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   FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17   

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FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17 (https://dejure.org/2018,27934)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.2018 - 3 K 198/17 (https://dejure.org/2018,27934)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 3 K 198/17 (https://dejure.org/2018,27934)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 119 Abs 1 AO, § 128 Abs 1 AO, § 1 Abs 2a GrEStG 1997, § 3 Nr 2 S 1 GrEStG 1997, § 3 Nr 6 S 1 GrEStG 1997
    Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen aufgrund einer Schenkungsauflage

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um die grunderwerbsteuerfreie Übertragung von Grundstücken in Erfüllung einer Schenkungsauflage; Prüfung der ausreichenden inhaltlichen Bestimmtheit des Steuerbescheids; Anfechtung eines Grunderwerbsteuerbescheids

  • Betriebs-Berater

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen aufgrund einer Schenkungsauflage

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 119 Abs. 1
    Rechtsstreit um die grunderwerbsteuerfreie Übertragung von Grundstücken in Erfüllung einer Schenkungsauflage; Prüfung der ausreichenden inhaltlichen Bestimmtheit des Steuerbescheids; Anfechtung eines Grunderwerbsteuerbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen aufgrund einer Schenkungsauflage

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Interpolierende Grunderwerbsteuerbefreiungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen aufgrund einer Schenkungsauflage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 16.12.2015 - II R 49/14

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17
    Die Zuwendung des Erstbeschenkten an den Auflagenbegünstigten stellt sich als unmittelbare Zuwendung des ursprünglichen Schenkers an den Auflagenbegünstigten dar (BFH-Urteile vom 16.12.2015 II R 49/14, BStBl II 2016, 292; vom 17.02.1993 II R 72/90, BStBl II 1993, 523).

    Im Übrigen wurde die Auflage in dem der Entscheidung des BFH vom 16.12.2015 (II R 49/14, BStBl II 2016, 292) zugrunde liegenden Fall erst 24 Jahre nach der Schenkung und dem Eintritt der Bedingung für die Auflage erfüllt.

    aaa) Die Anwendung des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG setzt allerdings voraus, dass sich der Grundstückserwerb zwischen dem Zuwendenden und dem Bedachten vollzieht (BFH-Urteil vom 16.12.2015 II R 49/14, BStBl II 2016, 292).

    Grunderwerbsteuerrechtlich kann die Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern als abgekürzter Leistungsweg einer freigebigen Zuwendung eines Elternteils an die Schwester oder den Bruder in interpolierender Betrachtung des § 3 Nr. 2 Satz 1 i. V. m. § 3 Nr. 6 GrEStG steuerbefreit sein (BFH-Urteil vom 16.12.2015 II R 49/14, BStBl II 2016, 292; BFH-Beschluss vom 11.08.2014 II B 131/13, BFH/NV 2015, 5).

    Die anschließende Übertragung der Grundstücke durch B und C bzw. die Erbengemeinschaft auf die Klägerin wäre nach § 3 Nr. 2 Satz 1 und § 3 Nr. 6 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 GrEStG steuerfrei gewesen (vgl. für den Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern BFH-Urteil vom 16.12.2015 II R 49/14, BStBl II 2016, 292).

    Ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne dieser Regelung kann vorliegen, wenn bei einer beabsichtigten Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern die Grundstücke zunächst auf die Eltern übertragen werden, um eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG zu erreichen, und hierfür kein außerhalb der Steuerersparnis liegender beachtlicher Grund vorhanden ist (BFH-Urteil vom 16.12.2015 II R 49/14, BStBl II 2016, 292).

  • BFH, 22.02.2017 - II R 52/14

    Keine Steuerbefreiung für eine Anteilsvereinigung aufgrund Einbringung

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17
    Das Einspruchsverfahren ruhte zunächst bis zur Entscheidung des BFH im Verfahren II R 52/14 am 22.02.2017.

    Auch wenn die Entscheidung des BFH vom 22.02.2017 (II R 52/14) auf den vorliegenden Fall nicht unmittelbar übertragbar sei, so gehe aus ihr doch hervor, dass auf die einzelnen verwirklichten Rechtsvorgänge abzustellen sei, bei denen grunderwerbsteuerliche Tatbestände verwirklicht worden seien.

    (2) Bei einer Schenkung an eine Gesamthandsgemeinschaft sind für die Schenkungsteuer die Gesamthänder als vermögensmäßig bereichert anzusehen (BFH-Urteile vom 22.02.2017 II R 52/14, BStBl II 2017, 653; vom 14.09.1994 II R 95/92, BStBl II 1995, 81).

  • BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12

    Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17
    Ob eine Buchwertfortführung nach dieser Vorschrift auch möglich wäre, wenn Einzelwirtschaftsgüter im Wege der Realteilung aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft in das Gesamthandsvermögen einer an dieser nicht beteiligten anderen Personengesellschaft übertragen werden, an der die Realteiler beteiligt sind - wenn D und E im Streitfall also Gesellschafter geblieben wären und die Grundstücke im Wege der Realteilung auf die Klägerin und die D-KG übertragen hätten - ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bisher nicht geklärt (offen gelassen in BFH-Urteil vom 16.12.2015 IV R 8/12, BStBl II 2017, 766).

    In der gewählten Gestaltung ist aber jedenfalls kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AO zu sehen, wenn die bisherige Tätigkeit der beendeten Personengesellschaft in Zukunft durch zwei getrennte GmbH & Co. KGs fortgeführt werden soll, an denen die bisherigen Gesellschafter jeweils allein beteiligt sind (BFH-Urteil vom 16.12.2015 IV R 8/12, BStBl II 2017, 766), wie es auch hier der Fall ist.

  • BFH, 11.08.2014 - II B 131/13

    Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern aufgrund schenkungsvertraglicher

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17
    Eine Steuerbefreiung aufgrund interpolierender Betrachtung kann sich insbesondere ergeben, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb als abgekürzter Weg darstellt und die unterbliebenen Zwischenerwerbe, wenn sie durchgeführt worden wären, ebenfalls steuerfrei wären (BFH-Beschluss vom 11.08.2014 II B 131/13, BFH/NV 2015).

    Grunderwerbsteuerrechtlich kann die Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern als abgekürzter Leistungsweg einer freigebigen Zuwendung eines Elternteils an die Schwester oder den Bruder in interpolierender Betrachtung des § 3 Nr. 2 Satz 1 i. V. m. § 3 Nr. 6 GrEStG steuerbefreit sein (BFH-Urteil vom 16.12.2015 II R 49/14, BStBl II 2016, 292; BFH-Beschluss vom 11.08.2014 II B 131/13, BFH/NV 2015, 5).

  • BFH, 12.02.2014 - II R 46/12

    Erbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger im Grunderwerbsteuerrecht

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17
    Entscheidend sind der erklärte Wille der Behörde und der sich daraus ergebende objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteile vom 12.02.2014 II R 46/12, BStBl II 2014, 536; vom 21.07.2011 II R 7/10, BFH/NV 2011, 1835).

    aa) Will die Behörde tatsächlich einen anderen als den im Steuerbescheid benannten Erwerbsvorgang besteuern, weil dieser nicht ausreicht, um einen Tatbestand, an den das GrEStG die Steuerpflicht knüpft, zu erfüllen, ist der Bescheid rechtswidrig, ohne dass die Behörde - etwa im Einspruchsverfahren - den im Bescheid bezeichneten - unzutreffenden - Erwerbsvorgang durch einen anderen - zutreffenden - ersetzen könnte (BFH-Urteile vom 12.02.2014 II R 46/12, BStBl II 2014, 536; vom 28.07.1993 II R 50/90, BFH/NV 1993, 712).

  • BFH, 17.12.2014 - II R 2/13

    Erhebung von Grunderwerbsteuer bei Änderung des Gesellschafterbestands einer

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17
    Bei nichtperiodischen Steuern ist die nähere Konkretisierung des Steuergegenstands unerlässlich, so bei Grunderwerbsteuerbescheiden die Angabe des zu besteuernden Erwerbsvorgangs (BFH-Urteile vom 17.12.2014 II R 2/13, BStBl II 2015, 557; vom 13.09.1995 II R 80/92, BStBl II 1995, 903).

    Dabei ist nicht allein auf den Tenor des Bescheids abzustellen, sondern auch auf den materiellen Regelungsgehalt einschließlich der für den Bescheid gegebenen Begründung (BFH-Urteile vom 17.12.2014 II R 2/13, BStBl II 2015, 557; vom 11.07.2006 VIII R 10/05, BStBl II 2007, 96).

  • BFH, 07.11.2018 - II R 38/15

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17
    Im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. II R 38/15 anhängige Revisionsverfahren wird die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
  • BFH, 14.09.1994 - II R 95/92

    Bei Vermögensübergang durch Erbanfall oder Schenkung auf eine

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17
    (2) Bei einer Schenkung an eine Gesamthandsgemeinschaft sind für die Schenkungsteuer die Gesamthänder als vermögensmäßig bereichert anzusehen (BFH-Urteile vom 22.02.2017 II R 52/14, BStBl II 2017, 653; vom 14.09.1994 II R 95/92, BStBl II 1995, 81).
  • BFH, 07.10.2009 - II R 58/08

    Anwendung des § 3 Nr. 2 GrEStG im Rahmen des § 5 Abs. 3 GrEStG

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17
    So findet die Sperrfrist des § 6 Abs. 4 GrEStG keine Anwendung, wenn der Erwerb der gesamthänderischen Mitberechtigung des Gesellschafters, auf den ein Gesellschaftsgrundstück übergeht, bereits nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbar war (Pahlke, GrEStG, 6. Aufl., § 6 Rz. 82), auch wenn dieser Erwerbsvorgang von der Grunderwerbsteuer befreit war (BFH-Urteil vom 07.10.2009 II R 58/08, BStBl II 2010, 302, für § 5 Abs. 3 GrEStG; Viskorf in Boruttau, GrEStG, 18. Aufl., § 6 Rz. 95 f.; Pahlke, GrEStG, 6. Aufl., § 6 Rz. 79).
  • BFH, 18.07.2013 - II R 45/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 07. 2013 II R 37/11 -

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17
    Allgemein gilt, dass wenn jemand als Durchgangs- oder Mittelsperson eine Zuwendung erhält, die er entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vorliegt (BFH-Urteil vom 18.07.2013 II R 45/11, BFH/NV 2014, 43).
  • BFH, 20.12.2011 - II R 42/10

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb eines Grundstücks durch eine GbR im Rahmen

  • BFH, 27.04.2005 - II R 61/03

    Unmittelbare Änderung des Gesellschafterbestands i.S. von § 1 Abs. 2a GrEStG

  • BFH, 17.02.1993 - II R 72/90

    Besteuerung einer Schenkung aufgrund einer vertraglichen Weiterschenkungsklausel

  • BFH, 14.06.1995 - II R 92/92

    1. Anwendung des § 3 Nr. 2 GrEStG beim Übergang von Vereinsvermögen im Zuge der

  • BFH, 14.12.2002 - II R 31/01

    Grunderwerbsteuer bei Gesamthandsgemeinschaft

  • BFH, 08.03.2017 - II R 38/14

    Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung des ursprünglich

  • BFH, 29.02.2012 - II R 57/09

    Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft

  • BFH, 25.09.2013 - II R 17/12

    Erhebung der Grunderwerbsteuer für Gesellschafterwechsel bei einer

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 10/05

    Feststellung eines verrechenbaren Verlustes - Auslegung von Verwaltungsakten -

  • BFH, 22.08.2007 - II R 44/05

    Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid - Fehlender Grund bei

  • BFH, 03.06.2014 - II R 1/13

    Erhebung der Grunderwerbsteuer für Gesellschafterwechsel bei einer

  • BFH, 17.12.2014 - II R 24/13

    Verlust der Steuervergünstigung aus § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei

  • BFH, 13.09.1995 - II R 80/92

    Der Übergang von Grundstückseigentum infolge Anwachsung beim Erwerb aller Anteile

  • BFH, 09.04.2008 - II R 39/06

    Anteilsvereinigung bei lediglich mittelbarer Beteiligung an grundbesitzender

  • BFH, 21.07.2011 - II R 7/10

    Auslegung eines Verwaltungsakts - Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als

  • BFH, 13.12.2007 - II R 28/07

    Bestimmtheit eines zusammengefassten Grunderwerbsteuerbescheids bei Erwerb

  • FG Schleswig-Holstein, 21.01.2019 - 3 K 18/18

    Kindergeldanspruch bei Ausbildungsunfähigkeit wegen zeitweiliger bzw.

  • BFH, 05.11.1992 - II B 19/92

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Grunderwerbsteuerbescheiden

  • BFH, 28.07.1993 - II R 50/90

    Überprüfungsberechtigung und Entscheidungsbefugnis des Finanzamts (FA) im

  • BFH, 25.08.2020 - II R 30/18

    Grunderwerbsteuerbefreiung und Schenkungsauflage - Grenzen der Steuerbefreiung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 03.07.2018 - 3 K 198/17 aufgehoben.
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