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   FG Berlin, 29.04.2002 - 9 K 8168/01   

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https://dejure.org/2002,15871
FG Berlin, 29.04.2002 - 9 K 8168/01 (https://dejure.org/2002,15871)
FG Berlin, Entscheidung vom 29.04.2002 - 9 K 8168/01 (https://dejure.org/2002,15871)
FG Berlin, Entscheidung vom 29. April 2002 - 9 K 8168/01 (https://dejure.org/2002,15871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuflussfiktion eines dem alleinigen Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH dienstvertraglich vereinbarten Monatsgehalt trotz tatsächlicher Nichtleistung und späterem Verzicht des Begünstigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 11; EStG § 38 Abs. 2 Satz 2; InsO § 17
    Alleiniger GmbH-Gesellschafter- und Geschäftsführer: Kein Zufluß eines dienstvertraglich zu beanspruchenden Monatsgehaltes bei tatsächlicher Nichtzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Alleiniger GmbH-Gesellschafter- und Geschäftsführer: Kein Zufluß eines dienstvertraglich zu beanspruchenden Monatsgehaltes bei tatsächlicher Nichtzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1088
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.05.1973 - VIII R 97/70

    GmbH - Forderung der Alleingesellschafterin - Forderung der Geschäftsführerin -

    Auszug aus FG Berlin, 29.04.2002 - 9 K 8168/01
    Die Klägerin ist der Ansicht, dass das zur Frage des Lohnzuflusses beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 1973 VIII R 97/90, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFHE 109, 573 Bundessteuerblatt - BStBl - II 1973, 815) nicht zuletzt aufgrund des Inkrafttretens der neuen Insolvenzordnung ( InsO ) ab dem 1. Januar 1999 überholt sei.

    Damit meint er eine mittlerweile ständige Rechtsprechung der Einkommensteuersenate des BFH, die der VIII. Senat in einem Urteil aus dem Jahre 1973 (abgedruckt in BFHE 109, 573 , BStBl II 1973, 815 ) erstmals allgemein zum Ausdruck gebracht hat (vgl. die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Puhl, in: Kirchhof, EStG -Kompaktkommentar, 1. Aufl., § 11 Rz. 47 Fn. 2).

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 171/00

    Nichtabführung von Lohnsteuer - Finanzamt darf die Lohnsteuer schätzen

    Auszug aus FG Berlin, 29.04.2002 - 9 K 8168/01
    Der Beklagte war befugt, einen Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid statt eines (alternativ zu erwägenden) Lohnsteuer-Haftungsbescheids zu erlassen, weil die in der Rechtsprechung (vgl. FG Münster, Urteil vom 20. September 2000 15 K 6695/98 L, Entscheidungen der Finanzgerichtes - EFG - 2000, 1388 , Revisionsverfahren beim BFH VI R 171/00) und Literatur (vgl. insbesondere Trzaskalik, in: Kirchhof / Söhn, EStG -Grosskommentar, § 41a Rz. A 17 f.; weitere Literaturnachweise bei Drenseck, in: Schmidt, EStG , 20. Aufl., § 41a Rz. 6) im Hinblick auf die Regelung in § 167 der Abgabenordnung ( AO 1977 ) geäußerten Bedenken gegen den Erlass von Lohnsteuer-Nachforderungsbescheiden im Streitfall nicht einschlägig sind, da die Klägerin - wenn auch mit Verzögerung - doch noch selbst eine Lohnsteuer-Anmeldung für den fraglichen Anmeldungsmonat Mai 2000 beim Finanzamt eingereicht hat.
  • BFH, 02.09.1994 - VI R 35/94

    Gehaltsverzicht durch Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Berlin, 29.04.2002 - 9 K 8168/01
    a.) Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des für Lohnsteuerfragen allein zuständigen VI. Senats des BFH ist einem Arbeitnehmer insoweit kein Lohn zugeflossen, als er seinem Arbeitgeber - wie im Streitfall aufgrund des Beschlusses vom 7. Februar 2000 zunächst gegeben - wegen dessen Liquiditätsschwierigkeiten die Gehaltsforderung stundet (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 2. September 1994 VI R 35/94, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV 1995, 208 m. w. N.).
  • BFH, 10.05.1989 - I R 159/85

    Provisionen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus FG Berlin, 29.04.2002 - 9 K 8168/01
    Die objektive Beweislast für die Konkursreife liegt nach den allgemeinen Grundsätzen für die Beweislast beim Finanzamt (BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 I R 159/85, BFH/NV 1990, 635).
  • AG Köln, 09.06.1999 - 73 IN 16/99

    Erledigung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG Berlin, 29.04.2002 - 9 K 8168/01
    Das Amtsgericht Köln hat beispielsweise unter der Geltung des neuen Rechts (ab 1.1. 1999) einen Schuldner für zahlungsunfähig gehalten, der nicht in der Lage war, binnen einer Frist von höchstens zwei Wochen mehr als 95 v. H. der fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Beschluss vom 9. Juni 1999 - 73 IN 16/99, Zeitschrift für Insolvenzpraxis - ZIP - 1999, 1889 , s. a. Eilenberger, a. a. O., § 17 Rz. 18).
  • FG Münster, 20.09.2000 - 15 K 6695/98

    Entrichtungsschuld bei rückständigen Lohnsteuern und Lohnnebenforderungen;

    Auszug aus FG Berlin, 29.04.2002 - 9 K 8168/01
    Der Beklagte war befugt, einen Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid statt eines (alternativ zu erwägenden) Lohnsteuer-Haftungsbescheids zu erlassen, weil die in der Rechtsprechung (vgl. FG Münster, Urteil vom 20. September 2000 15 K 6695/98 L, Entscheidungen der Finanzgerichtes - EFG - 2000, 1388 , Revisionsverfahren beim BFH VI R 171/00) und Literatur (vgl. insbesondere Trzaskalik, in: Kirchhof / Söhn, EStG -Grosskommentar, § 41a Rz. A 17 f.; weitere Literaturnachweise bei Drenseck, in: Schmidt, EStG , 20. Aufl., § 41a Rz. 6) im Hinblick auf die Regelung in § 167 der Abgabenordnung ( AO 1977 ) geäußerten Bedenken gegen den Erlass von Lohnsteuer-Nachforderungsbescheiden im Streitfall nicht einschlägig sind, da die Klägerin - wenn auch mit Verzögerung - doch noch selbst eine Lohnsteuer-Anmeldung für den fraglichen Anmeldungsmonat Mai 2000 beim Finanzamt eingereicht hat.
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