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   FG Köln, 13.07.2023 - 1 K 1783/18   

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https://dejure.org/2023,34927
FG Köln, 13.07.2023 - 1 K 1783/18 (https://dejure.org/2023,34927)
FG Köln, Entscheidung vom 13.07.2023 - 1 K 1783/18 (https://dejure.org/2023,34927)
FG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2023 - 1 K 1783/18 (https://dejure.org/2023,34927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    § 6b Abs. 3 EStG-Rücklage - KGaA

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Übertragung einer Reinvestitionsrücklage auf eine Kommanditgesellschaft auf Aktien

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Übertragung einer Reinvestitionsrücklage auf eine KGaA

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bilanzen/Einkünfteermittlung - Übertragung einer Reinvestitionsrücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf Reinvestitionswirtschaftsgüter einer KGaA

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.03.2017 - I R 41/16

    Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die

    Auszug aus FG Köln, 13.07.2023 - 1 K 1783/18
    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des BFH vom 15.03.2017 (BFH/NV 2017, 1548), nach dem der persönlich haftende Gesellschafter nicht dinglich an den Wirtschaftsgütern der KGaA beteiligt sei.

    Ohne die Bildung von Ergänzungsbilanzen im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, die nach dem BFH-Urteil vom 15.03.2017 I R 41/16, BFHE 258, 246 nur auf der Ebene des persönlich haftenden Gesellschafters für § 15 EStG wirke, könne eine Übertragung der § 6b-Rücklage nicht erfolgen.

    Dies ergibt sich bereits aus der Rechtsprechung des BFH, wonach der persönlich haftende Gesellschafter für Zwecke der Ertragsbesteuerung einem dinglich berechtigten Gesellschafter gleichsteht (vergl. dazu i. E.: BFH-Urteil vom 15.03.2017, I R 41/16, BFHE 258, 246, zu II. 2. b. bb) vorletzter Absatz, m. w. N.).

  • BFH, 01.06.2022 - I R 44/18

    Transparente Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG

    Auszug aus FG Köln, 13.07.2023 - 1 K 1783/18
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 01.06.2022, I R 44/18, BFHE 277, 263, auf das der Senat vollumfänglich Bezug nimmt, unter ausführlicher Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand zur Reichweite des Trennungsprinzips einerseits und des Transparenzprinzips andererseits bei der Besteuerung der KGaA bzw. deren Gesellschafter entschieden, dass der persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA einem Mitunternehmer grundsätzlich gleichgestellt ist und die Rechtsfolgen seiner Einkommensbesteuerung mit denjenigen der Einkommensbesteuerung der Mitunternehmer übereinstimmen.

    Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ist der Gewinnanteil der persönlich haftenden Gesellschafter, soweit er nicht auf Einlagen in das Grundkapital entfällt, "an der Wurzel" von der Körperschaftsbesteuerung abzuspalten und von diesen nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (transparent) zu versteuern (BFH-Urteil vom 01.06.2022, I R 44/18, BFHE 277, 263).

  • BFH, 21.06.1989 - X R 14/88

    Zur Art und zur Ermittlung der Einkünfte des persönlich haftenden Gesellschafters

    Auszug aus FG Köln, 13.07.2023 - 1 K 1783/18
    Denn aufgrund der teiltransparenten Besteuerung einer KGaA würden Gewinnanteile der persönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht auf Anteile am Grundkapital entfielen, in ständiger Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf Urteil vom 21.06.1989 X R 14/88) an der Wurzel von der Körperschaftsbesteuerung einer KGaA abgespalten und dem Komplementär als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG unmittelbar zugerechnet.

    Zwar haben auch negative Feststellungsbescheide Bindungswirkung i. S. d. § 182 Abs. 1 AO (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 21.06.1989 X R 14/88, BFHE 157, 382, BStBl II 1989, 881), doch erschöpft sich dieser nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont bezüglich der Entscheidungsformel darin, dass die Durchführung eines Feststellungsverfahrens abgelehnt und hinsichtlich weiterer ertragsteuerlicher Folgerungen auf die Ebene der Beteiligten verwiesen wird.

  • BFH, 11.04.2013 - IV R 20/10

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft nach Vollbeendigung

    Auszug aus FG Köln, 13.07.2023 - 1 K 1783/18
    Ihre Klagebefugnis als Gesamtrechtsnachfolgerin der Z GmbH & Co. KG gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 FGO ist durch die verschmelzungsbedingte Vollbeendigung der Z GmbH & Co. KG erloschen (vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2013, IV R 20/10, BFHE 241, 132, BStBl. II 201, 705, Rz. 19).
  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 38/01

    Teilbestandskraft und Teilfeststellungsverjährung

    Auszug aus FG Köln, 13.07.2023 - 1 K 1783/18
    Damit ist die Q GmbH unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vom Ausgang der Entscheidung betroffen (vgl. BFH-Urteil vom 04.11.2003, VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372).
  • BFH, 16.04.2010 - IV B 94/09

    Ausscheiden des Komplementärs einer KGaA unter Begründung einer atypisch stillen

    Auszug aus FG Köln, 13.07.2023 - 1 K 1783/18
    Auch habe der BFH im AdV-Beschluss vom 16.04.2010 IV B 94/09, BFH/NV 2010, 1272, ausgeführt, dass es nicht fernliegend erscheine, den Wechsel aus der mitunternehmerähnlichen Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA in eine echte Mitunternehmerschaft eines atypisch stillen Gesellschafters entsprechend der Umwandlung von einer Mitunternehmerschaft in eine andere Mitunternehmerschaft zu behandeln.
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