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   FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03 (2)   

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https://dejure.org/2005,13573
FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03 (2) (https://dejure.org/2005,13573)
FG Bremen, Entscheidung vom 15.06.2005 - 2 K 214/03 (2) (https://dejure.org/2005,13573)
FG Bremen, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 2 K 214/03 (2) (https://dejure.org/2005,13573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Besuchsfahrten zu den bei dem geschiedenen Ehepartner lebenden Kindern als außergewöhnliche Kosten in der Einkommensteuererklärung; Abgeltung von Besuchsfahrten zu den bei dem geschiedenen Ehepartner lebenden Kindern mit dem allgemeinen ...

  • Judicialis

    EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 31 S. 4; ; EStG § 32 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei dem anderen Elternteil lebendes Kind; Umgangskosten als außergewöhnliche Belastung; Übertragung des Kinderfreibetrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei dem anderen Elternteil lebendes Kind - Umgangskosten als außergewöhnliche Belastung - Übertragung des Kinderfreibetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1080
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 188/98

    Ausstattung der neuen Wohnung keine Umzugskosten

    Auszug aus FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03
    Welche Kosten im Zusammenhang mit einem beruflich bedingten Umzug abziehbar sind, hängt davon ab, ob sie ihrerseits --jeweils für sich betrachtet-- nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 188/98, BFHE 201, 208, BStBl II 2003, 314).

    Deshalb sind sie durch § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vom Abzug als Werbungskosten ausgeschlossen (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 188/98, a.a.O.).

  • BFH, 26.02.2002 - VIII R 90/98

    Einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrages

    Auszug aus FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03
    Die Abschaffung der entsprechenden damaligen Regelung ist von Verfassungs wegen auch nicht zu beanstanden (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 2003 VIII B 2/03, BFH/NV 2003, 917 und BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 VIII R 90/98, BFH/NV 2002, 1137).

    Vielmehr ist den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt, wenn sichergestellt ist, dass jeder Elternteil im Rahmen seiner Veranlagung zur Einkommensteuer die ihm unter Berücksichtigung der Höhe seines Einkommens verfassungsrechtlich zustehende Entlastung wegen des für sein Kind geleisteten Unterhalts erhält (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 VIII R 90/98, a.a.O.).

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

    Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03
    Insoweit hat auch der BGH nur für diesen Fall eine maßvolle Erhöhung des Selbstbehalts des Barunterhaltspflichtigen oder eine entsprechende Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens angenommen (vgl. BGH-Urteil vom 23. Februar 2005 XII ZR 56/02, FamRZ 2005, 706, zum Mangelfall siehe auch BFH-Beschluss vom 30. November 2004 VIII R 51/03, BFH/NV 2005, 443).
  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03
    Sie können aber Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein, wenn der Umzug durch die berufliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers veranlasst ist (vgl. nur BFH-Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494).
  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 51/03

    Familienlastenausgleich bei unterhaltsrechtlich unterbliebener voller Anrechnung

    Auszug aus FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03
    Insoweit hat auch der BGH nur für diesen Fall eine maßvolle Erhöhung des Selbstbehalts des Barunterhaltspflichtigen oder eine entsprechende Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens angenommen (vgl. BGH-Urteil vom 23. Februar 2005 XII ZR 56/02, FamRZ 2005, 706, zum Mangelfall siehe auch BFH-Beschluss vom 30. November 2004 VIII R 51/03, BFH/NV 2005, 443).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 141/95

    Betreuungs- und Erziehungsbedarf für VZ vor dem 1.1.2000

    Auszug aus FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03
    Soweit der BFH in dem Urteil vom 24. Juni 2004 -ohne dass es darauf in dieser Entscheidung ankam- nunmehr "erwogen" hat, ob notwendige Aufwendungen getrennt lebender Eltern für den Umgang mit dem bei dem anderen Elternteil lebenden Kind zwangsläufig erwachsen und "in gewissem Umfang" als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden könne (III R 141/95, BFH/NV 2004, 1635), kann der Senat dem nicht folgen.
  • BFH, 24.05.1991 - III R 28/89

    Voraussetzung für die Anrechnung von Fahrtkosten bei Festsetzung der

    Auszug aus FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03
    (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992/96).
  • BFH, 04.07.2001 - VI B 301/98

    Beiladung bei Übertragung des Kinderfreibetrags

    Auszug aus FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03
    Das Gericht hat von einer Beiladung der Kindesmutter abgesehen, denn bei Streitigkeiten, bei denen der klagende Elternteil vom Finanzamt die Berücksichtigung des eigentlich dem anderen Elternteil zustehenden Freibetrags bei seiner (des klagenden Elternteils) eigenen Veranlagung verlangt, liegt kein Fall der notwendigen Beiladung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO vor (vgl. nur BFH-Beschluss vom 4. Juli 2001 VI B 301/98, BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02

    Klage gegen die Übertragung des Kinderfreibetrags: notwendige Beiladung des

    Auszug aus FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03
    Es wird gerade nicht um die Rückgängigmachung der vom Finanzamt bereits ausgesprochenen Zuordnung des eigenen Freibetrags zum anderen Elternteil bei dessen Veranlagung und damit um die Anfechtung eines begünstigenden Steuerverwaltungsakts durch einen Dritten gestritten (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 VI R 38/02, juris).
  • BFH, 28.03.1996 - III R 208/94

    Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe

    Auszug aus FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03
    Abgegolten sind hierdurch insbesondere auch die Kosten von Wochenendfahrten zu dem von einem Elternteil getrennten Kind, die in Erfüllung der elterlichen Pflicht zur Personensorge unternommen werden (vgl. nur BFH, Urteil vom 28. März 1996 III R 207/94, BFHE 180, 551 m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1996 - III R 207/94

    Für ein Kind, das nach Beendigung der Schulausbildung Wehrdienst geleistet hat,

  • BFH, 17.02.2000 - VI B 260/97

    Übertragungsmöglichkeit für Kinderfreibeträge

  • BFH, 08.04.2003 - VIII B 2/03

    Kinderfreibetrag, Übertragung

  • BFH, 27.09.2007 - III R 71/06

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1080 abgedruckt.
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