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   FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2020 - 4 K 4163/18   

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https://dejure.org/2020,21593
FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2020 - 4 K 4163/18 (https://dejure.org/2020,21593)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2020 - 4 K 4163/18 (https://dejure.org/2020,21593)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 4 K 4163/18 (https://dejure.org/2020,21593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Integrierte Steuerberechnung bei Zusammentreffen der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftelregelung) mit dem negativen Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.11.2007 - VI R 66/03

    Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2020 - 4 K 4163/18
    Treffen - wie vorliegend der Fall - eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG mit dem negativen Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahmen zusammen, hat der Bundesfinanzhof [BFH) zutreffend ausgeführt (vgl. Urteile vom 15.11.2007 VI R 66/03, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2008, 375, vom 11.12.2012 IX R 23/11, BStBl II 2013, 370), dass beide Tarifbegünstigungen nicht additiv (so aber Siegel, Betriebsberater [BBB] 2004, 914 ff), sondern integriert zu berechnen sind.

    Auf welche Methode eine beide Ermäßigungstatbestände berücksichtigende integrierte Steuerberechnung zu erfolgen hat, ist durch das Gesetz nicht näher geregelt (siehe BFH-Urteil vom 15.11.20007 VI R 66/03, am angegebenen Ort [a.a.O.]).

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 23/11

    Nebeneinander von Progressionsvorbehalt und Tarifermäßigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2020 - 4 K 4163/18
    Treffen - wie vorliegend der Fall - eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG mit dem negativen Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahmen zusammen, hat der Bundesfinanzhof [BFH) zutreffend ausgeführt (vgl. Urteile vom 15.11.2007 VI R 66/03, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2008, 375, vom 11.12.2012 IX R 23/11, BStBl II 2013, 370), dass beide Tarifbegünstigungen nicht additiv (so aber Siegel, Betriebsberater [BBB] 2004, 914 ff), sondern integriert zu berechnen sind.
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