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   FG München, 15.03.2012 - 14 V 471/12   

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https://dejure.org/2012,29129
FG München, 15.03.2012 - 14 V 471/12 (https://dejure.org/2012,29129)
FG München, Entscheidung vom 15.03.2012 - 14 V 471/12 (https://dejure.org/2012,29129)
FG München, Entscheidung vom 15. März 2012 - 14 V 471/12 (https://dejure.org/2012,29129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufhebung der Vollziehung einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung wegen unbilliger Härte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung wegen rückständiger Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 249; AO § 281; AO § 254 Abs. 1 S. 1; AO § 256
    Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.07.2003 - VII B 49/03

    Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

    Auszug aus FG München, 15.03.2012 - 14 V 471/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17.07.2003 VII B 49/03, BFH/NV 2003, 1538 m.w.N.) muss der Vollstreckungsschuldner die mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere Kontenpfändungen oder Pfändungen anderer Forderungen, einhergehenden Beschränkungen und Auslagen im Rahmen des gesetzlich geregelten Pfändungsschutzes hinnehmen.
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 15.03.2012 - 14 V 471/12
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 241/13

    Abgabenordnung, Umsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für

    Im Übrigen rechtfertigt das Vorliegen einer Lohnpfändung für sich allein noch keine ordentliche Kündigung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts -BAG- vom 04.11.1981 7 AZR 264/79, BAGE 37, 64) und kann eine unbillige Härte grundsätzlich nicht allein in der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung liegen, bei der die gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften - auch vom Drittschuldner - beachtet werden (Beschluss des FG München vom 15.03.2012 14 V 471/12, juris).
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