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   FG Hessen, 31.08.2010 - 7 K 3725/06   

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https://dejure.org/2010,31867
FG Hessen, 31.08.2010 - 7 K 3725/06 (https://dejure.org/2010,31867)
FG Hessen, Entscheidung vom 31.08.2010 - 7 K 3725/06 (https://dejure.org/2010,31867)
FG Hessen, Entscheidung vom 31. August 2010 - 7 K 3725/06 (https://dejure.org/2010,31867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 19 Abs 4 GG, § 179 Abs 2 InsO, § 251 Abs 3 AO, § 102 FGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Anspruch auf Erteilung eines Kontoauszuges beruht als Auskunftsanspruch auf einer ermessensfehlerfreien Entscheidung über sein Auskunftsbegehren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch; Ermessensentscheidung; Insolvenzverwalter; Kontoauszug; Prozessgrundrechte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Düsseldorf, 14.05.2008 - 4 K 242/07

    Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft

    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2010 - 7 K 3725/06
    Der Kläger hat aber keinen Anspruch auf Erteilung des Kontoauszuges schlechthin, sondern - vergleichbar dem Fall der Akteneinsicht - nur auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Auskunftsbegehren (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17.09.2009 a.a.O. sowie Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.05.2008 4 K 242/07 AO, EFG 2009, 638).

    Diese Pflicht besteht aber nicht schon dann, wenn lediglich ein begründeter Verdacht besteht, der Dritte habe vom Schuldner in anfechtbarer Weise etwas erhalten (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 14.05.2008 a.a.O. mit weiteren Nachweisen sowie Anmerkungen von Dr. Matthias Loose).

    Allein um Anfechtungsmöglichkeiten feststellen zu können, kann jedoch ein Kontoauszug - wie ausgeführt - nicht verlangt werden (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 14.05.2008 a.a.O.).

  • BFH, 15.10.2008 - II B 91/08

    Darlegung von Zulassungsgründen durch Insolvenzverwalter - grundsätzliche

    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2010 - 7 K 3725/06
    Dagegen spricht allerdings, dass der BFH in seinem Beschluss vom 15.10.2008 II B 91/08, ZInsO 2009, 47 sich ausführlich zu den Anforderungen einer Beschwerdebegründung äußert und möglicherweise in dieser Entscheidung den Rechtsweg zu den Finanzgerichten als gegeben ansieht, obwohl es in diesem Verfahren auch um die Erteilung eines Kontoauszuges des Insolvenzschuldners ging.

    In dem dagegen gerichteten Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision hat der BFH in seinem Beschluss vom 15.10.2008 a.a.O. nochmals ausdrücklich auf die entsprechenden Vorschriften der Insolvenzordnung hingewiesen und - obwohl er die Beschwerde als unzulässig verworfen hat - letztlich die Rechtsauffassung des FG Düsseldorf bestätigt.

  • FG Münster, 17.09.2009 - 3 K 1514/08

    Anspruch auf Erteilung eines Kontoauszuges für das Konto eines

    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2010 - 7 K 3725/06
    Die Klage ist als Verpflichtungsklage zulässig (vgl. hierzu Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17.09.2009 3 K 1514/08 AO, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 68).

    Der Kläger hat aber keinen Anspruch auf Erteilung des Kontoauszuges schlechthin, sondern - vergleichbar dem Fall der Akteneinsicht - nur auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Auskunftsbegehren (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17.09.2009 a.a.O. sowie Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.05.2008 4 K 242/07 AO, EFG 2009, 638).

  • BFH, 26.04.2010 - VII B 229/09

    Grundsätzliche Bedeutung des Akteneinsichtsrechts des Insolvenzverwalters -

    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2010 - 7 K 3725/06
    Zweifel hieran ergeben sich aus den Ausführungen des Bundesfinanzhofes -BFH- in seinem Beschluss vom 26.04.2010 VII B 229/09, BFH/NV 2010, 1637, der dem Einzelrichter erst nach Verkündung des Urteils bekannt geworden ist.
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