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   FG Düsseldorf, 08.02.2017 - 4 K 2510/15 Erb   

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https://dejure.org/2017,6268
FG Düsseldorf, 08.02.2017 - 4 K 2510/15 Erb (https://dejure.org/2017,6268)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2017 - 4 K 2510/15 Erb (https://dejure.org/2017,6268)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 4 K 2510/15 Erb (https://dejure.org/2017,6268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Einrichtungsgegenstände sowie des Geschäftswerts einer Apotheke im Rahmen der Festsetzung der Erbschaftsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Einrichtungsgegenstände sowie des Geschäftswerts einer Apotheke im Rahmen der Festsetzung der Erbschaftsteuer

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c)
    Berücksichtigung der Einrichtungsgegenstände sowie des Geschäftswerts einer Apotheke im Rahmen der Festsetzung der Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung für bewegliche körperliche Gegenstände gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c ErbStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung für Einrichtungsgegenstände einer verpachteten Apotheke

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 679
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.12.2014 - II R 24/14

    Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.02.2017 - 4 K 2510/15
    Vielmehr gilt auch hier wie allgemein für Steuerbegünstigungstatbestände, dass auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen ist (vgl. BFH, Urteil vom 11. Dezember 2014 II R 24/14, BFHE 248, 202, BStBl II 2015, 340).
  • BFH, 18.06.1998 - IV R 56/97

    Betriebsunterbrechung bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.02.2017 - 4 K 2510/15
    Solange der Verpächter nicht die Aufgabe seines Betriebs erklärt, bleiben die verpachteten Gegenstände sein Betriebsvermögen (BFH, Urteile vom 18. Juni 1998 IV R 56/97, BFHE 186, 356, BStBl II 1998, 735 sowie vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640).
  • BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04

    Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Verpächterwahlrecht auch für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.02.2017 - 4 K 2510/15
    Solange der Verpächter nicht die Aufgabe seines Betriebs erklärt, bleiben die verpachteten Gegenstände sein Betriebsvermögen (BFH, Urteile vom 18. Juni 1998 IV R 56/97, BFHE 186, 356, BStBl II 1998, 735 sowie vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640).
  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.02.2017 - 4 K 2510/15
    Der selbständig ausgeübte Beruf eines Apothekers ist kein einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführten Berufe ähnlicher Beruf, sondern steuerrechtlich ein Gewerbebetrieb (BFH, Beschluss vom 14. Januar 1998 IV B 48/97, BFH/NV 1998, 706).
  • BFH, 28.05.1998 - IV R 31/97

    Betriebsvorrichtungen bei eiserner Verpachtung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.02.2017 - 4 K 2510/15
    Bei den Einrichtungsgegenständen der Apotheke im Wert von 50.000 EUR handelt es sich um bewegliche körperliche Gegenstände (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 28. Mai 1998 IV R 31/97, BFHE 186, 263, BStBl II 2000, 286), die nicht nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG befreit sind.
  • BFH, 17.02.1993 - II R 25/90

    Einheitswertfeststellung des Betriebsvermögens nach Veräußerung der wesentlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.02.2017 - 4 K 2510/15
    Die Bezugnahme des § 95 BewG auf § 15 Abs. 1 und 2 EStG hat zur Folge, dass auch bewertungsrechtlich die Grundsätze des sog. Verpächterwahlrechts gelten (vgl. BFH, Urteil vom 17. Februar 1993 II R 25/90, BFHE 171, 311, BStBl II 1993, 584; Wälzholz in Viskorf/Knobel/Schuck/Wälzholz, BewG, 4. Aufl., § 95 Randnr. 10).
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