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   EuGH, 30.11.2021 - C-466/21 P   

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https://dejure.org/2021,49457
EuGH, 30.11.2021 - C-466/21 P (https://dejure.org/2021,49457)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.2021 - C-466/21 P (https://dejure.org/2021,49457)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 2021 - C-466/21 P (https://dejure.org/2021,49457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa

    Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Art. 278 AEUV - Antrag auf Aussetzung der Durchführung - Staatliche Beihilfen - Dem Flughafen Frankfurt-Hahn gewährte Betriebsbeihilfe - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Dringlichkeit - Gefahr für die finanzielle ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa

    Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Art. 278 AEUV - Antrag auf Aussetzung der Durchführung - Staatliche Beihilfen - Dem Flughafen Frankfurt-Hahn gewährte Betriebsbeihilfe - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Dringlichkeit - Gefahr für die finanzielle ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Koblenz, 12.03.2024 - 1 K 55/22

    Flughafen Frankfurt-Hahn darf staatliche Beihilfen vorerst behalten

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wies den Eilantrag des Beklagten mit Beschluss vom 30. November 2021 (C-466/21 P-R) zurück, woraufhin der Beklagte - nach vorheriger Anhörung - den Zuwendungsgrundbescheid vom 23. März 2018 sowie die beiden Einzelzuwendungsbescheide für die Jahre 2017 und 2018 mit Bescheid vom 17. Dezember 2021 zurücknahm und die vormalige Klägerin zur Rückzahlung von 10.209.096,73 ? aufforderte.

    Zudem hatte das vom Beklagten gegen die Entscheidung des EuG eingelegte Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung (Art. 256 Abs. 2, Art. 278 Satz 1 AEUV, Art. 60 Abs. 1 Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH-Satzung -), nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die beantragte Aussetzung des Urteils des EuG mit Beschluss vom 30. November 2021 (C-466/21 P-R) zurückgewiesen hatte.

    c) Infolge der Aufhebung des Urteils des EuG durch den EuGH und der Zurückverweisung des Rechtsstreits an das EuG (Urteil vom 14. September 2023, C-466/21 P) ist der Verstoß gegen das Durchführungsverbot jedoch entfallen.

  • EuGH, 24.05.2022 - C-629/21

    Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament und Spanien

    Die Würdigung der Tatsachen und der Beweismittel ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. entsprechend Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 30. November 2021, Land Rheinland-Pfalz/Deutsche Lufthansa, C-466/21 P-R, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:972, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.09.2023 - C-466/21

    Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Mit Beschluss vom 30. November 2021, Land Rheinland-Pfalz/Deutsche Lufthansa (C-466/21 P-R, EU:C:2021:972), hat der Vizepräsident des Gerichtshofs diesen Antrag zurückgewiesen.
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