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   FG München, 22.09.2006 - 8 K 1299/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10469
FG München, 22.09.2006 - 8 K 1299/06 (https://dejure.org/2006,10469)
FG München, Entscheidung vom 22.09.2006 - 8 K 1299/06 (https://dejure.org/2006,10469)
FG München, Entscheidung vom 22. September 2006 - 8 K 1299/06 (https://dejure.org/2006,10469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansehung einer Wohnwagenvermietung als Gewerbebetrieb; Begriff der "Betriebsstätte"; Bestehen einer festen Einrichtung oder Anlage; Allgemeine Grundsätze zur Aufteilung der Einkünfte international tätiger Unternehmen; Zweck der Niederlassungsfreiheit; Sachliche Gründe ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EStG 1990 § 2a Abs. 1 Nr. 2; ; EStG 1990 § 2a Abs. 3; ; EStG 1990 § 2a Abs. 2 Nr. 1; ; EStG 1990 § 32b; ; AO 1977 § 12 S. 1; ; DBA AUT Art. 4; ; EG Art. 43; ; EG Art. 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnwagen als Betriebsstätte; Aufteilung der Einkünfte; Kein Ausschluss des negativen Progressionsvorbehalts durch § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wohnwagen als Betriebsstätte - Aufteilung der Einkünfte - Kein Ausschluss des negativen Progressionsvorbehalts durch § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 334
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 29.01.2008 - I R 85/06

    Masseur kann Verluste aus Wohnwagenvermietung in Österreich von der Steuer

    Das Urteil des FG München vom 22. September 2006 8 K 1299/06 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 334 abgedruckt.
  • FG Hamburg, 26.04.2010 - 3 K 234/09

    Einkommensteuerrecht: Weitergeltung der Beschränkung des negativen

    d) Das FG München hat ausgeführt, dass die Rechtsprechung des BFH zur bis 1995 geltenden Fassung ergangen sei, und ausdrücklich offen gelassen, ob diese Rechtsprechung für die ab 1996 geltende Fassung des § 32b Abs. 2 EStG weiterhin gelte (FG München Urteil vom 22. September 2006, 8 K 1299/06, EFG 2007, 334, Juris Rn. 46).
  • FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08

    Keine Ansparrücklage im Sonderbetriebsvermögen bei einem atypisch still

    Zum gleichen Ergebnis kommen auch FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 4. September 2008, V 10067/08, EFG 2009, 98) und FG München (Urteil vom 22. September 2006, 8 K 1299/06, EFG 2007, 334) unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 21. Juni 2006 (C-152/03, Rs. Ritter-Coulais, DStR 2006, 362) zur Rechtslage vor den Gesetzesänderungen.
  • FG Hamburg, 14.12.2007 - 8 K 61/07

    Einkommensteuer: Versagung des negativen Progressionsvorbehalts - Nichtanwendung

    Vielmehr versteht der erkennende Senat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Ritter-Coulais in der Weise, dass nach diesem Urteil eine nationale Regelung, wonach eine in einem Mitgliedstaat unbeschränkt steuerpflichtige Person keinen Anspruch darauf hat, dass bei der Festsetzung des Steuersatzes für die dort erzielten Einkünfte Verluste aus einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Einkunftsquelle berücksichtigt werden, während Gewinne die Bemessungsgrundlage erhöhen würden, mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist (in diesem Sinne auch FG München, Urteil vom 22.9.2006, 8 K 1299/06, [...]; ähnlich wohl auch Gosch, BFH-PR 2006, 192, und Ribbock/Sedemund, BB 2006, 528; deutlich enger dagegen Heinicke, in: Schmidt, EStG, 26. Auflage, § 2 a, Rz. 46, sowie FG Hamburg, Urteil vom 22.8.2006, 7 K 255/04, [...], die den Gesichtpunkt des vom Steuerpflichtigen im EG-Ausland für eigene Wohnzwecke genutzten Gebäudes betonen).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.09.2008 - 5 V 10067/08

    EG-Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines negativen Progressionsvorbehalts -

    Eine solche verdeckte Diskriminierung ist nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Ritter-Coulais gerade nicht zulässig (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 22. September 2006, 8 K 1299/06, EFG 2007, 334).
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