Rechtsprechung
FG München, 15.03.2012 - 14 V 471/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aufhebung der Vollziehung einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung wegen unbilliger Härte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung wegen rückständiger Umsatzsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 249; AO § 281; AO § 254 Abs. 1 S. 1; AO § 256
Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.07.2003 - VII B 49/03
Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen
Auszug aus FG München, 15.03.2012 - 14 V 471/12
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17.07.2003 VII B 49/03, BFH/NV 2003, 1538 m.w.N.) muss der Vollstreckungsschuldner die mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere Kontenpfändungen oder Pfändungen anderer Forderungen, einhergehenden Beschränkungen und Auslagen im Rahmen des gesetzlich geregelten Pfändungsschutzes hinnehmen. - BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99
Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen
Auszug aus FG München, 15.03.2012 - 14 V 471/12
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:.
- FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 241/13
Abgabenordnung, Umsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für …
Im Übrigen rechtfertigt das Vorliegen einer Lohnpfändung für sich allein noch keine ordentliche Kündigung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts -BAG- vom 04.11.1981 7 AZR 264/79, BAGE 37, 64) und kann eine unbillige Härte grundsätzlich nicht allein in der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung liegen, bei der die gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften - auch vom Drittschuldner - beachtet werden (Beschluss des FG München vom 15.03.2012 14 V 471/12, juris).