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   FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17   

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FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17 (https://dejure.org/2018,18717)
FG München, Entscheidung vom 26.02.2018 - 7 K 1568/17 (https://dejure.org/2018,18717)
FG München, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - 7 K 1568/17 (https://dejure.org/2018,18717)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EStG § 7 Abs. 1 S. 6, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, § 12 Nr. 2 S. 2
    Vermietung und Verpachtung, nachträgliche Werbungskosten, Werbungskostenabzug, Bundesfinanzhof, Abbruchkosten, Einspruchsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Vermietung und Verpachtung, nachträgliche Werbungskosten, Werbungskostenabzug, Bundesfinanzhof, Abbruchkosten, Befähigung zum Richteramt, Einspruchsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abbruchkosten sowie Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) als nachträgliche Werbungskosten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.06.2001 - IX R 22/98

    Einkommensteuer - Werbungskosten - Abbruchkosten - Restwert eines Gebäudes -

    Auszug aus FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17
    Eine Veranlassung der Abrisskosten durch die Vermietungstätigkeit und damit Werbungskosten können nur dann angenommen werden, wenn der Grund für den Abriss zumindest ganz überwiegend in der bisherigen Nutzung des alten Gebäudes zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelegen hat (BFH-Urteil vom 11. Juli 2000 IX R 48/96, BStBl II 2001, 784; BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, vgl. auch Urteil des Finanzgerichts München vom 24. April 2008 15 K 2140/05, juris).

    Ein solcher wirtschaftliche Verbrauch kann dann vorliegen, wenn die Standfestigkeit des Gebäudes während der Vermietung derart beeinträchtigt worden ist, dass das Gebäude nur noch abgerissen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16).

  • BFH, 11.07.2000 - IX R 48/96

    Schönheitsreparaturen nach Beendigung der Vermietung

    Auszug aus FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17
    Eine Veranlassung der Abrisskosten durch die Vermietungstätigkeit und damit Werbungskosten können nur dann angenommen werden, wenn der Grund für den Abriss zumindest ganz überwiegend in der bisherigen Nutzung des alten Gebäudes zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelegen hat (BFH-Urteil vom 11. Juli 2000 IX R 48/96, BStBl II 2001, 784; BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, vgl. auch Urteil des Finanzgerichts München vom 24. April 2008 15 K 2140/05, juris).
  • BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96

    Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten

    Auszug aus FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17
    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren, auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFHvom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 26/98, BFH/NV 1998, 1212).
  • BFH, 01.12.1992 - IX R 189/85

    Zeitpunkt für Abzug von AfaA eines Mietwohnhauses als Werbungskosten

    Auszug aus FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17
    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung nach §§ 7 Abs. 4 S. 3, 7 Abs. 1 S. 6 EStG zulässig (BFH-Urteil vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85, BStBl II 1994, 11).
  • BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93

    Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten

    Auszug aus FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17
    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren, auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFHvom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 26/98, BFH/NV 1998, 1212).
  • BFH, 13.11.1979 - VIII R 93/73

    Entkräftung des Beweises des ersten Anscheins - Erwerb in Abbruchabsicht -

    Auszug aus FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17
    Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises ist eine Abbruchabsicht anzunehmen, wenn das Gebäude innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren seit Erwerb abgebrochen wird (BFH-Urteil vom 13. November 1979 VIII R 93/73, BStBl II 1980, 69).
  • FG München, 24.04.2008 - 15 K 2140/05

    Abbruchkosten und Restwert-Abschreibung als nachträgliche Werbungskosten bei den

    Auszug aus FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17
    Eine Veranlassung der Abrisskosten durch die Vermietungstätigkeit und damit Werbungskosten können nur dann angenommen werden, wenn der Grund für den Abriss zumindest ganz überwiegend in der bisherigen Nutzung des alten Gebäudes zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelegen hat (BFH-Urteil vom 11. Juli 2000 IX R 48/96, BStBl II 2001, 784; BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, vgl. auch Urteil des Finanzgerichts München vom 24. April 2008 15 K 2140/05, juris).
  • BFH, 04.04.2000 - IX R 26/98

    EigZul; anteilige Inanspruchnahme bei mehreren Anspruchsberechtigten

    Auszug aus FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17
    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren, auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFHvom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 26/98, BFH/NV 1998, 1212).
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