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   EuGH, 25.03.2021 - C-601/16 P   

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https://dejure.org/2021,6275
EuGH, 25.03.2021 - C-601/16 P (https://dejure.org/2021,6275)
EuGH, Entscheidung vom 25.03.2021 - C-601/16 P (https://dejure.org/2021,6275)
EuGH, Entscheidung vom 25. März 2021 - C-601/16 P (https://dejure.org/2021,6275)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Arrow Group und Arrow Generics / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Pharmazeutische Erzeugnisse - Markt für Antidepressiva (Citalopram) - Vereinbarungen zur gütlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten über die Verfahrenspatente, die der Hersteller des Originalpräparats und Inhaber der Patente mit ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 05.12.2023 - C-807/21

    Deutsche Wohnen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten

    Insoweit ist zu der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und aufgrund dessen mit einer Geldbuße gemäß Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, noch klarzustellen, dass ein Verantwortlicher für ein Verhalten, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, sanktioniert werden kann, wenn er sich über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Vorschriften der DSGVO verstößt (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97).
  • EuGH, 05.12.2023 - C-683/21

    Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur

    Insoweit ist hinsichtlich der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und deshalb mit einer Geldbuße nach Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, darauf hinzuweisen, dass gegen einen Verantwortlichen wegen eines Verhaltens, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, Sanktionen verhängt werden können, wenn sich dieser Verantwortliche über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19

    Servier u.a./ Kommission

    3 Urteile vom 25. März 2021 (C-591/16 P, im Folgenden: Urteil Lundbeck/Kommission, EU:C:2021:243), Sun Pharmaceutical Industries und Ranbaxy (UK)/Kommission (C-586/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:241), Generics (UK)/Kommission (C-588/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:242), Arrow Group und Arrow Generics/Kommission (C-601/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:244), Xellia Pharmaceuticals und Alpharma/Kommission (C-611/16 P, EU:C:2021:245) sowie Merck/Kommission (C-614/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:246).

    42 Urteile vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, Sun Pharmaceutical Industries und Ranbaxy (UK)/Kommission (C-586/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:241), Generics (UK)/Kommission (C-588/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:242), Arrow Group und Arrow Generics/Kommission (C-601/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:244), Xellia Pharmaceuticals und Alpharma/Kommission (C-611/16 P, EU:C:2021:245) sowie Merck/Kommission (C-614/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:246).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-176/19

    Kommission/ Servier u.a.

    3 Urteile vom 25. März 2021 (C-591/16 P, im Folgenden: Urteil Lundbeck/Kommission, EU:C:2021:243), Sun Pharmaceutical Industries und Ranbaxy (UK)/Kommission (C-586/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:241), Generics (UK)/Kommission (C-588/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:242), Arrow Group und Arrow Generics/Kommission (C-601/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:244), Xellia Pharmaceuticals und Alpharma/Kommission (C-611/16 P, EU:C:2021:245), sowie Merck/Kommission (C-614/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:246).

    39 Urteile vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, sowie Sun Pharmaceutical Industries und Ranbaxy (UK)/Kommission (C-586/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:241), Generics (UK)/Kommission (C-588/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:242), Arrow Group und Arrow Generics/Kommission (C-601/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:244), Xellia Pharmaceuticals und Alpharma/Kommission (C-611/16 P, EU:C:2021:245), und Merck/Kommission (C-614/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:246).

  • EuG, 18.10.2023 - T-74/21

    Teva Pharmaceutical Industries und Cephalon/ Kommission

    Wie aus der oben in den Rn. 37 ff. angeführten Rechtsprechung hervorgeht, dient die Beurteilung, die für die Feststellung erforderlich ist, ob eine Vereinbarung als "bezweckte Wettbewerbsbeschränkung" einzustufen ist, nicht dazu, die wettbewerbswidrigen Auswirkungen einer Verhaltensweise festzustellen und zu quantifizieren, sondern lediglich dazu, die objektive Schwere der Verhaltensweise zu bestimmen, die es gerade rechtfertigen kann, dass nicht geprüft wird, welche Auswirkungen die Verhaltensweise hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:244, Rn. 86).

    Er bedeutet lediglich, dass die komplexen Vereinbarungen selbst umfassend und genau zu prüfen sind, nicht nur, um bei Zweifeln hinsichtlich der hinreichenden Beeinträchtigung des Wettbewerbs die Einstufung als "bezweckte Beschränkung" auszuschließen, sondern auch um zu verhindern, dass Vereinbarungen nur deshalb nicht als "bezweckte Beschränkung" eingestuft werden, weil sie komplex sind, obwohl ihre Prüfung ergibt, dass sie den Wettbewerb in hinreichendem Maß beeinträchtigen (Urteil vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:244, Rn. 87).

  • EuGH, 03.09.2021 - C-601/16

    Arrow Group und Arrow Generics / Kommission

    Le 25 mars 2021, 1a Cour (quatrième chambre) a rendu l'arrêt Arrow Group et Arrow Generics/Commission (C-601/16 P, non publié, EU:C:2021:244).

    1) Dans la partie introductive de l'arrêt du 25 mars 2021, Arrow Group et Arrow Generics/Commission (C - 601/16 P, non publié, EU:C:2021:244), la mention relative aux représentants de la Commission européenne doit être rectifiée comme suit :.

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