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   EuGH, 31.03.1982 - 63/82 R   

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EuGH, 31.03.1982 - 63/82 R (https://dejure.org/1982,13403)
EuGH, Entscheidung vom 31.03.1982 - 63/82 R (https://dejure.org/1982,13403)
EuGH, Entscheidung vom 31. März 1982 - 63/82 R (https://dejure.org/1982,13403)
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.1983 - 43/82

    Vereniging ter Bevordering van het Vlaamse Boekwezen, VBVB, und Vereniging ter

    SCHLUSSANTRÄGE DES HERRN VERLOREN VAN THEMAAT - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS PIETER V E R L O R E N VAN T H E M A A T V O M 18. OKTOBER 1983 1.

    I - Einleitung 1. In den verbundenen Rechtssachen 43 und 63/82 wird der Gerichtshof zum erstenmal mit nahezu allen Problemen konfrontiert, die sich ergeben, wenn man die Wettbewerbsregeln im allgemeinen und Artikel 85 EWG-Vertrag im besonderen auf das Phänomen der vertikalen Preisbindung anwendet.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 ich immer noch die Studie, die der dänische Wirtschaftswissenschaftler Søren Gammelgaard in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus anderen Mitgliedstaaten im Jahr 1958 für die European Productivity Agency of the Organization for European Economic Cooperation erstellt hat 1.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 3. Von großer Bedeutung für das vorliegende Verfahren ist sicher auch die Antwort der Kommission auf Ihre zweite Frage, die die Erheblichkeit des Zusammenhangs zwischen der streitigen grenzüberschreitenden Vereinbarung und den ihr zugrundeliegenden nationalen Vereinbarungen betrifft.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 len, in denen bedeutende Einfuhren erfolgen, praktisch sinnlos.

    An der Bedeutung dieser - nur in einem Fall vor dem Gerichtshof bestrittenen - Kommissionsentscheidungen für ein Verständnis ihrer Politik auf diesem Gebiet ändert meiner Meinung nach auch nichts die an sich richtige Randbemerkung der Klägerin in der Rechtssache 63/82 in der mündlichen Verhandlung, daß die betreffenden vertikalen Preisregelungen meistens Teil von Absprachen gewesen seien, die auch andere Wettbewerbsbeschränkungen enthielten.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 2. Unlauterer Wettbewerb ist jede Wettbewerbshandlung, die den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel zuwiderläuft.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 kenwettbewerb"), und ein solcher Wettbewerb habe angesichts der geringen Preiselastizität des Buches kaum Bedeutung.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 erzielt würden.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 ren weniger Einwände zu erheben als gegen das angewendete System der vertikalen Preisbindung.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 Verfahrensabschnitten vor dem Gerichtshof und vor allem in der mündlichen Verhandlung auch kaum versucht haben, die Ausführungen der Kommission zu diesem Punkt zu widerlegen.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 Die Kommission hat sich im selben Absatz ihrer Entscheidung - und ebenfalls völlig unnötig - noch weitere Unannehmlichkeiten aufgebürdet, indem sie auf das belgisch-niederländische Übereinkommen über die niederländische Sprachunion verwiesen hat.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 verweise ich in erster Linie auf das, was ich unter IL 1. und 2. dieser Schlußanträge bereits zu diesen Bedenken ausgeführt habe, und auf die dort genannte Literatur.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 Untersuchung und Beurteilung der Vereinbarung, wie sie bei ihr angemeldet worden ist, verpflichtet ist, wenn die Betroffenen die restriktive Wirkung der Vereinbarung dadurch beschränken, daß sie einzelne Bestimmungen nicht mehr anwenden, ohne sie jedoch formell anzupassen.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 tikalen Preisbindung im Buchbereich in bezug auf die nationalen Vereinbarungen durchaus in den Beschwerdepunkten erwähnt worden ist.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 muß wie der Verleger.

    Schließlich ergibt sich auch aus den Äußerungen in der Erwiderung der VBBB (Rechtssache 63/82, S. 13), daß die Kommission tatsächlich Vorschläge unterbreitet hat.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 Dieser Antrag wurde jedoch nicht weiter spezifiziert.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 Was die Erklärung der Klägerinnen angeht, daß in den genannten Rechtssachen im Gegensatz zu der vorliegenden der Beweis erbracht worden sei, daß der zuständige Kommissar die Beschwerdepunkte selbst gebilligt habe, hat die Kommission angeboten, die erforderlichen Dokumente vorzulegen.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 V - Schlußbemerkungen und.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43 UND 63/82 ändert jedoch nichts an meiner anderen Feststellung, daß die Entscheidung der Kommission und damit auch eine Abweisung der dagegen gerichteten Klagen nicht die nationalen Systeme berührt.

  • EuGH, 31.03.1982 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission

    gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Kartell auf dem Gebiet des Handels mit niederländischsprachigen Büchern" Verbundene Rechtssachen 43 und 63/82 R In den verbundenen Rechtssachen 43 und 63/82 R, VERENIGING TER BEVORDERING VAN HET VLAAMSCHE BOEKWEZEN (VBVB), Antwerpen, vertreten durch die Rechtsanwälte A. D e Caluwé und J. Billiet, Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Arendt, Centre Louvigny, rue Philippe-II, Luxemburg, und.

    Am selben Tage hat sie einen Antrag eingereicht, mit dem sie die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung vom 25. November 1981 und, hilfsweise, die Aussetzung des Vollzugs von Artikel 4 dieser Entscheidung bis zur Entscheidung des Gerichtshofes über die gegen die genannte Entscheidung erhobene Anfechtungsklage begehrt (Rechtssache 63/82 R).

    Durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Februar 1982 sind die Rechtssachen 43/82 R und 63/82 R für die Zwecke des Verfahrens und der einstweiligen Anordnung verbunden worden.

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

    Drittens können die französischen Rechtsvorschriften, auf die sich die Klägerinnen in der mündlichen Verhandlung berufen haben, als solche der Anwendung der Vorschriften des Unionsrechts nicht vorgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 1984, VBVB und VBBB/Kommission, 43/82 und 63/82, EU:C:1984:9, Rn. 40).
  • LG Berlin, 02.03.2023 - 16 O 21/19

    electronic-cash-System - Ermessen des Gerichts bei der Bemessung der

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die "rule of reason" im Rahmen des Art. 101 Abs. 1 AEUV jedenfalls nicht auf Preisfestsetzungen - wie hier - anzuwenden (vgl. EuGH, 8. Juli 1999 - C-235/92 P - Montecatini, Rn. 133, juris; EuGH, 17. Januar 1984 - C-43/82 und C-63/82 - Vlaamse Boekwez, Rn. 45 f., GRUR Int 1985, 187 [189]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20

    Casino, Guichard-Perrachon und Achats Marchandises Casino/ Kommission

    20 Vgl. Urteil vom 17. Januar 1984, VBVB und VBBB/Kommission (43/82 und 63/82, EU:C:1984:9, Rn. 40).
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