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   FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17   

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https://dejure.org/2019,54324
FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17 (https://dejure.org/2019,54324)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.05.2019 - 4 K 1480/17 (https://dejure.org/2019,54324)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. Mai 2019 - 4 K 1480/17 (https://dejure.org/2019,54324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 AO, § 65 Nr. 1 AO
    1. Bei einem gemeinnützigen Sportverein, der eine Lizenzspielerabteilung als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, sind die Jugendmannschaften im Aufbau- und Leistungsbereich (U12-U16 und U17-U23) entgegen der bundeseinheitlichen Verwaltungspraxis, die die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 14 ; AO § 65 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    AO § 14 ; AO § 65 Nr. 1
    Steuerrechtliche Behandlung eines Fußball-Nachwuchsleistungszentrums

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abgrenzung zwischen ideellen Bereich und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bei Betrieb eines Sportleistungszentrums

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 15.01.2015 - I R 48/13

    Gemischt veranlasste Aufwendungen eines eingetragenen Vereins - Kein

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17
    Schließlich gehe aus der fortentwickelten Rechtsprechung des BFH zum Veranlassungs- und Verursachungsprinzip im Gemeinnützigkeitsrecht hervor, dass nach heutigem Verständnis weniger die primäre Veranlassung als vielmehr das Prinzip der wertenden Selektion der Veranlassungsursache maßgebend sei, was sich aus der Entscheidung des BFH vom 15. Januar 2015 (I R 48/13) ergebe.

    Das vom Kläger zitierte Urteil des BFH vom 15. Januar 2015 (I R 48/13) könne keine Anwendung finden.

    Mittlerweile gilt das nicht mehr, wenn objektive und zeitliche Abgrenzungskriterien vorhanden sind (BFH-Urteil vom 15. Januar 2015 I R 48/13, BStBl II 2015, 713).

    Eine weitergehende Aufwandsberücksichtigung, wie sie der Kläger unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 15. Januar 2015 (I R 48/13) fordert, kommt nicht in Betracht.

  • BFH, 07.05.2014 - I R 65/12

    Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17
    Unter Selbständigkeit ist in dem Zusammenhang eine sachliche Selbstständigkeit zu verstehen (BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 I R 65/12, BFH/NV 2014, 1670 m.w.N.).

    Eine solcherart sachliche Selbstständigkeit liegt vor, wenn die betreffende Tätigkeit nicht mit anderweitigen Betätigungen der Körperschaft dergestalt zusammenhängt, dass ihre Ausübung ohne die anderweitige Betätigung nicht möglich wäre (BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 I R 65/12, BFH/NV 2014, 1670 m.w.N.).

    Allein aus dem Umstand aber, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dem Satzungszweck dienlich sein mag, kann die für die Verneinung der Selbständigkeit erforderliche Verflechtung nicht hergeleitet werden, weil anderenfalls keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe denkbar wären, die nicht auch die Zweckbetriebsvoraussetzungen des § 65 Nr. 1 AO erfüllen würden (BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 IR 65/12, BFH/NV 2014, 1670).

  • BFH, 27.03.1991 - I R 31/89

    Vereinsbesteuerung; Ausgaben des ideellen Bereichs, insbesondere für die

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17
    Sofern die Ausgaben auch ohne den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entstanden wären, scheidet ein Abzug aus, weil insoweit der ideelle Bereich betroffen ist (BFH-Urteil vom 27. März 1991 I R 31/89, BStBl II 1992, 103).

    Gemischte Aufwendungen, also solche, die sowohl den ideellen Bereich als auch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreffen, sind früher durch den ideellen Bereich als veranlasst angesehen worden (BFH-Urteil vom 27. März 1991 I R 31/89, BStBl II 1992, 103).

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17
    Nach ständiger Rechtsprechung wird von der Wahl der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ausgegangen, wenn der Steuerpflichtige zeitnah eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine ordnungsmäßige Buchführung einrichtet und einen Abschluss erstellt (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659; BFH-Urteil vom 2. März 2006 IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457).
  • BFH, 02.03.2006 - IV R 32/04

    Nicht buchführungspflichtige Freiberufler: Praxiseröffnung - Wahl der

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17
    Nach ständiger Rechtsprechung wird von der Wahl der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ausgegangen, wenn der Steuerpflichtige zeitnah eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine ordnungsmäßige Buchführung einrichtet und einen Abschluss erstellt (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659; BFH-Urteil vom 2. März 2006 IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17
    Eine solche Auslegung des Betriebsausgabenabzugs sei auch im Lichte der geänderten Rechtsprechung des BFH in der Entscheidung des Großen Senats vom 21. September 2009 (GrS 1/06) zum gemischten Aufwand im Zusammenhang mit § 12 Nr. 1 EStG unter Beachtung des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung geboten.
  • FG Köln, 17.02.2006 - 11 K 827/03

    Trikotwerbung eines gemeinnützigen Sportvereins

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17
    Nach der Rechtsprechung einiger Finanzgerichte zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Vereinen sollen zwar die Jugendabteilungen auch dann keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe darstellen, wenn argumentiert wird, es handele sich beim Jugendbereich um eine Vorphase der Profitätigkeit (Urteil des FG Nürnberg vom 11. September 2007 II 335/2004, DStRE 2008, 500; Urteil des FG Nürnberg vom 11. September 2007 II 238/2004, DStRE 2008, 498; Urteil des FG Köln vom 17. Februar 2006 11 K 827/03, EFG 2006, 1108; a.A. mit Blick auf die Eintrittsgelder im Jugend- und Schülerbereich FG Mümchen 18. Januar 1984 III 312/79 U, EFG 1984, 420, das aufgehoben und zum Zwecke weiterer Ermittlungen (hinsichtlich weiterer als dem Betrieb des Eistadions dienenden Zwecken der angefallenen Vorsteuerbeträge) zurückverwiesen worden ist durch BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 86/84, juris).
  • BFH, 21.03.2007 - V R 32/05

    Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i.S. des § 3 Abs. 8 UStG 1993

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17
    Unterscheidungsmerkmale können etwa die Entgeltlichkeit oder die Höhe der verlangten Gegenleistung oder die Abgrenzung von den satzungsmäßigen Leistungen sein (BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 V R 32/05, BStBl II 2005, 900; Urteil des FG Köln vom 18. April 2012 13 K 1075/08).
  • BFH, 19.05.2005 - V R 32/03

    Vermietung von Wohnraum durch ein Studentenwerk an Nichtstudierende

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17
    Unterscheidungsmerkmale können etwa die Entgeltlichkeit oder die Höhe der verlangten Gegenleistung oder die Abgrenzung von den satzungsmäßigen Leistungen sein (BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 V R 32/05, BStBl II 2005, 900; Urteil des FG Köln vom 18. April 2012 13 K 1075/08).
  • FG Köln, 18.04.2012 - 13 K 1075/08

    Gewinn aus dem Verkauf von Karnevalsorden ist steuerpflichtig

    Auszug aus FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17
    Unterscheidungsmerkmale können etwa die Entgeltlichkeit oder die Höhe der verlangten Gegenleistung oder die Abgrenzung von den satzungsmäßigen Leistungen sein (BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 V R 32/05, BStBl II 2005, 900; Urteil des FG Köln vom 18. April 2012 13 K 1075/08).
  • BFH, 15.07.1987 - I R 280/81

    Abzugsverbot - Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke - Gewerbliche Tätigkeit -

  • FG Nürnberg, 11.09.2007 - II 335/04

    Umfang der abziehbaren Vorsteuerbeträge eines Sportvereins im Hinblick auf seine

  • BFH, 02.12.1982 - IV R 8/82

    Beginn der Buchführungspflicht - Rechtsgestaltender Verwaltungsakt -

  • BFH, 11.01.1990 - V R 86/84

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug

  • FG München, 18.01.1984 - III 312/79
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