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   FG Köln, 15.02.2018 - 2 K 465/17   

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https://dejure.org/2018,10603
FG Köln, 15.02.2018 - 2 K 465/17 (https://dejure.org/2018,10603)
FG Köln, Entscheidung vom 15.02.2018 - 2 K 465/17 (https://dejure.org/2018,10603)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 2 K 465/17 (https://dejure.org/2018,10603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bundesdatenschutzgesetz/Informationsfreiheitsgesetz: Kein Anspruch auf Mitteilung der von einer rumänischen Behörde erteilten Auskünfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inkenntnissetzung des Klägers über den Inhalt der nach einem Auskunftsersuchen durch die rumänischen Behörden erteilten Information; Recht auf Auskunft über die zu einer Person gespeicherten Daten

  • Betriebs-Berater

    Kein Anspruch auf Mitteilung der von einer rumänischen Behörde erteilten Auskünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inkenntnissetzung des Klägers über den Inhalt der nach einem Auskunftsersuchen durch die rumänischen Behörden erteilten Information; Recht auf Auskunft über die zu einer Person gespeicherten Daten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auskunftsersuchen - Kein Anspruch auf Mitteilung der von einer rumänischen Behörde erteilten Auskünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Mitteilung der von einer rumänischen Behörde erteilten Auskünfte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Anspruch auf Mitteilung der von einer rumänischen Behörde erteilten Auskünfte

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1173
  • EFG 2018, 1050
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03

    Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2018 - 2 K 465/17
    Aus dem Unterlassen der Informationen entstehen einem Steuerpflichtigen auch keine irreparablen Nachteile, da die Richtigkeit der erhobenen Daten bei Nutzung in einem konkreten Besteuerungsverfahren geprüft werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2388/03, BVerfGE 120, 351-377, BStBl II 2009, 23).

    Die Gesetzesbegründung bezieht sich somit ausdrücklich auf die von der Rechtsprechung zu diesem Zeitpunkt bereits ablehnend geklärte Frage, ob ein Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der in der IZA gespeicherten Daten besteht (vgl. BFH, Urteil vom 30. Juli 2003, VII R 45/02, BFHE 202, 425, BStBl II 2004, 387, Verfassungsbeschwerde hiergegen erfolglos: BVerfG, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2388/03, BVerfGE 120, 351-377, BStBl II 2009, 23)).

  • EuGH, 16.05.2017 - C-682/15

    Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2018 - 2 K 465/17
    Soweit sich der Beklagte zur Frage der Vertraulichkeit von ausgetauschten Informationen auf die Entscheidung des EuGH vom 16.05.2017 in der Sache Berlioz (C-682/15, Celex-Nr. 62015CJ0682) beziehe, verkenne er den Inhalt und die Tragweite der Entscheidung des EuGH.

    Zur Begründung werde auf die Entscheidung des EuGH vom 16.05.2017 in der Sache Berlioz (C-682/15) verwiesen.

  • BFH, 30.07.2003 - VII R 45/02

    Auskunftsanspruch gegenüber dem BfF über gespeicherte Daten

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2018 - 2 K 465/17
    § 19 Abs. 4 Nr. 1 BDSG erfordert insoweit eine dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragende Güterabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der speichernden Stelle und dem Auskunftsinteresse des Betroffenen (vgl. BFH, Urteil vom 30. Juli 2003, VII R 45/02, BFHE 202, 425, BStBl II 2004, 387).

    Die Gesetzesbegründung bezieht sich somit ausdrücklich auf die von der Rechtsprechung zu diesem Zeitpunkt bereits ablehnend geklärte Frage, ob ein Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der in der IZA gespeicherten Daten besteht (vgl. BFH, Urteil vom 30. Juli 2003, VII R 45/02, BFHE 202, 425, BStBl II 2004, 387, Verfassungsbeschwerde hiergegen erfolglos: BVerfG, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2388/03, BVerfGE 120, 351-377, BStBl II 2009, 23)).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2018 - 2 K 465/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat ein Betroffener grundsätzlich ein Recht zu wissen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß (vgl. BVerfG vom 15.12.1983, 1 BvR 209/83 etc., BVerfGE 65, 1, 42, Volkszählungsurteil).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/12

    Auch Steuerakten können Informationszugangsgesetz unterliegen

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2018 - 2 K 465/17
    Der Senat lässt offen, ob ein Informationsanspruch gemäß IFG neben dem Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 1 BDSG bestehen kann, oder ob § 19 Abs. 1 BDSG dem IFG als speziellere Regelung der Betroffenenrechte vorgeht (in diesem Sinne Jastrow/Schlatmann, IFG, Einführung H. I., Rn. 2; BfDI-Info 2 ,S. 8; a. A. Schoch, § 1 IFG, Rn. 373; OVG Schleswig-Holstein, 6.12.2012, 4 LB 11/12, juris).
  • FG Köln, 15.05.2018 - 2 K 438/15

    Gewährung von Auskunft über die bei derInformationszentrale für steuerliche

    Auch wenn sich das Bundesverfassungsgericht nicht explizit mit der hier einschlägigen Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d IFG auseinandergesetzt hat, so beanspruchen die in der zitierten Entscheidung aufgestellten Grundsätze gleichwohl weiterhin Geltung (vgl. FG Köln, Urteil vom 15.2.2018, 2 K 465/17, juris).

    (vgl. hierzu im Detail bereits: FG Köln, Urteil vom 15.2.2018, 2 K 465/17, juris m. w. N.).

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