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   FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17   

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FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17 (https://dejure.org/2020,25905)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2020 - 7 K 7214/17 (https://dejure.org/2020,25905)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 7 K 7214/17 (https://dejure.org/2020,25905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einheitliche Warenbewegung im Reihengeschäft, die in Russland endet - bewegte Lieferung - innergemeinschaftlicher Erwerb

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 26.07.2017 - C-386/16

    Toridas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17
    In diesem Zusammenhang verweist die Klägerin auf das EuGH-Urteil vom 26.07.2017 (C-386/16 - Toridas, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2017, 678).

    Die Vorschriften betreffend die inner-gemeinschaftlichen Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe sind daher so auszulegen, dass sie dieselbe Bedeutung und Tragweite haben (EuGH, Urteile vom 27.09.2007 - C-409/04 - Teleos, BStBl. II 2009, 70, Rn. 23f. m. w. N.; und vom 26.07.2017 C-386/16 - Toridas, UR 2017, 678, Rn. 31).

    aa) Im Streitfall lagen Reihengeschäfte vor, also jeweils eine Lieferung von C... bzw. B... an die Klägerin und eine Weiterlieferung von der Klägerin an D... mit nur einer einheitlichen, in Finnland bzw. Großbritannien beginnenden grenzüberschreitenden Warenbewegung (insoweit unabhängig von der Frage, wo - außerhalb von Finnland bzw. Großbritannien - diese Warenbewegung endete), so dass diese Warenbewegung nur einer der beiden Lieferungen zuzuordnen ist (§ 3 Abs. 6 Satz 6 UStG; so auch EuGH, Urteil vom 26.07.2017 - C-386/16 - Toridas, UR 2017, 678, Rn. 34 m. w. N.; Bunjes/Leonard, UStG, 18. Auflage 2019, § 3 Rn. 207, 211).

    Dann wäre nur die Zweitlieferung als grenzüberschreitende Lieferung einzustufen (EuGH-Urteile vom 26.07.2017 -â??C-386/16 - Toridas, UR 2017, 678, Rn. 34 ff.; vom 21.02.2018 -â??C-928/16 - Kreuzmayr, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2018, 461, Rn. 32 f.; vom 19.12.2018 -â??C-414/17 - Arex, UR 2019, 101, Rn. 70; vom 10.07.2019 -â??C-273/18 - Kursu zeme, UR 2019, 697, Rn. 39, jeweils m.â??w.â??N.; Senatsurteil vom 05.06.2020 - 7 K 7161/15, EFG 2019, 1851, m. w. N.).

    Der Lieferung von C... bzw. B... an die Klägerin zuzuordnen wäre die Warenbewegung nur, wenn die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf D... nicht vor der grenzüberschreitenden Beförderung stattgefunden hätte (EuGH, Urteile vom 21.02.2018 - C-628/16 - Kreuzmayr, DStR 2018, 511; vom 26.07.2017 - C-386/16 - Toridas, UR 2017, 678, Rn. 36, jeweils m. w. N.).

    Auch eine etwaige Bearbeitung der Gegenstände nach den Erstlieferungen ändert nichts am Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung, weil die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht voraussetzt, dass dieselben - unbearbeiteten - Waren geliefert werden (EuGH, Urteil vom 26.07.2017 - C-386/16 - Toridas, UR 2017, 678, Rn. 46ff.).

  • EuGH, 21.02.2018 - C-628/16

    Kreuzmayr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17
    Der Lieferung von C... bzw. B... an die Klägerin zuzuordnen wäre die Warenbewegung nur, wenn die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf D... nicht vor der grenzüberschreitenden Beförderung stattgefunden hätte (EuGH, Urteile vom 21.02.2018 - C-628/16 - Kreuzmayr, DStR 2018, 511; vom 26.07.2017 - C-386/16 - Toridas, UR 2017, 678, Rn. 36, jeweils m. w. N.).

    Der EuGH stellt auch sonst bei der Würdigung von Reihengeschäften nicht darauf ab, ob bei Mehrpersonenverhältnissen die erste Person alles überblicken konnte (z.B. EuGH, Urteil vom 21.02.2018 C-928/16 - Kreuzmayr, DStR 2018, 461).

  • EuGH, 18.11.2010 - C-84/09

    X - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2, 20 Abs. 1 und 138 Abs. 1 -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17
    Es ist auch nicht generell schädlich, wenn der in Rede stehende Gegenstand vor oder während der Beförderung in irgendeiner Weise verwendet wird (EuGH, Urteil vom 18.11.2010 - C-84/09 - X, UR 2011, 103, Rn. 29ff., 33, 48).

    Diese Ausführungen sind auch auf Ausfuhrlieferungen und andere bewegte Lieferungen übertragbar und dass sich daraus im vorliegenden Fall auch die Unbeachtlichkeit der Zwischenlagerung und Umverpackung der Waren in Litauen vor ihrem Weitertransport nach Russland ableiten lässt (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2019 - 7 K 7161/15, EFG 2019, 1851, Rn. 98; so auch Prätzler, jurisPR-SteuerR 10/2011, Anm. 7 zu dem EuGH-Urteil Az. C-84/09).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 7 K 7161/15

    Ort der Lieferung/Leistung: Zuordnung der Warenbewegung in grenzüberschreitenden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17
    Dann wäre nur die Zweitlieferung als grenzüberschreitende Lieferung einzustufen (EuGH-Urteile vom 26.07.2017 -â??C-386/16 - Toridas, UR 2017, 678, Rn. 34 ff.; vom 21.02.2018 -â??C-928/16 - Kreuzmayr, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2018, 461, Rn. 32 f.; vom 19.12.2018 -â??C-414/17 - Arex, UR 2019, 101, Rn. 70; vom 10.07.2019 -â??C-273/18 - Kursu zeme, UR 2019, 697, Rn. 39, jeweils m.â??w.â??N.; Senatsurteil vom 05.06.2020 - 7 K 7161/15, EFG 2019, 1851, m. w. N.).

    Diese Ausführungen sind auch auf Ausfuhrlieferungen und andere bewegte Lieferungen übertragbar und dass sich daraus im vorliegenden Fall auch die Unbeachtlichkeit der Zwischenlagerung und Umverpackung der Waren in Litauen vor ihrem Weitertransport nach Russland ableiten lässt (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2019 - 7 K 7161/15, EFG 2019, 1851, Rn. 98; so auch Prätzler, jurisPR-SteuerR 10/2011, Anm. 7 zu dem EuGH-Urteil Az. C-84/09).

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 - 7 V 7222/17

    Aussetzung der Vollziehung: innergemeinschaftlicher Erwerb bei gebrochener

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17
    Dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vom gleichen Tag hat der hiesige Senat mit Beschluss vom 27.10.2017 (7 V 7222/17, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst -DStRE- 2018, 1391) stattgegeben.

    Dem Gericht haben neben den Akten des Verfahrens 7 V 7222/17 drei Bände Steuerakten zur Steuernummer ... (USt-Voranmeldungen, Berichte über Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Rechtsbehelfs-Akte), welche der Beklagte für die Klägerin führt, vorgelegen.

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17
    Auch der BFH (Urteile vom 25.02.2015 - XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769 und XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772) geht von diesen Grundsätzen aus und ergänzt diese durch die Regel, dass im Zweifel die Warenbewegung der ersten Lieferung im Reihengeschäft zuzuordnen ist (Bunjes/Leonard, UStG, 18. Auflage 2019, § 3 Rn. 207, 212).
  • BFH, 20.10.2016 - V R 31/15

    Ort der Lieferung bei Versendung über Konsignationslager

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17
    Der BFH hat in einem Fall, in dem eine Ware aus dem EU-Ausland durch einen vom Lieferer beauftragten Spediteur in ein Zwischenlager im Inland verbracht und dort erst nach einer Zwischenlagerung vom Erwerber abgeholt wurde, die Unkenntnis des mit dem Transport in das Inland beauftragten Spediteurs über die Identität des Erwerbers als für die Annahme einer innergemeinschaftlichen Lieferung/eines innergemeinschaftlichen Erwerbs unschädlich angesehen, solange die Identität des Empfängers bei Transportbeginn nur objektiv feststand (BFH, Urteil vom 30.07.2008 - XI R 67/07, BStBl. II 2009, 552; bestätigt durch BFH, Urteil vom 20.10.2016 - V R 31/15, BFH/NV 2017, 411).
  • BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17
    Auch der BFH (Urteile vom 25.02.2015 - XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769 und XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772) geht von diesen Grundsätzen aus und ergänzt diese durch die Regel, dass im Zweifel die Warenbewegung der ersten Lieferung im Reihengeschäft zuzuordnen ist (Bunjes/Leonard, UStG, 18. Auflage 2019, § 3 Rn. 207, 212).
  • BFH, 30.07.2008 - XI R 67/07

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Ort der Lieferung bei Versendung,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17
    Der BFH hat in einem Fall, in dem eine Ware aus dem EU-Ausland durch einen vom Lieferer beauftragten Spediteur in ein Zwischenlager im Inland verbracht und dort erst nach einer Zwischenlagerung vom Erwerber abgeholt wurde, die Unkenntnis des mit dem Transport in das Inland beauftragten Spediteurs über die Identität des Erwerbers als für die Annahme einer innergemeinschaftlichen Lieferung/eines innergemeinschaftlichen Erwerbs unschädlich angesehen, solange die Identität des Empfängers bei Transportbeginn nur objektiv feststand (BFH, Urteil vom 30.07.2008 - XI R 67/07, BStBl. II 2009, 552; bestätigt durch BFH, Urteil vom 20.10.2016 - V R 31/15, BFH/NV 2017, 411).
  • EuGH, 19.12.2018 - C-414/17

    AREX CZ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17
    Dann wäre nur die Zweitlieferung als grenzüberschreitende Lieferung einzustufen (EuGH-Urteile vom 26.07.2017 -â??C-386/16 - Toridas, UR 2017, 678, Rn. 34 ff.; vom 21.02.2018 -â??C-928/16 - Kreuzmayr, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2018, 461, Rn. 32 f.; vom 19.12.2018 -â??C-414/17 - Arex, UR 2019, 101, Rn. 70; vom 10.07.2019 -â??C-273/18 - Kursu zeme, UR 2019, 697, Rn. 39, jeweils m.â??w.â??N.; Senatsurteil vom 05.06.2020 - 7 K 7161/15, EFG 2019, 1851, m. w. N.).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-273/18

    Kursu zeme

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

  • BFH, 16.11.2016 - V R 1/16

    Ort der Lieferung in ein Konsignationslager - Aufteilung einer Gegenleistung in

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 - 7 V 7222/17

    Aussetzung der Vollziehung: innergemeinschaftlicher Erwerb bei gebrochener

    Die Vollziehung des Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheides Mai 2016 vom 04.11.2016 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren 7 K 7214/17 aufgehoben.

    Mit Bescheid vom 05.07.2017 (Bl. 56 AdV) lehnte der Antragsgegner die Anträge auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung ab und wies mit Einspruchsentscheidung vom selben Tag (Bl. 46 AdV, zugestellt am 07.07.2017, Bl. 23 der Akte des Klageverfahrens 7 K 7214/17) die Einsprüche als unbegründet zurück.

    Am 07.08.2017 hat die Antragstellerin gegen die Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide für Mai und Juni 2016 Klage erhoben, die zum Az. 7 K 7214/17 anhängig ist, und den hiesigen Antrag nach § 69 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung - FGO - gestellt.

    Dem Gericht haben neben den Akten des hiesigen Aussetzungsverfahrens 7 V 7222/17 und des Klageverfahrens 7 K 7214/17 drei Bände Steuerakten zur Steuernummer (USt-Voranmeldungen, Berichte über Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Rb-Akte), welche der Antragsgegner für die Antragstellerin führt, vorgelegen.

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