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   FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18 (5)   

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https://dejure.org/2020,27734
FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18 (5) (https://dejure.org/2020,27734)
FG Bremen, Entscheidung vom 02.07.2020 - 1 K 125/18 (5) (https://dejure.org/2020,27734)
FG Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 1 K 125/18 (5) (https://dejure.org/2020,27734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Steuerentstehung bei lediglich ungenauer Bezeichnung der beförderten Erzeugnisse im Entwurf des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 05.03.2014 - VII B 105/13

    Die Frage, ob Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Eröffnung eines elektronischen

    Auszug aus FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18
    Nach dem BFH-Beschluss vom 5. März 2014, VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 führe nicht jede Ungenauigkeit bei der Erstellung des Entwurfs des e-VD zur Steuerentstehung.

    Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes liege auf der Hand, dass nicht jede Ungenauigkeit bei der Erstellung des Entwurfs des e-VD zur Steuerentstehung führe (BFH-Beschluss vom 5. März 2014 VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 ).

    Durch BFH-Beschluss vom 5. März 2014, VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 sei die Nichtzulassungsbeschwerde verworfen worden.

    Dies hängt vielmehr von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, insbesondere von den jeweiligen Angaben im e-VD und von der Menge und Beschaffenheit der versandten verbrauchsteuerpflichtigen Erzeugnisse ab (BFH-Beschluss vom 5. März 2014 VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 ).

    Soweit sich der Beklagte für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern, 3. Mai 2013, 3 K 421/12, gegen das sich die mit BFH-Beschluss vom 5. März 2014 VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 zurückgewiesene Nichtzulassungsbeschwerde richtete, beruft, ist eine Vergleichbarkeit des Sachverhalts gerade nicht gegeben.

    In dem genannten Verfahren lag nicht nur die Angabe eines unzutreffenden Alkoholgehaltes vor, sondern es waren darüber hinaus gelieferte Flaschen nicht und der Produktcode falsch angegeben (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 2014 VII B 105/13, BFH/NV 2014, 1190 ).

  • EuGH, 05.03.2015 - C-175/14

    Prankl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie 92/12/EWG -

    Auszug aus FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18
    Nach dem EuGH-Urteil vom 5. März 2015 C-175/14, Prankl, ECLI:EU:C:2015:142 sei die Erhebung von Verbrauchsteuern in mehreren Mitgliedstaaten nicht erforderlich, um Missbräuche und Steuerhinterziehung zu verhindern, wenn der Steueranspruch im Bestimmungsmitgliedstaat entstanden sei.

    Dies werde insbesondere durch das EuGH-Urteil vom 5. März 2015 C-175/14, Prankl, ECLI:EU:C:2015:142 erkennbar.

    Den von der Klägerin angeführten EuGH-Urteilen vom 5. März 2015 C-175/14, Prankl, ECLI:EU:C:2015:142 und vom 27. September 2007 C-146/05, Collee, BStBl II 2009, 78 , ECLI:EU:C:2007:549 lägen nicht vergleichbare Sachverhalte zu Grunde, so dass sie nicht einschlägig seien.

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18
    Im Umsatzsteuerrecht sei spätestens seit dem EuGH Urteil vom 27. September 2007 C-146/05, Collee, BStBl II 2009, 78 , ECLI:EU:C:2007:549 geklärt, dass es der Grundsatz der steuerlichen Neutralität erfordere, dass die Steuerbefreiung gewährt werde, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt seien, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt habe.

    Den von der Klägerin angeführten EuGH-Urteilen vom 5. März 2015 C-175/14, Prankl, ECLI:EU:C:2015:142 und vom 27. September 2007 C-146/05, Collee, BStBl II 2009, 78 , ECLI:EU:C:2007:549 lägen nicht vergleichbare Sachverhalte zu Grunde, so dass sie nicht einschlägig seien.

  • EuGH, 02.06.2016 - C-355/14

    Polihim-SS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Steuern - Verbrauchsteuern -

    Auszug aus FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18
    Dabei seien nach dem EuGH-Urteil vom 02. Juni 2016 C-355/14, Polihim-SS, ECLI:EU:C:2016:403 die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

    In dem EuGH-Urteil vom 2. Juni 2016 C-355/14, Polihim-SS, ECLI:EU:C:2016:403 sei eine Befreiung von der Verbrauchsteuer gewährt worden, obwohl der Ersterwerber der gelieferten Energieerzeugnisse die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung in seiner Person nicht erfüllt habe.

  • BFH, 09.04.2014 - VII R 7/13

    Keine wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens durch Verwendung von

    Auszug aus FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18
    Die Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments ist eine materielle Voraussetzung des Steueraussetzungsverfahrens, deren Nichterfüllung zur Entnahme der Ware in den steuerrechtlich freien Verkehr führt (BFH-Beschluss vom 9. April 2014 VII R 7/13, BFH/NV 2014, 1244 ).
  • BFH, 17.03.2009 - VII R 17/07

    Entziehung aus zollamtlicher Überwachung bei fehlerhafter elektronischer

    Auszug aus FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18
    Zu einer Steuerentstehung kommt es, wenn die Versandanmeldung in den für den Beförderungsgegenstand wesentlichen Beziehungen unzutreffend ist, etwa den Beladeort falsch angibt, so dass die zollamtliche Überwachung der bezeichneten Ware nicht sichergestellt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2009 VII R 17/07, BFHE 224, 379 ).
  • FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15

    Tabaksteuerrecht: Steuerentstehung und -erstattung von Mehrmengen im Rahmen eines

    Auszug aus FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18
    Danach hat die ordnungsgemäße Erstellung des elektronischen Verwaltungsdokuments konstitutive Wirkung für die Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens (FG Hamburg, Urteil vom 9. Juni 2017 4 K 122/15, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 12 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 1 K 1048/15

    Entstehung der Energiesteuer bei Beförderung unter falscher Empfängerangabe im

    Auszug aus FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18
    Eine in wesentlichen Beziehungen unzutreffende Bezeichnung liegt auch vor, wenn die Beförderung an einen anderen Empfänger und anderen Lieferort als angegeben erfolgt (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2017 1 K 1048/15, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.10.2017 - 2 V 163/17

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Branntweinsteuerbescheids

    Auszug aus FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18
    Dagegen wäre eine Steuerentstehung bei lediglich geringfügiger Nichteinhaltung von Formvorschriften unverhältnismäßig (vgl. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Oktober 2017 2 V 163/17, NJ 2018, 78 ).
  • BFH, 20.09.2016 - VII R 7/16

    Entlastungsanspruch des Verwenders von Energieerzeugnissen setzt keine

    Auszug aus FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18
    Der Bundesfinanzhof habe in den Urteilen vom 20. September 2016 VII R 7/16, BFHE 255, 360 und vom 10. Januar 2017 VII R 26/14, BFHE 257, 285 zu erkennen gegeben, dass "nachweislich versteuert" nur "voraussichtlich versteuert" heiße.
  • BFH, 10.01.2017 - VII R 26/14

    Zum Umfang des Entlastungsanspruchs beim Verbringen von Biokraftstoffen in andere

  • FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 13/15

    Verbrauchsteuerentstehung durch Entnahme aus einem Steuerlager ohne

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