Bewertungsgesetz
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263) |
Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
D. Betriebsvermögen (§§ 95 - 109a) |
(1) 1Das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben im Sinne des § 95 und das Betriebsvermögen von freiberuflich Tätigen im Sinne des § 96 ist jeweils mit dem gemeinen Wert anzusetzen. 2Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 entsprechend.
(2) 1Der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen. 2Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 entsprechend.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) vom 24.12.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2009 | Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) | 24.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 109 BewG
327 Entscheidungen zu § 109 BewG in unserer Datenbank:
- BFH, 17.06.2020 - II R 43/17
Bestimmung des Werts eines Anteils an einer Personengesellschaft für Zwecke der ...
- FG Düsseldorf, 12.11.2014 - 4 K 314/14
Berücksichtigung einer Forderung gegenüber einer KG bei der Bewertung des ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 28.09.2016 - II R 64/14
Bewertung einer Gesellschafterforderung für Zwecke der Erbschaftsteuer ...
- BFH, 28.09.2016 - II R 64/14
- BFH, 02.03.2011 - II R 5/09
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine ...
- BFH, 01.09.2011 - II R 67/09
Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft ...
- FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10
Begünstigtes Vermögen, schädliche Verfügung, Differenzierung zwischen originären ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 ...
- BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
- BFH, 17.04.2013 - II R 12/11
Bewertung einer Gesellschafterforderung für Zwecke der Erbschaftsteuer ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 2476/08
Erfassung einer Bürgschaftsverpflichtung und Bewertungsabschlag
- FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 2476/08
- FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 377/18
Feststellen des Werts eines Anteils am Betriebsvermögen zur Ermittlung der ...
Querverweise
Auf § 109 BewG verweisen folgende Vorschriften:
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Besondere Bewertungsvorschriften
- Einheitsbewertung
- A. Allgemeines
- D. Betriebsvermögen
- § 97 (Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen)
- Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009
- A. Allgemeines
- § 157 (Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten)
- D. Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen
- § 199 (Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens)