Bewertungsgesetz
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263) |
Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
D. Betriebsvermögen (§§ 95 - 109a) |
(1) 1Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. 2Als Gewerbebetrieb im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Betrieb von Gesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes mit Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht nicht als juristische Person zu behandeln sind, wenn dem Grunde nach eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Absatz 1 und Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes vorliegt.
(2) Als Gewerbebetrieb gilt unbeschadet des § 97 nicht die Land- und Forstwirtschaft, wenn sie den Hauptzweck des Unternehmens bildet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2021 | Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze | 25.06.2021 | |
01.01.2009 | Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) | 24.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 95 BewG
441 Entscheidungen zu § 95 BewG in unserer Datenbank:
- BFH, 27.04.2022 - II R 9/20
Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG
- FG Münster, 29.11.2018 - 3 K 3014/16
Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist kein ...
- FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10
Begünstigtes Vermögen, schädliche Verfügung, Differenzierung zwischen originären ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 ...
- BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
- BFH, 27.09.2017 - II R 15/15
Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 180/14
Anteilsbewertung: Latente Ertragsteuern im Substanzwert oder Liquidationswert?
- FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 180/14
- BFH, 28.09.2016 - II R 64/14
Bewertung einer Gesellschafterforderung für Zwecke der Erbschaftsteuer ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 12.11.2014 - 4 K 314/14
Berücksichtigung einer Forderung gegenüber einer KG bei der Bewertung des ...
- FG Düsseldorf, 12.11.2014 - 4 K 314/14
- FG Hessen, 25.04.2018 - 9 K 1857/15
§ 151 BewG, § 13b Abs. 2a ErbStG
Zum selben Verfahren:
- BFH, 23.02.2021 - II R 26/18
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen ...
- BFH, 23.02.2021 - II R 26/18
Querverweise
Auf § 95 BewG verweisen folgende Vorschriften:
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Besondere Bewertungsvorschriften
- Einheitsbewertung
- A. Allgemeines
- Gesonderte Feststellungen
- § 151 (Gesonderte Feststellungen)
- Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009
- A. Allgemeines
- § 157 (Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten)
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
- Wertermittlung
- § 13b (Begünstigtes Vermögen)