07.2023 - C-134/22

    Massenentlassungen: Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 13. Juli 2023, G GmbH, C-134/22, EU:C:2023:567, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-260/14

    Județul Neamț - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Eine Rückforderung nicht richtig verwendeter Mittel hat auf der Grundlage anderer, gegebenenfalls sektorbezogener Bestimmungen zu erfolgen (Urteil vom 26. Mai 2016, Judetul Neamt und Judetul Bacau, C-260/14 und C-261/14, EU:C:2016:360, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Zwar habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a. (C-367/09, EU:C:2010:648), der Verordnung Nr. 2988/95 in Anbetracht des Wortlauts dieser Bestimmung und ihres Art. 7 jede unmittelbare Rechtswirkung hinsichtlich der in ihrem Art. 5 vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Sanktionen abgesprochen.
  • EuGH, 26.05.2016 - C-261/14

    Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften sind "Unregelmäßigkeiten"!

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Eine Rückforderung nicht richtig verwendeter Mittel hat auf der Grundlage anderer, gegebenenfalls sektorbezogener Bestimmungen zu erfolgen (Urteil vom 26. Mai 2016, Judetul Neamt und Judetul Bacau, C-260/14 und C-261/14, EU:C:2016:360, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.01.2024 - C-656/22

    Askos Properties

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Es ergibt sich auch aus dieser Rechtsprechung, dass die Wiedereinziehung von Beträgen, die im Rahmen eines für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 bewilligten und aus dem ELER kofinanzierten Beihilfeprogramms zu Unrecht gezahlt wurden, auf der Grundlage der Verordnung Nr. 1306/2013 vorzunehmen ist, wenn sie nach Ende dieses Programmplanungszeitraums, d. h. nach dem 1. Januar 2014, erfolgt (Urteil vom 18. Januar 2024, Askos Properties, C-656/22, EU:C:2024:56, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.09.2023 - C-164/22

    Das Verbot der Doppelbestrafung scheint der Vollstreckung eines Europäischen

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-437/22
    Der Gerichtshof hat insoweit aus allem, was das einzelstaatliche Gericht vorgelegt hat, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 21. September 2023, Juan, C-164/22, EU:C:2023:684, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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