Rechtsprechung
   FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27660
FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10 (https://dejure.org/2010,27660)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.09.2010 - 4 V 19/10 (https://dejure.org/2010,27660)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. September 2010 - 4 V 19/10 (https://dejure.org/2010,27660)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,27660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einfuhr: Einfuhrumsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Zollschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhrumsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Zollschuld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einfuhrumsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Zollschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 23.05.2006 - VII R 49/05

    Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer für ein im unzulässigen Binnenverkehr

    Auszug aus FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10
    Etwas anderes sei auch dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 2006 (VII R 49/05, BFHE 213, 446) nicht zu entnehmen.

    Denn wenn für die Prüfung, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt, auf den unmittelbaren Zugriff auf die Verweisung in § 21 UStG verzichtet würde, bedürfte der in § 1 Abs. 4 Nr. 1 UStG verwendete Begriff der Einfuhr einer Auslegung, denn eine Definition der "Einfuhr" enthält das UStG nicht (vgl. BFH, Urteil vom 23. Mai 2006 VII R 49/05).

    Für die zum streitgegenständlichen Zeitpunkt geltende Rechtslage hat der BFH (Urteil vom 23. Mai 2006 VII R 49/05, BFHE 213, 446, ZfZ 2006, 345) ausgeführt, dass ein Gegenstand aus dem Drittland auch dann in den Geltungsbereich des UStG i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG eingeführt ist, wenn er zunächst über einen anderen Mitgliedstaat in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangt ist, dabei in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt worden ist und dieses Zollverfahren im Geltungsbereich des UStG endet.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    Auszug aus FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10
    (2) Der EuGH hat in der Sache Hamann mit Urteil vom 12. Februar 2004 für Art. 203 Absatz 1 ZK entschieden (Rs C-337/01, Rdnr. 46), dass in das Zolllagerverfahren übergeführte und zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft bestimmte Nichtgemeinschaftswaren der zollamtlichen Überwachung schon dann im Sinne der genannten Bestimmung entzogen worden sind, wenn sie ohne vorherige Abfertigung zum externen Versandverfahren aus dem Zolllager entfernt und von dort zur Ausgangszollstelle befördert worden sind und die Zollbehörden, sei es auch nur zeitweise, nicht in der Lage gewesen sind, die zollamtliche Überwachung dieser Waren sicherzustellen.
  • BFH, 20.03.2002 - IX S 27/00

    AdV; Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10
    Dabei obliegt es bei Anwendung von § 69 FGO der Behörde, konkrete Gesichtspunkte vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Steueranspruch infolge der AdV gefährdet ist (vgl. BFH, Beschluss vom 20. März 2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; FG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2005 II 246/04, juris).
  • FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10
    Das zuständige Finanzamt Hamburg-1 habe den Vorsteuerabzug versagt, weswegen eine Klage beim Finanzgericht Hamburg anhängig sei (Gz. 5 K 302/09).
  • BFH, 14.05.2008 - V B 227/07

    Aussetzung der Vollziehung: Leistungsort bei auf elektronischem Weg erbrachten

    Auszug aus FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10
    Der Prüfung der Sach- und Rechtslage sind der unstreitige Sachverhalt, die gerichtsbekannten Tatsachen und die präsenten Beweismittel zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 14. Mai 2008 V B 227/07, BFH/NV 2008, 1371, m. w. N.).
  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10
    Dann ist es Sache des Steuerpflichtigen, die Umstände glaubhaft zu machen, die das Sicherungsbedürfnis der Finanzbehörde reduzieren oder es als unangemessen erscheinen lassen (BFH, Beschluss vom 17. Januar 1996 V B 100/95, BFH/NV 1996).
  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Auszug aus FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10
    Den Antragstellern obliegt es, die aus ihrer Sicht entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, soweit ihre Mitwirkungspflicht reicht (BFH-Beschluss vom 04. Juni 1996 VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895).
  • FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06

    Ausfuhrerstattung: Primärnachweis - Aussetzung der Vollziehung ohne

    Auszug aus FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10
    Die Antragstellerin nimmt insoweit Bezug auf Rechtsprechung des erkennenden Senats zum einstweiligen Rechtsschutz im Erstattungsrecht (Beschluss vom 24. Januar 2007 4 V 201/06, ZfZ 2007, 80).
  • FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09

    Zollrecht, Einfuhrumsatzsteuerrecht: Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht

    Auszug aus FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10
    Die Antragstellerin erhob auf die Einspruchsentscheidung Klage beim Finanzgericht Hamburg (4 K 284/09), über die noch nicht entschieden worden ist.
  • FG Hamburg, 11.05.2005 - II 246/04

    Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10
    Dabei obliegt es bei Anwendung von § 69 FGO der Behörde, konkrete Gesichtspunkte vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Steueranspruch infolge der AdV gefährdet ist (vgl. BFH, Beschluss vom 20. März 2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; FG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2005 II 246/04, juris).
  • VG Berlin, 12.02.2010 - 4 K 7.10

    Kammerzugehörigkeit und Beitragspflicht einer zur Gewerbesteuer veranlagten

  • FG München, 13.10.2000 - 14 V 4224/00

    Keine Sicherheitsleistung für Vollziehungsaussetzung bei wahrscheinlichem Erlaß

  • FG Sachsen, 06.11.2014 - 4 K 8/10

    Innehaben von mehreren Wohnsitzen Kindergeldanspruch für 11-jährigen Sohn während

  • RG, 05.03.1910 - V 212/09

    Ist die Bestellung einer Grundschuld oder die Abtretung einer

  • FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 283/10

    Festsetzung von Produktionsabgaben für Zucker; Vereinbarkeit der Neuermittlung

  • FG Hamburg, 04.05.2020 - 4 V 28/20

    Zollrecht; Aussetzung der Vollziehung: Entstehung von Zoll und

    Nach ihrem Sinn und Zweck ist die Vorschrift jedoch auch für die Aussetzung der Vollziehung anwendbar und enthält insofern eine Sonderregel zu § 21 Abs. 2 Halbs. 1 UStG (für die Anwendbarkeit von § 21 Abs. 3 UStG im AdV-Verfahren bereits FG Hamburg, Beschluss vom 15. September 2010, 4 V 19/10, juris, Rn. 106; Beschluss vom 15. September 2010, 4 V 19/10, juris, Rn. 106; Beschluss vom 6. September 2000, IV 126/00, juris, Rn. 23; Alexander in Witte, UZK, 7. Aufl. 2018, Art. 45 Rn. 3, 46; a. A. Rüsken in Dorsch, Zollrecht, Art. 45 UZK Rn. 84, Stand: August 2017).
  • FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 21/10

    Einfuhr: Zweifel an der Entstehung von Zollschuld bei Pflichtverletzung nach

    Die grundsätzlichen Zweifel der Antragstellerin hieran teilt der Senat nicht (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom heutigen Tag in der Parallelsache 4 V 19/10).
  • FG Hamburg, 29.04.2020 - 4 V 27/20

    Zollrecht; Aussetzung der Vollziehung: Entstehung und Erlöschen von Zoll und

    Nach ihrem Sinn und Zweck ist die Vorschrift jedoch auch für die Aussetzung der Vollziehung anwendbar und enthält insofern eine Sonderregel zu § 21 Abs. 2 Halbs. 1 UStG (Für die Anwendbarkeit von § 21 Abs. 3 UStG im AdV-Verfahren bereits FG Hamburg, Beschluss vom 15. September 2010, 4 V 19/10, juris, Rn. 106; Beschluss vom 15. September 2010, 4 V 19/10, juris, Rn. 106; Beschluss vom 6. September 2000, IV 126/00, juris, Rn. 23; Alexander in Witte, UZK, 7. Aufl. 2018, Art. 45 Rn. 3, 46; a. A. Rüsken in Dorsch, Zollrecht, Art. 45 UZK, Rn. 84, Stand: August 2017).
  • FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09

    Zollrecht, Einfuhrumsatzsteuerrecht: Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht

    Den Antrag der Klägerin auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung (AdV) unter Verzicht auf die vom Beklagten geforderte Sicherheitsleistung hat das Gericht mit Beschluss vom 15. September 2010 abgelehnt (4 V 19/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht