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   FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20 Erb   

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FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20 Erb (https://dejure.org/2022,39639)
FG Münster, Entscheidung vom 24.11.2022 - 3 K 3384/20 Erb (https://dejure.org/2022,39639)
FG Münster, Entscheidung vom 24. November 2022 - 3 K 3384/20 Erb (https://dejure.org/2022,39639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schenkungsteuer/Verfahrensrecht - Ist bereits die Anzeige der Schenkung beim Finanzamt oder erst die spätere Einreichung der Schenkungsteuererklärung für den Beginn der Festsetzungsfrist maßgeblich?

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehen der Schenkungsteuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung bei einer Schenkung unter Lebenden

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abgabenordnung | Beendigung der Anlaufhemmung durch Anzeige einer Schenkung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfahren - Beginn der Festsetzungsfrist nach erfolgter Schenkungsanzeige und später angeforderter Schenkungsteuererklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.08.2008 - II R 36/06

    Beendigung der Anlaufhemmung bei einer der Anzeigeerstattung nachfolgenden

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
    Soweit der BFH in seinem Urteil vom 27.08.2008 (II R 36/06, BFHE 222, 83) die Auffassung vertreten habe, dass in der Regelung des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO neben der Anlaufhemmung aufgrund einer ordnungsgemäß erfolgten Anzeige nach § 30 Abs. 1 oder 2 ErbStG eine weitere "parallel laufende" Anlaufhemmung aufgrund der Abgabe einer Steuererklärung nach § 31 ErbStG enthalten sei, weist der Kläger auf die hierzu in der Fachliteratur vertretene Kritik hin (Pahlke in: Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, § 30 Rz. 93; Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 170 AO, Rz. 15a; Tiede, NWB 23/2020, 1714; Carle, DStZ 2008, 820).

    Selbst bei Annahme einer wirksamen Anzeige sei angesichts des BFH-Urteils vom 27.08.2008 (II R 36/06, BFHE 222, 83) keine Festsetzungsverjährung eingetreten.

    Ist die gemäß § 30 Abs. 1 oder 2 ErbStG bestehende Anzeigepflicht erfüllt worden und fordert das FA daraufhin gemäß § 31 Abs. 1 ErbStG die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung, endet die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung (BFH, Urteil vom 27.08.2008 II R 36/06, BFHE 222, 83, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.04.2013 Il R 59/11, BFHE 240, 512).

    Diese Frage ist im letzteren Sinne zu beantworten (BFH, Urteil vom 27.08.2008 II R 36/06, BFHE 222, 83).

    c) Sofern das Finanzamt nach Erstattung der Anzeige zur Einreichung einer Steuererklärung gemäß § 31 Abs. 1 ErbStG auffordert, rechtfertigt sich nämlich eine (weitere) Anlaufhemmung aufgrund der unterschiedlichen Zwecksetzungen der Anzeige (§ 30 Abs. 1 und 2 ErbStG) einerseits und der Steuererklärung (§ 31 ErbStG) andererseits (BFH, Urteil vom 27.08.2008 II R 36/06, BFHE 222, 83).

    Die Rechtsprechung zum Begriff der Kenntnis im Sinne des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO, wonach die Finanzbehörde schon aufgrund der Anzeige regelmäßig die Schenkungsteuer - gegebenenfalls im Wege der Schätzung (§ 162 AO) - festsetzen oder von den Möglichkeiten des § 165 Abs. 1 Satz 1 und 4 AO Gebrauch machen könne (BFH, Urteil vom 06.06.2007 II R 54/05, BFHE 217, 393), kann nicht auf die Auslegung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO übertragen werden (BFH, Urteil vom 27.08.2008 II R 36/06, BFHE 222, 83).

  • BFH, 06.06.2007 - II R 54/05

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des FA von vollzogener

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
    b) § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO soll verhindern, dass durch eine späte Einreichung der Steuererklärung, -anmeldung oder Anzeige die der Finanzbehörde zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit (ggf. gezielt) verkürzt wird (BFH, Urteile vom 29.01.2003 I R 10/02, BFHE 20, 1; vom 06.07.2005 II R 9/04, BFHE 210, 65; vom 06.06.2007 II R 54/05, BFHE 217, 393).

    Die Rechtsprechung zum Begriff der Kenntnis im Sinne des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO, wonach die Finanzbehörde schon aufgrund der Anzeige regelmäßig die Schenkungsteuer - gegebenenfalls im Wege der Schätzung (§ 162 AO) - festsetzen oder von den Möglichkeiten des § 165 Abs. 1 Satz 1 und 4 AO Gebrauch machen könne (BFH, Urteil vom 06.06.2007 II R 54/05, BFHE 217, 393), kann nicht auf die Auslegung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO übertragen werden (BFH, Urteil vom 27.08.2008 II R 36/06, BFHE 222, 83).

  • BFH, 10.11.2004 - II R 1/03

    Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
    Eine anderslautende Entscheidung des FG Münster vom 25.10.2001 (3 K 8589/98 Erb, EFG 2003, 593) sei durch das Urteil des BFH vom 10.11.2004 (II R 1/03, BFHE 208, 33) aufgehoben worden.

    Demgegenüber hat die Steuererklärung ein Verzeichnis der zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben zu enthalten (§ 31 Abs. 2 ErbStG) und soll so die Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerfestsetzung ermöglichen (BFH, Urteile vom 16.10.1996 II R 43/96, BFHE 181, 351; vom 10.11.2004 II R 1/03, BFHE 208, 33).

  • BFH, 04.10.2017 - VI R 53/15

    Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung; Verjährungsfrist

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
    Diese Ansicht habe der BFH in seinen Urteilen vom 17.04.2013 (Il R 59/11, BFHE 240, 512) und entsprechend vom 04.10.2017 (VI R 53/15, BFHE 259, 431) bestätigt.
  • BFH, 16.10.1996 - II R 43/96

    Keine Anzeigepflicht des Erwerbers nach § 30 Abs. 1 ErbStG, wenn sich aus einer

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
    Demgegenüber hat die Steuererklärung ein Verzeichnis der zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben zu enthalten (§ 31 Abs. 2 ErbStG) und soll so die Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerfestsetzung ermöglichen (BFH, Urteile vom 16.10.1996 II R 43/96, BFHE 181, 351; vom 10.11.2004 II R 1/03, BFHE 208, 33).
  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
    Der in ständiger Rechtsprechung des BFH entwickelte Grundsatz, wonach die Steuer bei einer freigebigen Zuwendung eines Grundstücks bereits entsteht, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in notwendiger Form abgegeben haben und der Beschenkte aufgrund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken (BFH, Urteile vom 08.02.2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095; vom 02.02.2005 II R 26/02, BFHE 208, 438; vom 27.04.2005 II R 52/02, BFHE 210, 507) und der Eigentumsübergang letztlich auch erfolgt (BFH, Urteil vom 27.04.2005 II R 52/02, BFHE 210, 507), gelten auch bei sog. "mittelbaren Grundstücksschenkungen" (vgl. R E 9.1 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019), wenn sich der Schenkungsgegenstand auf ein bereits bebautes Grundstück bezieht (vgl. Geck in: Kapp/Ebeling, ErbStG, § 9 Rz. 79.1).
  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
    Der in ständiger Rechtsprechung des BFH entwickelte Grundsatz, wonach die Steuer bei einer freigebigen Zuwendung eines Grundstücks bereits entsteht, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in notwendiger Form abgegeben haben und der Beschenkte aufgrund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken (BFH, Urteile vom 08.02.2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095; vom 02.02.2005 II R 26/02, BFHE 208, 438; vom 27.04.2005 II R 52/02, BFHE 210, 507) und der Eigentumsübergang letztlich auch erfolgt (BFH, Urteil vom 27.04.2005 II R 52/02, BFHE 210, 507), gelten auch bei sog. "mittelbaren Grundstücksschenkungen" (vgl. R E 9.1 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019), wenn sich der Schenkungsgegenstand auf ein bereits bebautes Grundstück bezieht (vgl. Geck in: Kapp/Ebeling, ErbStG, § 9 Rz. 79.1).
  • BFH, 06.07.2005 - II R 9/04

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Erfüllung der Anzeigepflicht durch Notar -

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
    b) § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO soll verhindern, dass durch eine späte Einreichung der Steuererklärung, -anmeldung oder Anzeige die der Finanzbehörde zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit (ggf. gezielt) verkürzt wird (BFH, Urteile vom 29.01.2003 I R 10/02, BFHE 20, 1; vom 06.07.2005 II R 9/04, BFHE 210, 65; vom 06.06.2007 II R 54/05, BFHE 217, 393).
  • BFH, 08.02.2000 - II R 9/98

    ErbSt; Ausführung eines Schenkungsvertrages

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
    Der in ständiger Rechtsprechung des BFH entwickelte Grundsatz, wonach die Steuer bei einer freigebigen Zuwendung eines Grundstücks bereits entsteht, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in notwendiger Form abgegeben haben und der Beschenkte aufgrund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken (BFH, Urteile vom 08.02.2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095; vom 02.02.2005 II R 26/02, BFHE 208, 438; vom 27.04.2005 II R 52/02, BFHE 210, 507) und der Eigentumsübergang letztlich auch erfolgt (BFH, Urteil vom 27.04.2005 II R 52/02, BFHE 210, 507), gelten auch bei sog. "mittelbaren Grundstücksschenkungen" (vgl. R E 9.1 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019), wenn sich der Schenkungsgegenstand auf ein bereits bebautes Grundstück bezieht (vgl. Geck in: Kapp/Ebeling, ErbStG, § 9 Rz. 79.1).
  • BFH, 29.01.2003 - I R 10/02

    Festsetzungsfrist für Kapitalertragsteuer-Erstattung

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
    b) § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO soll verhindern, dass durch eine späte Einreichung der Steuererklärung, -anmeldung oder Anzeige die der Finanzbehörde zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit (ggf. gezielt) verkürzt wird (BFH, Urteile vom 29.01.2003 I R 10/02, BFHE 20, 1; vom 06.07.2005 II R 9/04, BFHE 210, 65; vom 06.06.2007 II R 54/05, BFHE 217, 393).
  • BFH, 07.12.1999 - II B 79/99

    Steuererklärungspflicht des Testamentsvollstreckers

  • FG Münster, 25.10.2001 - 3 K 8589/98

    Ende der Anlaufhemmung nach Anzeige durch das Nachlassgericht

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