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   FG Baden-Württemberg, 08.05.2020 - 10 K 3041/19   

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https://dejure.org/2020,23289
FG Baden-Württemberg, 08.05.2020 - 10 K 3041/19 (https://dejure.org/2020,23289)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.2020 - 10 K 3041/19 (https://dejure.org/2020,23289)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 2020 - 10 K 3041/19 (https://dejure.org/2020,23289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 3 S 4 KStG 2002, § 8 Abs 1 S 1 KStG 2002, § 340b HGB, § 39 AO, § 5 EStG 2009
    Verdeckte Einlage durch Zuwendung von Zinsforderungen aus Wertpapieren ohne Kompensationszahlungen - Anwendung von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG bei der zuwendenden Muttergesellschaft - Einlagefähigkeit von nicht fälligen Zinsforderungen - Wirtschaftliches Eigentum an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zinsforderungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter einer verdeckten Einlage

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verdeckte Einlage einer Muttergesellschaft in die Tochtergesellschaft bei unentgeltlicher Verlagerung von Zinseinnahmen aus von der Muttergesellschaft abgeschlossenen Wertpapierpensionsgeschäften in die Tochtergesellschaft zur Nutzung von deren Verlustvorträgen - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2020, 2097
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.08.2015 - I R 88/13

    Zurechnung von Aktien bei einer Wertpapierleihe

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.05.2020 - 10 K 3041/19
    Überdies verwies das FA zur Stärkung der eigenen Rechtsauffassung auf das zwischenzeitlich veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. August 2015 (I R 88/13, Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 251, 190, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2016, 961).

    Auch das vom FA angeführte Urteil des BFH in BFHE 251, 190, BStBl II 2016, 961 lasse keine andere Bewertung zu, da es einen anderen Sachverhalt betreffe und es sich um eine Einzelfallentscheidung handele.

    Die Auffassung des FA werde durch das Urteil des BFH in BFHE 251, 190, BStBl II 2016, 961 gestärkt.

    Ferner hat der BFH im Urteil in BFHE 251, 190, BStBl II 2016, 961 in einem vergleichbar gelagerten Sachverhalt das wirtschaftliche Eigentum des Entleihers verneint.

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.05.2020 - 10 K 3041/19
    Bei der Kapitalgesellschaft muss eine Vermögensmehrung durch die Entstehung bzw. Erhöhung eines Aktivpostens oder den Wegfall bzw. die Verminderung eines Passivpostens eintreten (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).

    Unentgeltliche oder verbilligte Dienstleistungen, Nutzungs- oder Gebrauchsüberlassungen oder entsprechende (Nutzungs-) Rechte sind keine verdeckten Einlagen (Blümich/Rengers, KStG, § 8 Rn. 177; BFH-Urteil in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).

  • BFH, 24.05.1984 - I R 166/78

    A) Zur verdeckten Einlage bei Kapitalgesellschaften - b) Zur gleichmäßigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.05.2020 - 10 K 3041/19
    Zinsforderungen, die sich auf einen am Bilanzstichtag abgelaufenen Zeitraum beziehen, sind nach den allgemeinen Regeln zu aktivieren, unabhängig davon, ob sie fällig sind oder nicht (BFH-Urteil vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747; vgl. BFH-Urteil vom 3. Oktober 1984 II R 194/82, BFHE 142, 166, BStBl II 1985, 73 für Stückzinsen bei festverzinslichen Wertpapieren bei der Schenkungsteuer).

    Infolgedessen führt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch ein Verzicht des Gesellschafters auf Zinsen für ein der Gesellschaft gewährtes Darlehen zu einer verdeckten Einlage, soweit sich der Verzicht auf Zinsverbindlichkeiten bezieht, die in eine Bilanz eingestellt werden müssten, die im Zeitpunkt des Verzichtes erstellt wird(BFH-Urteil in BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747).

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.05.2020 - 10 K 3041/19
    Unter einer verdeckten Einlage ist die Zuwendung eines bilanzierbaren Vermögensvorteils aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ohne Entgelt in Gestalt von Gesellschaftsrechten zu verstehen (BFH-Urteil vom 31. Januar 2018 I R 25/16, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2018, 838; vgl. auch die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 80/96
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.05.2020 - 10 K 3041/19
    Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung liegt vor, wenn ein fremder Dritter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das Wirtschaftsgut zu den fraglichen Bedingungen nicht zugewendet hätte (sog. Fremdvergleich, vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 80/96, BFH/NV 1998, 624).
  • BFH, 31.01.2018 - I R 25/16

    Änderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Vorliegen einer verdeckten Einlage -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.05.2020 - 10 K 3041/19
    Unter einer verdeckten Einlage ist die Zuwendung eines bilanzierbaren Vermögensvorteils aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ohne Entgelt in Gestalt von Gesellschaftsrechten zu verstehen (BFH-Urteil vom 31. Januar 2018 I R 25/16, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2018, 838; vgl. auch die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307).
  • BFH, 22.08.1990 - I R 69/89

    Stiller Gesellschafter ist Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. des § 44 Abs. 1

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.05.2020 - 10 K 3041/19
    Wirtschaftliches Eigentum ist in der Regel anzunehmen, wenn Besitz und Gefahr, Nutzen und Lasten, insbesondere die Chancen auf eine Wertsteigerung und das Risiko einer Wertminderung nicht beim zivilrechtlichen Eigentümer, sondern bei einer anderen Person liegen, die die Dispositionsbefugnis über das zugrunde liegende Rechtsverhältnis hat; diese muss in der Lage sein, das Vermögen zu verwalten, die Modalitäten der Kapitalanlage zu verändern oder die Leistungen durch Zurückziehen des Kapitalvermögens zu verweigern (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 1990 I R 69/89, BFHE 162, 263, BStBl II 1991, 38; Schmidt/Levedag, a.a.O., § 20 Rn. 18).
  • BFH, 03.10.1984 - II R 194/82

    Schenkungsteuer - Schenkungsteuerbarer Erwerb - Wertpapiere - Festverzinsliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.05.2020 - 10 K 3041/19
    Zinsforderungen, die sich auf einen am Bilanzstichtag abgelaufenen Zeitraum beziehen, sind nach den allgemeinen Regeln zu aktivieren, unabhängig davon, ob sie fällig sind oder nicht (BFH-Urteil vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747; vgl. BFH-Urteil vom 3. Oktober 1984 II R 194/82, BFHE 142, 166, BStBl II 1985, 73 für Stückzinsen bei festverzinslichen Wertpapieren bei der Schenkungsteuer).
  • BFH, 15.03.2023 - I R 24/20

    Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.05.2020 - 10 K 3041/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 08.05.2020 - 10 K 3041/19 wies das FG die Klage als unbegründet ab.

    Mit ihrer Revision macht die Klägerin Verletzung von Bundesrecht geltend und beantragt, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 08.05.2020 - 10 K 3041/19 aufzuheben und den Körperschaftsteuerbescheid sowie den Gewerbesteuermessbescheid vom 23.02.2015 jeweils in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.04.2016, zuletzt geändert durch Bescheide vom 02.06.2017, dahingehend zu ändern, dass das zu versteuernde Einkommen bzw. der Gewerbeertrag der Klägerin um ... EUR reduziert wird.

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