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   FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15 Kg, AO   

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FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15 Kg, AO (https://dejure.org/2017,1712)
FG Münster, Entscheidung vom 02.01.2017 - 7 K 2829/15 Kg, AO (https://dejure.org/2017,1712)
FG Münster, Entscheidung vom 02. Januar 2017 - 7 K 2829/15 Kg, AO (https://dejure.org/2017,1712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALG § 6 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 4
    Rechtmäßige Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung nach einem Schulabbruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: Rückforderung - Erlass einer Kindergeldrückforderung nach Anrechnung auf SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 377/16

    Rückforderung von Kindergeld aufgrund der Nichtvorlage einer geforderten

    Auszug aus FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
    Hierdurch werde die Klägerin insgesamt schlechter gestellt, als sie stünde, wenn sie von vorne herein allein die Leistungen nach dem SGB II erhalten hätte (vgl. FG Düsseldorf, Urt. vom 07.04.2016 - 16 K 377/16 AO, juris).

    Nach der neueren finanzgerichtlichen Rechtsprechung soll dies aber nur dann gelten, wenn die Überzahlung des Kindergeldes nicht auf einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Berechtigten nach § 68 EStG beruht (FG Düsseldorf, Urt. vom 07.04.2016 - 16 K 377/16 AO, juris; FG Bremen, Urt. vom 28.08.2014 - 3 K 9/14, EFG 2014, 1944 FG Düsseldorf, Urt. vom 24.02.2011 - 16 K 2050/09 Kg, juris).

  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Auszug aus FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung des Finanzamts zum Erlass (Verpflichtungsurteil oder auch Vornahmeurteil) aussprechen, wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt, sog. Ermessensreduzierung auf Null (BFH, Urt. vom 20.05.2010 - V R 42/08, BStBl II 2010, 955).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
    Nach dieser Vorschrift ist die gerichtliche Prüfung des den Erlass ablehnenden Bescheides und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BFH, Urt. vom 29.08.1991 - V R 78/86, BStBl II 1991, 906).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 134/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
    Ein Erlass würde in diesem Fall nichts an der Notlage ändern, er wäre ohne wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen (st. Rechtsprechung, BFH, Urt. vom 27.09.2001 - X R 134/98, BStBl II 2002, 176 m.w.N.).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
    Die Entscheidung über einen Erlassantrag ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur in den von § 102 FGO gezogenen Grenzen überprüft werden kann (Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 - GmS OGB 3/70, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei

    Auszug aus FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
    Erlassbedürftigkeit liegt vor, wenn die Steuererhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde (st. Rechtsprechung, vgl. BFH, Urt. vom 26.02.1987 - IV R 298/84, BStBl II 1987, 612, Fritsch , in: Koenig, AO, 3. Aufl. 2014, § 227 Rdn. 30).
  • BFH, 19.11.2008 - III R 108/06

    Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von

    Auszug aus FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
    Der Bundesfinanzhof hat in derartigen Fällen regelmäßig im Rahmen von obiter dicta einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen in den Raum gestellt (BFH, Urt. vom 19.11.2008 - III R 108/06, BFH/NV 2009, 357; BFH, Beschluss vom 27.12.2011 - III B 35/11, BFH/NV 2012, 696 m.w.N.).
  • BFH, 17.09.1987 - III R 225/83

    Öffentliche Zuschüsse sind regelmäßig Betriebseinnahmen

    Auszug aus FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
    Aus sachlichen Gründen kann ein Steuererlass gewährt werden, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH, Urt. vom 17.09.1987 - III R 225/83, BStBl II 1988, 324 m.w.N.).
  • BFH, 27.12.2011 - III B 35/11

    Zur Verwirkung des Anspruchs auf Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes

    Auszug aus FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
    Der Bundesfinanzhof hat in derartigen Fällen regelmäßig im Rahmen von obiter dicta einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen in den Raum gestellt (BFH, Urt. vom 19.11.2008 - III R 108/06, BFH/NV 2009, 357; BFH, Beschluss vom 27.12.2011 - III B 35/11, BFH/NV 2012, 696 m.w.N.).
  • BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
    Auszug aus FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
    Erlasswürdigkeit setzt ein Verhalten voraus, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht (BFH, Beschluss vom 30.09.1996 - X B 131/96, BFH/NV 1997, 326 m.w.N.).
  • FG Bremen, 28.08.2014 - 3 K 9/14

    Kein zwingender Erlass der Rückforderung von Kindergeld, das bei der Berechnung

  • FG Düsseldorf, 24.02.2011 - 16 K 2050/09

    Kein Erlass einer Kindergeldrückforderung für die Kinder eines aus dem Kosovo

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 34 AS 201/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Grundsicherung für

    Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Finanzgerichte in den Fällen, in denen das zurückgeforderte Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet worden ist und bei Rückforderung des Kindergeldes eine nachträgliche Erhöhung dieser Sozialleistungen ausscheidet, davon ausgehen, dass ein Billigkeitserlass der Forderung nach § 227 AO in Betracht komme (vgl. z.B. Sächsisches FG, Urteil vom 07. November 2017 - 3 K 69/17 (Kg) - juris; FG Münster, Urteil vom 02. Januar 2017 - 7 K 2829/15 Kg.AO - juris; BFH, Urteile vom 22. September 2011 - III R 78/08 -, BFH/NV 2011, S. 2014; vom 30. Juli 2009 - III R 22/07 -, BFH/NV 2009, S. 1983; vom 19. November 2008 - III R 108/06 -, BFH/NV 2009, S. 357; vom 15. März 2007 - III R 54/05 -, BFH/NV 2007, 1298; BFH, Beschluss vom 23. Februar 2015 - III B 41/14 -, BFH/NV 2015, S. 658), dessen Beantragung nicht an bestimmte Fristen gebunden ist (vgl. Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 151. Lieferung 02.2018, § 227 AO Rn. 132).
  • FG Sachsen, 07.11.2017 - 3 K 69/17

    Verpflichtung der Familienkasse zum Erlass von unberechtigt ausgezahltem, beim

    a) Sinn und Zweck eines Erlasses aus Billigkeitsgründen in solchen Fällen ist es, die Kläger insgesamt nicht schlechter zu stellen, als wenn sie von vornherein nur die materiell richtige Sozialleistung nach dem SGB II erhalten hätten (vgl. FG Münster, Urteil vom 2. Januar 2017 7 K 2829/15 Kg, AO - [...], Rz. 22).
  • FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1625/17

    Billigkeitserlass der Rückforderung von Kindergeld bei Anrechnung auf SGB-II

    Ein Billigkeitserlass wegen der Anrechnung des Kindergelds auf SGB-II-Leistungen soll bezwecken, die Klägerin insgesamt nicht schlechter zu stellen, als wenn sie von vorne herein (nur) die richtige Sozialleistung, also die ungekürzten SGB-II-Leistungen, erhalten hätte, mehr aber auch nicht (vgl. FG Münster Urteil vom 2.01.2017 7 K 2829/15 Kg, AO, juris, Rz. 22).
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